Ebay Käufer hat angeblich ein defektes Kleidungsstück erhalten, dieses vor der Reklamation selbst ausgebessert und kann nun den Defekt nicht beweisen, was tun?

Ich habe bei Ebay einen Pulli versteigert, der meines Wissens intakt war.

Ich habe 100% positive Bewertungen.

Gestern schrieb mich die Käuferin an, es seien Löcher darin gewesen und drohte direkt mit einer schlechten Bewertung und Meldung an Ebay, wenn ich die Kosten nicht erstatte. Der Pullover sei Müll und gerade gut für den Kleidersack, eine Rücksendung würde sich nicht lohnen, da das Teil Schrott sei.

Sie hat es aber angeblich repariert, was für mich ein Widerspruch ist.

Ich bat um ein Foto der Löcher, worauf die Käuferin antwortete, sie könne mir keine Fotos schicken, da sie diese bereits gestopft habe. Sie wurde ausfallend und beschuldigte mich zudem, viel zu spät versendet zu haben, was ich aber widerlegen konnte.

Sie beschimpfte mich und nannte die Auktion einen Totalreinfall.

Auktionsende war der 28.10., Geldeingang der 29.10., Versand der 30.10. und Empfang der 2.11. als versichertes Paket.

Ich teilte der Käuferin mit, dass diese Behauptung eine Lüge ist und lieferte die Belege hierzu mit.

Nun kündigt die Käuferin an, die angeblich gestopften Löcher wieder aufzureißen und mir Fotos davon zu senden, dann sei ich aber verpflichtet, alles zu erstatten und sie behält sich rechtliche Schritte vor.

Ich erinnerte sie erneut daran, dass ich bereits in der 1. Mail Fotos angefragt hatte, was sie verweigert hatte. Stattdessen hat sie mich beschimpft für 5€.

Prinzipiell stelle ich mich nicht gegen eine Erstattung. Ich finde es aber grenzwertig, erst eine Ware angeblich zu reparieren, dann erst zu reklamieren und Geld zu fordern und kein Beweisfoto zu liefern.

Da sie nun sieht, dass ich ohne Beweis nichts erstatte, droht sie, die Ware absichtlich zu verschlechtern und ist der Meinung, dadurch einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung zu haben.

Ich finde die Vorgehensweise in Verbindung mit der Lüge, ich habe zu spät versendet, mehr als grenzwertig, insbesondere auch den aggressiven Tonfall.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Käufer einen angeblichen Mangel erst selbst ausgebessert und dann optisch einwandfreie Ware reklamiert?

Recht, eBay, Auktion, Mangel, Verkauf, Vertragsrecht

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