Küssen & Umarmen auf Schulhof

Hallo!

Ich (16; besuche die 11 Klasse) habe heute mit meinem Freund (17) auf dem Schulhof gestanden (wie viele andere Paare auch) und er hat mich umarmt ( = Hände an meinem Rücken über Hüfte). Und er hat mir einen Kuss geben (NICHT rumgeknutscht, nur EIN kurzer Kuss). Auf ein mal kam ein Lehrer an, der meinte, wir seien ein schlechtes Vorbild, weil wir Arm in Arm auf dem Schulhof stehen.

Zu beachten:

1.Dass wir uns geküsst hatten wurde nicht erwähnt und war auch nicht von Relevanz.

2.Das Szenario spielte in der Pause (nicht im Unterricht!!)

3.Der Leher erwähnte, dass die Hände nicht unterhalb der Gürtelline sein dürfen, und, dass wir nicht so stehen dürfe (also kuschelnd).

Jetzt meine Frage. Wie sieht es mit der Rechtslage aus? Ich habe viel im Internet recherchiert und die Meinungen gehen weit auseinander. Einige sagen, es ist eine Hinderung der Entfaltunsfreiheit (oder so ähnlich) und solange es nicht in der Hausordnung der Schule stehe, sowieso nicht von Relavanz. Wieder andere sagen, es komme auf die Art an, was getan werde. Klar ist, dass es nicht in den Bereich von "Stiftung öffentlichen Ärgernisses" fällt, da es keine sexuelle Handlung ist, da eine sexuelle Handlung erst vorliegt, wenn man einem im Intimbereich anfässt, unter der Kleidung oder einen Zungenkuss ausübt. Grenzwertig ist es bei langen, innigen Küssen.

Kann mir jemand sagen, wie es jetzt rechtlich aussieht? Denn ich finde es nicht gerechtfertigt, meinen Freund auf dem Schulhof nicht zu küssen oder gar ihn zu umarmen.

( ?! )

(Ps: Kommentare wie "Dann geht doch woanders hin" sind unerwünscht, da dies nicht möglich ist, weil wir das Gelände nicht verlassen dürfen.)

Mit freundlichen Grüßen,

Missy

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