Hallo. Folgendes Problem stelle ich bitte zur Diskussion:

Mieter A wohnt seit 5 Jahren zur Miete. Zwei Schäden werden nun hier betrachtet:

  1. A bohrt ein Loch und bohrt vermutlich die Stromleitung an. Anscheinend ist nun "zu wenig Strom" auf der Leitung (Phasenprüfer leuchtet, aber angeschlossene Lampe nicht)
  2. In der Wohnung von A ist seit Einzug auf einer anderen Steckdose kein Strom. Das hat A aber nie reklamiert. A möchte das aber nun auch klären.

Hausverwaltung und Haftpflichtversicherung von A sind informiert (Haftpflicht nur über Schaden 1, da Schaden 2 für Versicherung irrelevant)

Die Hausverwaltung schickt nun einen Handwerker, der die Schäden gleich beheben möchte (ohne Kostenvoranschlag). Außerdem behauptet die Hausverwaltung, dass sich A über Schaden 2 etwas spät beschwert und nun wahrscheinlich selbst dafür aufkommen muss.

A fürchtet nun, dass er auf einer Rechnung sitzenbleibt, bzw. zumindest in Vorleistung treten muss, ohne die Kosten zu kennen.

Hat A einen Anspruch vom Handwerker, wenn er vorbeikommt, nur einen Kostenvoranschlag zu verlangen (Schaden 1)?

Hat die Hausverwaltung eine Möglichkeit sich aus Schaden 2 rauszureden?

Besten Dank!