Ausbildungsgehalt bei Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Deine Vergütung bekommst Du vom Ausbildungsbetrieb, da zieht dir das Jobcenter nichts ab.

Bist Du noch unter 25, dann bleibt deine Vergütung bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

Es gilt dann der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze, wurde im Juli 2023 eingeführt und gilt für Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen anerkannten Freiwilligendienst machen.

Ist deine Bruttovergütung höher als die Minijobgrenze, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Was bekommst Du denn an Bruttovergütung laut Azubivertrag, wie alt bist Du, wie viele Personen inkl.dir leben im Haushalt, was muss an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Während einer Ausbildung erhählt meine eine Vergütung, für welche bei unter 25-jährigen aktuell ein erhöhter Freibetrag gilt.

520 € darfst Du aktuell in jedem Fall behalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.