Ich bin seit fast 2 Jahren in meiner neuen Wohnung. Meine Nachbarin seit 3. Vor meiner Haustür steht seit Anbeginn ein schmaler Schuhschrank mit einer Topfpflanze oben drauf. Der Eingang und der Flur sind sauber, verhindern nicht den Durchgang, dieser ist noch angemessen breit. Bei meiner Nachbarin herrscht durch die Kinder immer etwas Chaos (daher kann ich die Aufregung etwas verstehen). Jedenfalls war heute Hausbesichtigung und diese meinten, wir müssen den Schrank entfernen, nicht mal schmutzige Straßenschuhe dürften draußen stehen. Zusätzlich meinten sie, das wir die paar Sachen die im Gemeinschaftskeller stehen, wie Kinderwägen, Wertstoffmaterial das geordnet in Müllsackhaltern steht für die nächste Fahrt, ebenfalls entfernen müssten, damit dieser leer bleibt.??? Der Gemeinschaftskeller ist doch für alle da, wieso sollte dieser dann leer stehen? Natürlich wenn er zugemüllt werden würde, wäre das anders. Aber es ist alles ordentlich und wird 1x die Woche gesäubert und werg gebracht.
Ich hab mal folgendes gelesen: Es sei grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst, das Treppenhaus in üblicher Weise zu benutzen. Dazu gehöre das Aufstellen eines schmalen Schuhschranks (Amtsgericht Herne, Urteil vom 11.07.2013, Az. 20 C 67/13). Nimmt ein Vermieter über eine längere Zeit hin, dass etwa ein Schuhregal vertragswidrig im Treppenhaus steht, kann er dessen Beseitigung später nicht mehr verlangen. Denn in einem solchen Fall kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter den Gegenstand duldet und kein Interesse an der Entfernung des Gegenstands hat.
Stimmt das? Denn ansonsten übernehmen die sonst auch nichts in der Wohnung, wie die Entfernung des Schimmels, das seit einem halben Jahr kämpfe und vieles andere