Darf die Treppenhausreinigung per Mehrheitsentscheid geregelt werden?

Meine Mutter und Großmutter bewohnen Wohnungen einer Gesellschaft, es handelt sich um jeweils 8-Parteien-Häuser und ihre Mietverträge sind 20 bzw fast 60 Jahre alt. Darin ist geregelt, daß der Mieter nach Putzplan das Treppenhaus selber putzt. Meine Mutter übernimmt dies in dem anderen Haus für meine Großmutter.

Einige der Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt, so daß ca 50% Eigentümer in jedem Haus leben. Die Eigentümer kommen weitgehend ihrer Pflicht zum Putzen gar nicht nach.

Die Wohnungsgesellschaft hat jetzt überall Plakate an den Eingängen aufgehängt, daß in einer Woche jemand von Tür zu Tür geht und Unterschriften dafür oder dagegen sammelt, daß die Reinigung fortan von einer Firma übernommen wird. Eine einfache Mehrheit soll dafür ausreichen. Es sind jeweils einige Parteien dagegen, für eine Mehrheit wird das aber nicht reichen.

Wir hatten schon einmal eine ähnliche Situation in einer unserer früheren Wohnungen und meine mich zu erinnern, daß es dort bereits an einer Person scheiterte, die nicht einverstanden war. Die kostenpflichtige Fremdreinigung durfte keinem aufgezwungen werden, wenn ich mich richtig erinnere.

Stimmt das? Kennt evtl. jemand ein Urteil dazu o.ä.? Ich hätte gerne einen Beleg, mit dem ich mich an die Gesellschaft wenden kann. Herzlichen Dank im voraus.

Reinigung, Mieter, Mietvertrag, Putzfrau, Treppenhaus, Treppenhausreinigung
Wasserschaden durch Rückstau?

Hallo zusammen,

mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.

Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.

Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?

Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.

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Darf der Schuhschrank weiterhin stehen bleiben 12?

Ich bin seit fast 2 Jahren in meiner neuen Wohnung. Meine Nachbarin seit 3. Vor meiner Haustür steht seit Anbeginn ein schmaler Schuhschrank mit einer Topfpflanze oben drauf. Der Eingang und der Flur sind sauber, verhindern nicht den Durchgang, dieser ist noch angemessen breit. Bei meiner Nachbarin herrscht durch die Kinder immer etwas Chaos (daher kann ich die Aufregung etwas verstehen). Jedenfalls war heute Hausbesichtigung und diese meinten, wir müssen den Schrank entfernen, nicht mal schmutzige Straßenschuhe dürften draußen stehen. Zusätzlich meinten sie, das wir die paar Sachen die im Gemeinschaftskeller stehen, wie Kinderwägen, Wertstoffmaterial das geordnet in Müllsackhaltern steht für die nächste Fahrt, ebenfalls entfernen müssten, damit dieser leer bleibt.??? Der Gemeinschaftskeller ist doch für alle da, wieso sollte dieser dann leer stehen? Natürlich wenn er zugemüllt werden würde, wäre das anders. Aber es ist alles ordentlich und wird 1x die Woche gesäubert und werg gebracht.

Ich hab mal folgendes gelesen: Es sei grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst, das Treppenhaus in üblicher Weise zu benutzen. Dazu gehöre das Aufstellen eines schmalen Schuhschranks (Amtsgericht Herne, Urteil vom 11.07.2013, Az. 20 C 67/13). Nimmt ein Vermieter über eine längere Zeit hin, dass etwa ein Schuhregal vertragswidrig im Treppenhaus steht, kann er dessen Beseitigung später nicht mehr verlangen. Denn in einem solchen Fall kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter den Gegenstand duldet und kein Interesse an der Entfernung des Gegenstands hat.

Stimmt das? Denn ansonsten übernehmen die sonst auch nichts in der Wohnung, wie die Entfernung des Schimmels, das seit einem halben Jahr kämpfe und vieles andere

Wohnung, Mieter, Mietrecht

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