Wie viel Geld bezieht das Elternteil?
Guten Abend, ich habe eine sehr wichtige Frage. Die muss ich unbedingt für den Bafög Antrag beantwortet haben. Ich möchte nur erfahren, ob folgende Antwort korrekt ist oder ob die Antwort einen Fehler enthält. Ich kann’s nämlich nicht besser wissen, da mir die Auskunft verweigert wird. Folgender Fall:
Die monatliche Unterstützung für eine sechsköpfige Familie, die aus zwei Elternteilen, zwei volljährigen Kindern (Studenten/Schüler) und zwei minderjährigen Kindern (Schüler) besteht, setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Bürgergeld und Kindergeld. (Eltern arbeitslos)
### 1. **Bürgergeld**
Jedes Familienmitglied in der Bedarfsgemeinschaft hat Anspruch auf einen bestimmten Regelsatz, der 2024 wie folgt aussieht:
- **Elternteile**: 506 Euro pro Person
- **Volljährige Kinder (18-24 Jahre)**, die im Haushalt der Eltern leben: 451 Euro pro Person
- **Jugendliche (14-17 Jahre)**: 471 Euro pro Person
- **Kinder (6-13 Jahre)**: 390 Euro pro Person
Damit ergibt sich ein Gesamtregelsatz von **3.236 Euro** (2 x 506 Euro für die Eltern, 2 x 451 Euro für die volljährigen Kinder, 1 x 471 Euro für das jugendliche Kind, und 1 x 390 Euro für das jüngste Kind).
### 2. **Kindergeld**
Zusätzlich zum Bürgergeld gibt es Kindergeld, das sich 2024 wie folgt gestaltet:
- Für das erste bis dritte Kind: jeweils 250 Euro
- Für das vierte Kind: 250 Euro
Insgesamt würde die Familie also **1.000 Euro** an Kindergeld erhalten.
### 3. **Kosten der Unterkunft**
Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten für Miete und Heizung, sofern sie im örtlichen Rahmen liegen. Diese Kosten variieren stark je nach Wohnort und Wohnungsgröße, können aber in den meisten Fällen voll übernommen werden.
### **Gesamteinnahmen**
- **Bürgergeld**: 3.236 Euro
- **Kindergeld**: 1.000 Euro
- **Miete und Heizkosten**: Vollständige Übernahme, abhängig von der Angemessenheit.
Insgesamt würde die Familie monatlich rund **4.236 Euro** an direkten Zahlungen erhalten, plus die Übernahme der Miete und Heizkosten [oai_citation:1,Bürgergeld 2024: Berechnungen und Beispiele - Geld für vierköpfige Familie](https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/buergergeld-2024-berechnungen-und-beispiele-geld-fuer-vierkoepfige-familie-2/) [oai_citation:2,Bürgergeld als Familie beziehen: Was steht Ihnen zu?]https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/buergergeld-familie/).
2 Antworten
Kindergeld musst Du vom Regelbedarf der Kinder abziehen, ist anrechenbares Einkommen des jeweiligen Kindes, solange das Kind das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt.
Haben die volljährigen Kinder kein zusätzliches Erwerbseinkommen oder beziehen Bafög - welches natürlich auch entsprechend als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet würde, blieben beim Kindergeld 30 Euro Versicherungspauschale.
Es würde dann von 250 Euro Kindergeld nur max. 220 Euro als anrechenbares Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Wenn es aber Bafög - bezieht, wird das Kindergeld voll angerechnet, dafür bliebe dann vom Bafög - ein monatlich pauschaler Freibetrag von 100 Euro, solange das Kind kein zusätzliches Erwerbseinkommen erzielt.
Beide Elternteile sind auskunftspflichtig. Du musst die konkreten Beträge beim Bafög Antrag angeben und Belege beibringen.
Mit Zahlen aus dem Internet bekommst du kein Bafög genehmigt.
Ja ich weiß dass sie auskunftspflichtig sind. Aber mir wird die Auskunft verweigert! Daher mache ich einen Antrag auf Vorausleistung, weil mir das eben verweigert wird. Ich weiß nicht, wo ich sonst die Zahlen herholen soll.