Ist eine Präambel (wie im GG) rechtlich bindend (bezüglich Art 23 GG)?

Ist eine Präambel nun rechtlich, bezüglich eines Gestzes, bindend ? Nach Lehrmeinung ist es eine ein bzw. herleitung zum eigendlichem Gesetzestext ! Wie ist denn nun aber International wenn, wie im GG, die Präambel zum festlegen des Geltungsbereiches gebrauch findet ? Da das GG ja von unserer "Regierung" als Verfassung gewichtet wird ist das ja eine Frage von besonderer gewichtung ! Wenn die Präambel keine auswirkung auf den eigendlichen Gesetzestext hätte wäre unserem GG jegliche Grundlage entzogen ! Zumindest nach dem wegfall bzw der änderung des Art. 23 in den 90zigern ! Und wie konnte die "Vereinigung" Deutschlands dann stattfinden ? Und warum wurden die anderen Länderteile Deutschlands, obwohl offensichtlich angeboten, nicht mit in die Vereinigung einbezogen ? Irgendwie blickt man da nur schwerlich durch. Für jedes geltende Recht, so scheint mir, wurde ein gegenpol geschaffen, welcher den anderen (nicht passenden) aufhebt. Aber steht Internationales Recht nicht vor Nationalem Recht ?? Und.... wenn das GG nicht gültig wäre .. welches Recht gilt dann ?? Besatzerrecht...... Militärrecht (SHAEF) ........ oder alles was wir ohne widerstand erdulden ? Von interesse wäre dann hier doch auch Art 20 .4 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. ) WAS IST WAHR ??

Bild zum Beitrag
Die Präambel gehört zum Gesetz 73%
Das GG hat keinen Geltungsbereich. 20%
Das GG ist seit den 90zigern ungültig. 7%
Die Präambel ist nicht bindend 0%
Recht, BRD, Freiheit, Grundgesetz, Verfassung
Bundesverfassungsgericht wird nicht richtig geschützt?

Das was jetzt geändert werden soll ist doch etwas lückenhaft. Wieso wird nicht explizit ins Grundgesetz geschrieben dass es eine zwei Drittel Mehrheit braucht zur Wahl des Richters des Bundesverfassungsgerichts und wieso wird nicht extra ins Grundgesetz geschrieben dass wenn ein wahlorgan sein Wahlrecht nicht wahrnimmt dass es dann anders andere wahlorgan fällt das wird jetzt nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt aber nicht im Grundgesetz.

Ewig lange wird diskutiert dass man es ins Grundgesetz schreiben soll dass es nicht mit einfacher Mehrheit geändert werden kann und jetzt wird es wieder nur ins Bundesverfassungsgerichtsgesetz geschrieben und kann somit mit einfacher Mehrheit geändert werden stattdessen soll im Grundgesetz nur die Öffnungsklausel erfolgen die die Möglichkeit im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorsieht aber wieso wird es denn nicht direkt ins Grundgesetz geschrieben?

"Hat das zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm das Bundesverfassungsgericht einen Wahlvorschlag gemacht hat, keinen Nachfolger gewählt, kann sein Wahlrecht auch vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden."

"Durch Bundesgesetz kann vorgesehen werden, dass das Wahlrecht vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden kann, wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt."

Recht, Gesetz, Gericht, Gesetzeslage, Grundgesetz, Jura, Justiz, Bundesverfassungsgericht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Grundgesetz