Hallo,

wir haben dieses Jahr in unser Haus auf unsere Kosten eine Wasserenthärtungsanlage einbauen lassen. Jetzt meine Frage: Dürfen die Kosten für die Entkalkungstabletten (ca. 8EUR im Monat) und die jährliche Wartung in der Nebenkostenabrechnung unserer Mieter umgelegt werden?

Falls ja, nach was? Nach Wasserverbrauch?

MfG