Wandfliese in der Küche abgefallen. Trägt Mieter oder Vermieter die Reperaturkosten?

Am Wochende habe ich meine Küche abgebaut. Zwischen der Arbeitsplatte und den Wandfliesen war Silikon angebracht, damit keine Feuchtigkeit von der Arbeitsplatte hinter die Küchenschränke kommt.

Beim Abbauen der Arbeitsplatte ist eine Wandfliese abgefallen, da diese am Silikon hängen geblieben ist und offensichtlich der Fliesenkleber nachgelassen hat.

Mein Vermieter ist der Meinung ich müsste die Kosten für eine neue Fliese tragen (wenn es den Fliesentyp überhaupt noch gibt).

Ich sehe das aber nicht ein. Unser Haus hat ein Schimmelproblem und es ist vertraglich betont, Schimmelbildung u.a. durch richtiges Lüften zu vermeiden. Mit dem Anbringen des Silikons bin ich meiner vertraglichen Pflicht nachgekommen, Schimmelbildung zu vermeiden.

Dass beim Abbauen der Küche die Fliese am Silikon hängen bleibt und nicht an der Wand, sollte eigentlich nicht passieren, wenn die Fliese ordnungsgemäß angebracht ist. Und wie ich wüsste nicht, wie ich das Silikon hätte anders entfernen sollen.

Auch sind die Bodenfliesen in der Küche gesprungen und gebrochen, da diese nicht fachgerecht verlegt worden sind. So könnte es nicht fernliegend sein, dass auch die Wandfliesen nicht fachgerecht angebracht worden sind.

Ferner worden die gebrochen Bodenfliesen nicht ersetzt bzw. überhaupt wieder geklebt und einfach locker auf den Boden raufgelegt. Warum ich da für eine Wandfliese zahlen soll, leuchtet mir nicht ein.

Kann mein Vermieter von mir die Kosten einer neuen Fliese samt Einbau bzw. wenn es den Fliesentyp nicht mehr gar die Kosten einer Neuverfliesung von mir verlangen?



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Darf ein Mieter seine Kellertür vollstellen?

Hi

Folgendes: Wir sind 3 Mietparteien im Haus. Nur die eine schiesst ständig quer, angefangen mit mangelhafter Treppenhausreinigung, ständiges Wohnungstür knallen, Zigaretten rauchem im Treppenhaus etc. Nun kommt da ein weiterer Störfaktor hinzu. Deren Kellerraum ist genau gegenüber von unserem. Die Breite vom Gang ist ca 1 m. Nun steht da schon länger ein Fahrrad von denen davor und neuerdings auch ein Kinderwagen, obwohl die nur Erwachsene Kinder haben, die hier nicht wohnen. Ein Kumpel von mir hatte am Wochenende Geburtstag und wollte gerne meine Bierbänke und -tische ausleihen. Ich also letzte Woche Freitag schon vorher in den Keller und alleine Versucht die Sachen trotz Kinderwagen rauszutragen. die Teile sind ca 2,40 lang, wiegen auch dementsprechend etwas. Und dann die Krönung, das ich das auch noch über den bekloppten Kinderwagen heben muss. Ich fasse den Kinderwagen nicht an, da es mir nicht zusteht und keiner sagen soll, das ich dadurch das Teil beschändigt haben soll. Die Vermieterin weiss schon seit letzte Woche bescheid, aber es hat sich noch nix getan.

Ich ging immer davon aus, das man gegenstände nur in den vorgesehenen Räumen, sprich in dem Fall Kellerräume, lagern darf und nicht im schmalen Kellergang. Ich bin der Meinung das ein Kellerraum frei sein soll, als Flucht- und Rettungsweg. Und ich glaube ich habe auch was wegen Brandgefahr usw.

Problem ist: Die Mietpartei ist einfach zu faul und zu bequem und finden es einfach einfach alles vor der Kellertür hinzustellen, statt rein. Weil drin ist mehr als genug Platz wie wir schon öfters gesehen haben.

Kennt sich da wer aus von euch?

Haus, Mieter, Keller

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