Muss der Vermieter den Garten machen?

Hallo,

ich habe zum 01.10.16 ein Haus mit Garten gemietet. Das Haus ist neu renoviert, der Garten aber im verwilderten Zustand.

Da ich die Gartenarbeit total unterschätzt habe, habe ich damals gesagt, dass ich mich um den Garten kümmere. Ich habe die Hecken geschnitten und da schon festgestellt, dass ich Grünabschnitte habe, die ca. 5 LKWs füllen. Der Vermieter hat den Abfall dann weggefahren auf seine Kosten. Bei mir kam aber die Erkenntnis, dass ich den Garten in dem jetzigen Zustand, nicht alleine packe (Rasen, Bäume...).

Der Rasen ist auch mit einem Rasenmäher oder einer Sense nicht mehr zu mähen. Am Telefon meinte der Vermieter noch, dass er das dann macht.

Heute hatten wir ein persönliches Gespräch, jetzt heißt es nur noch, dass er mir das nötige Gartengerät im Frühjahr zur Verfügung stellt und die Abfälle wieder wegfährt.

So nun zur Frage, da ich mich ziemlich ärgere. Als Vermieter wäre man doch eigentlich verpflichtet, das Grundstück im einwandfreien Zustand zu vermieten, oder? Gibt es dazu ein paar Paragraphen o.ä.?

Klar, haben wir erstmal was anderes vereinbart. Wie rechtsbindend sind solche mündlichen Vereinbarungen?

Sollte mir der Vermieter z.b. finanziell noch entgegen kommen. Man muss schließlich bedenken, dass richtige Gärtner für das Machen des Gartens ca 6000 Euro holen würden. Wenn er es seine Handwerker hätte machen lassen, hätte er immerhin ihren Stundenlohn gezahlt. Und wie gesagt, er müsste doch eigentlich verpflichtet gewesen sein, sich um den Garten zu kümmern. Und die Kosten für die Grünentsorgung hätte er so oder so auch gehabt.

Nur im Heckenschneiden steckt eine Arbeit von 30 Stunden.

Hoffe, es kann mir jemand helfen. LG

Garten, Mieter, Vermieter
Kein Festnetz in der Wohnung, Mietminderungs Grund?

Hallo schönen guten Abend ich bin neu hier und habe Gleich vollgendes grosses problem. Ich bin in meine erste Wohung mit meiner Freundin gezogen. mein Mieter hatte mir vorab aber nicht gesagt das in dieser Wohnung kein Festnetzanschluss (im Umkehrschluss auch kein Internet) liegt. es ist ein Fünf Parteien Haus. Telekom hatte zwar gesagt das 50k vorhanden ist aber nicht das speziel in meiner Wohnung keine Leitung liegt. Ich finde es eine Frechheit das der Vermieter auf meine Aussage, leider kein unitymedia vorhanden aber dafür Telekom, nicht erzählt hat das in der Wohnung keine Leitung liegt oder es mir von sich aus gesagt hat. Sonst hätte ich mir natürlich eine andere Wohnung gesucht. Ich hatte heute die vormieterin angesprochen da die Telekom bei mir nachgefragt hatte ob ich wüsste wo die Vormieterin vorher ihren Vertrag hatte da die Telekom keine Leitung freischalten könne. Sie sagte mir, sie hätte nie(vermieter wurde aber in Kenntnis gesetzt) da keine Leitung vorhanden war, sie auch nicht 3 Monate warten wollte das die Telekom eine Leitung legt und sie selber ihr Handy immer benutzt hatte. Für mich ist das betrug und der fahrlässige Handel mit Unwahrheiten. Da man natürlich davon ausgeht, wenn alle anderen einen Anschluss haben aber für die fünfte Partei nicht und das verheimlicht wird. Komischer Weise hängt eine Telefondose in dieser Wohnung. Was kann ich Machen? Mieter ist erst nächste Woche wieder im Land. Miete hab ich natürlich schon überwiesen... Würde mich über eure Antworten freuen. Liebe Grüsse

Wohnung, Miete, Betrug, Mieter, Mietminderung, Vermieter
Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?

Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum 01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution gezahlt. Die restl. Kaution & meine Schufaauskunft habe ich auch noch vor/bzw mit der Schlüssselübergabe [die am 03.10. statt gefunden hat] zahlen/bzw. vorlegen müssen. Was aber alles auch von vorne rein mündlich verlangt und daher auch zwischen VM & mir so abgemacht wurde. Nun hatte ich aber bei der Schlüsselübergabe zwar die restl. Kaution aber meine Schufaauskunft nicht dabei.... Da die VM dann meinten, wenn ich diese nicht vorzeige, die Wohnung nicht bekommen würde, weil ich diese nur als Email bekommen hatte haben wir abgemacht, das ich diese am selben abend noch an die VM versende. Was ich dann auch getan habe.

Und am selben Abend kam auch eine Email von den VM zurück:

Hallo Frau...,

aufgrund Ihrer Schufa Auskunft, verzögert bis heute, 3.10.2016, 21:26 Uhr, untersagen wir Ihnen den Einzug und erklären den Mietvertrag für nichtig. Wir konnten Sie leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichen. Das Türschloss ist ausgetauscht worden.

Alle Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

So und dann habe ich mich entschuldigt & damit einverstanden erklärt das ich gerne für neuen Türschlösser aufkommen werde und von der bereits hinterlegten Kaution abziehen können aber Sie mir bitte dann auch die restl. Kaution zurück zahlen und einfach auf mein Konto Überweisen.

Darauf hin: [am 16.10.2016]

Hallo Frau...,

aus dem Urlaub zurück kann ich erst heute auf Ihre mail vom 08.10.2016 reagieren. Wir werden ab sofort die Wohnung per Anzeige anbieten. Selbstverständlich haben Sie die Kosten ( Mietausfall ) einschließlich der Anzeigenkosten bis zur Neuvermietung zu tragen. Sobald die Wohnung neu vermietet ist, werden wir die Kosten ermitteln, von Ihrer Kaution abziehen und den Restbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Jetzt meine Frage...

Wenn der Vertrag doch von den VM für wurde, dürfen die dann die Kaution einbehalten und für die, in der Mail, aufgelisteten Kosten verwendet werden ???

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, mieten

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieter