Wo ist das Wasser hin nach einem Wasserschaden mit 12.000 L Wasser?

Hallo zusammen, wir wohnen als Mieter in einem 2 Familienhaus in der oberen Etage. Die Vermieter selber wohnen nicht vor Ort. Der Vermieter hat nebenan (spiegelverkehrt) auch noch mal ein Zweifamilienhaus. Die beiden Zweifamilienhäuser sind durch die Bodenplatte verbunden. Vor zwei Wochen hatten wir einen großen Wasserschaden in einem der beiden Häuser. Dort sind 12.000 Liter Wasser ausgelaufen. Im Hausflur bei uns (welche die obere Wohnung bewohnen) haben sich die Mamorfliesen innerhalb von einem Tag dunkel verfärbt. Die Garage der Mieter, welche die untere Wohnung bewohnt, bekommt Risse im Boden und das Holzpakett nässt auch langsam. Die Feuerwehr war vor Ort und hat den Wasserschaden anhand der Wasseruhr festgestellt, da diese vor kurzem erst ausgetauscht wurden. Man konnte die Literzahl also sehr gut ablesen. Trotzdem hat die Feuerwehr den Wasserschaden nicht gefunden, da es in keiner Wohnung anzeichen von Flecken oder Feuchtigkeit gab. Also haben wir die Vermieter benachrichtigt, die Pfingstsonntag einen Klempner geschickt haben. Dieser hat den Wasserschaden dann ausfindig gemacht und das defekte Rohr ausgetauscht. Am Dienstag darauf kam dann jemand von der Trocknungsbaufirma, welche uns mitteilte, dass es mit trocken machen nicht getan ist. Man müsste sowohl Boden als auch Wände austauschen. Seit dem ist nichts mehr passiert. Die Wände schimmeln mittlerweile und es riecht modrig. Die Vermieter sind darüber aber in Kenntnis gesetzt. Vergangenen Mittwoch gab es dann den Höhepunkt. Es gab einen Gasgeruch bei uns in BEIDEN Häusern. Also trat auch wieder die Feuerwehr an. Diese haben auch einen geringen Messwert gemessen, allerdings nicht so, dass wir aus den Wohnungen raus müssten. Auch darüber wurden die Vermieter in Kenntnis gesetzt. Aber lange Rede kurzer Sinn - Wo sind die 12.000 Liter Wasser hin? Sind diese dann ins Fundament rein? Andere meinten, unter dem Haus könnte sich eine Wasserblase gebildet haben. Was hat es damit auf sich? Ein Statiker war bis dato noch nicht vor Ort. Vielen Dank im Voraus. Ein schönes Wochenende und viele Grüße, Crangelos

Wohnrecht, Wasser, Wohnung, Mieter, trocknen, Wasserschaden, Mieterschutzbund
Der Vermieter macht uns für die Verstopfung (Küchenabfluss) verantwortlich - Was tun?

Hallo allerseits,

wir hatten im April die besagte Verstopfung. Diese hat sich allmählich entwickelt war aber dann relativ schnell wieder zu, nachdem wir Rohrreiniger genutzt haben, so dass doch der Fachmann gerufen werden musste. Unser Vermieter hat uns dann die Pflicht dafür gegeben. Da wir den Abfluss brauchen und der Vermieter eh schwierig ist, haben wir die Kosten von 180€ erstmal auf uns genommen. Der Klempner sagte, dass es höchste Zeit wäre die Rohre mal im gesamten Haus reinigen zu lassen oder gar noch besser auszuwechseln, da diese Ablagerungen eine sehr lange Zeit bestünden und es nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sei. Der Hausmeister war sogar dabei und hat nach dem Kostenpunkt gefragt...

Wir haben aber angekündigt, dass es von der Miete abgezogen wird (schriftlich)... keine Reaktion von ihm. Diesen Schritt haben wir dann in die Tat umgesetzt und besagten Betrag von der Miete einbehalten nachdem wir uns haben fachlich beraten lassen (Anwalt beim Mieterbund). Jetzt macht der Vermieter Stunk weil er ja angeblich eindeutig weiß, dass wir das Ganze verschuldet haben und will seine volle Miete. Angeblich kann er jetzt auf einmal eine Rechnung einer anderen Firmavorzeigen, die bestätigt, dass die Rohre vor 4 Jahren komplett gereinigt wurden. Das scheint uns suspekt, denn wir wohnen seit 3 Jahren hier und der Abfluss hat immer wieder mal Probleme gemacht (trotz regelm. Abflussreiniger) und davon war nie die Rede. Er hat uns außerdem gesagt es sei unsere Pflicht noch regelmäßiger Abflussreiniger zu benutzen (das steht nicht im MV).

Weil meine Freundin am Telefon heute eigentlich keine Zeit hatte und eher zurückhaltend ist, hat sie den Vermieter (der uns sogar auf der Arbeit anruft) beschwichtigt, dass sich das schon zum guten wendet und wir ja erstmal den Rest nachzahlen und dann schauen wir mal.... Wir haben uns aber im Nachhinein eingestanden, dass der Vermieter uns nicht so auf der Nase herumtanzen kann. Jetzt wollen wir nochmal zum MB , haben aber erst in 3 Wochen nen Termin.

Was ist in diesem Fall ratsam? Weiter beschwichtigen (dass er uns in Ruhe lässt)?

Sagen, dass wir nicht zahlen werden vorerst und auf den MB verweisen (das nimmt er sicher als Anlass uns wieder hinterherzutelefonieren um uns anzuschreien)?

Oder einfach erstmal doch zahlen (wobei der Anwalt im MB meinte es obliegt dem Vermieter seine Wohnung so zu erhalten, dass man die Vertragsgemäß nutzen kann)?

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Rohrbruch im Keller. Habe ich einen Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in einem Hochhaus mit 24 Einheiten. Baujahr 1973. Gestern Abend musste ich leider feststellen, dass der Gemeinschaftsraum, welches mir Zugang zu meinem Keller gewährt durchnässt war. Ungefähr eine Fußsole Zentimer Wasser war auf dem Boden.

Unmittelbar neben meinem Keller befindet sich der Keller meines Nachbars. In dem Nachbarskeller befindet sich ein Wasserrohr der zu Bruch gegangen ist. (Der Keller ist verwahrlost und hat kein Schloss, sodass ich die Tür öffnen konnte und reinschauen konnte).

Aus dem Rohr spritze kochend heißes Wasser und im ganzen Raum (Gemeinschaftsraum) war es sehr feucht und warm.

Mein Keller hat einen Loch zum Nachbarskeller an der Wand (wahrscheinlich wegen Belüftungszwecken). Aus diesem Loch kam die ganze Luftfeuchtigkeit und das Wasser zu meinem Keller (mein Keller war wie in der Sauna für ungefähr 24 Stunden).

Es befanden sich mehrere Holzlatten und sonstige Holzplatten auf dem Boden welches durch das Wasser beschädigt wurde. Weiterhin befanden sich vier wertvolle zwischengelagerte Teppiche die der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Zwar sieht man aktuell keinen Mangel an der Sache, jedoch befürchte ich Schimmelbefall in naher Zukunft.

Meine Frage an Sie ist, ob ich einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter oder gegen den Verursacher wegen dem Rohrbruch habe.

Es ist ein geschätzter Schaden in Höhe von mindestens 500€ entstanden.

Habe ich einen Aufwendungsersatzanspruch für die Beseitigung des Wassers und anderen Aufräum- und Putzarbeiten?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Mit freundlichen Grüßen

aferinabisi

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden

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