Hallo,
ich habe zum 01.10.16 ein Haus mit Garten gemietet. Das Haus ist neu renoviert, der Garten aber im verwilderten Zustand.
Da ich die Gartenarbeit total unterschätzt habe, habe ich damals gesagt, dass ich mich um den Garten kümmere. Ich habe die Hecken geschnitten und da schon festgestellt, dass ich Grünabschnitte habe, die ca. 5 LKWs füllen. Der Vermieter hat den Abfall dann weggefahren auf seine Kosten. Bei mir kam aber die Erkenntnis, dass ich den Garten in dem jetzigen Zustand, nicht alleine packe (Rasen, Bäume...).
Der Rasen ist auch mit einem Rasenmäher oder einer Sense nicht mehr zu mähen. Am Telefon meinte der Vermieter noch, dass er das dann macht.
Heute hatten wir ein persönliches Gespräch, jetzt heißt es nur noch, dass er mir das nötige Gartengerät im Frühjahr zur Verfügung stellt und die Abfälle wieder wegfährt.
So nun zur Frage, da ich mich ziemlich ärgere. Als Vermieter wäre man doch eigentlich verpflichtet, das Grundstück im einwandfreien Zustand zu vermieten, oder? Gibt es dazu ein paar Paragraphen o.ä.?
Klar, haben wir erstmal was anderes vereinbart. Wie rechtsbindend sind solche mündlichen Vereinbarungen?
Sollte mir der Vermieter z.b. finanziell noch entgegen kommen. Man muss schließlich bedenken, dass richtige Gärtner für das Machen des Gartens ca 6000 Euro holen würden. Wenn er es seine Handwerker hätte machen lassen, hätte er immerhin ihren Stundenlohn gezahlt. Und wie gesagt, er müsste doch eigentlich verpflichtet gewesen sein, sich um den Garten zu kümmern. Und die Kosten für die Grünentsorgung hätte er so oder so auch gehabt.
Nur im Heckenschneiden steckt eine Arbeit von 30 Stunden.
Hoffe, es kann mir jemand helfen. LG