Findet ihr die Einschätzung einer Behörde in diesem Fall rechtlich unzutreffend?
Angenommen gibt es jemanden, der trotz Antidepressiva in psychosomatische Klinik oft eingewiesen wurde, weil er akute Zuspitzung der Krankheit erlebt.
Die Behoerde meint, dass er im Herkunfsland mit Antidepressiva durchkommen kann. Und meint, dass man ihn daher abschieben darf.
Die Einschätzung der Widerspruchsbehörde, dass eine drastische Gesundheitsverschlechterung nur im Zusammenhang mit dem Abschiebungsvorgang gesehen werden kann, scheint unzutreffend zu sein, wenn die Krankheit des Klägers auch unter den aktuellen Bedingungen in Deutschland verschlechtert ist und die medizinische Versorgung in Ägypten unzureichend ist.
1 Antwort
Die Behörde hat Recht, man sollte ihn abschieben.
Wir kennen dich, Achmed. Hör auf, unser Gesundheitssystem.zu verarschen.