Meinung des Tages: Keine Erhöhung des Bürgergeldes 2025 - ist die Entscheidung Eurer Meinung nach richtig?

Für viele Menschen hierzulande stellt das Bürgergeld eine wichtige finanzielle Stütze dar. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil allerdings soll es im kommenden Jahr keine Erhöhung des Bürgergelds geben. Das kritisiert vor allem der Paritätische Wohlfahrtsverband...

Was ist das Bürgergeld?

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Das Bürgergeld soll auch dazu dienen, Ausbildungen, Weiterbildungen oder Abschlüsse zu fördern und finanziell zu unterstützen.

Anspruch auf das Bürgergeld haben grundsätzlich Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig und hilfebedürfig sind. Zudem müssen sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Derzeit erhält eine alleinstehende Person laut Regelsatz 563€, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt 1012€. Der Regelsatz umfasst die Kosten für den Bedarf des täglichen Lebens, insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat oder Strom.

Keine Erhöhung für das Jahr 2025

Während eines Interviews, das der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Sender RTL gab, kündigte dieser an, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht erhöhen zu wollen. Laut Rechtsmechanismus würde eine mögliche Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar anstehen.

Die Nichterhöhung begründete Heil mit dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren zur Berechung möglicher Regelsätze. Die Berechnungen ergaben, dass die Inflation in den vergangenen Monaten deutlich weiter als zunächst erwartet zurückging. Für 2024 waren die monatlichen Zahlungen um mehr als 12% gestiegen, was seitens vieler Politiker und Experten auf Widerstand stieß.

Bundesjustizminister Marco Buschmann machte sich jüngst sogar für eine Senkung des Bürgergeldes stark, welches nach dem gesetzlich festgelegten Berechnungsmodus eigentlich um 24€ monatlich verringert werden müsste.

Kritik vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Die Pläne der Bundesregierung, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht anheben zu wollen, stieß insbesondere beim Paritätischen Wohlfahrtsverband auf massive Kritik. Der Hauptgeschäftsführer, Joachim Rock, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass das "Bürgergeld [aktuell] immer noch viel zu niedrig" sei, während sämtliche Preise und Umkosten weiterhin steigen würden. Weiterhin kritisierte er die als "sozialpolitischen Rückschritt" bezeichnete Entscheidung dahingehend, dass eine geringere Inflationsrate nicht automatisch geringere Belastungen bedingen würde.

Rock zufolge seien die Methoden der Bundesregierung zur Berechnung des Bürgergeldes realitätsfern und "viel zu knapp" bemessen. Der aktuelle Regelsatz von 563€ für einen alleinstehenden Erwachsenen zu wenig, um eine "regelmäßige gesunde Ernährung, [ . ] angemessene Mobilität und soziale Teilhabe" zu ermöglichen.

Der Verband fordert, das Bürgergeld von derzeit 563€ für Singles auf 813€ anzuheben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, das Bürgergeld 2025 nicht anheben zu wollen?
  • Haltet Ihr den aktuellen Regelsatz für angemessen?
  • Denkt Ihr, dass die Hürden, um Bürgergeld zu bekommen zu hoch/zu niedrig sind?
  • Wie bewertet Ihr generell den Absicherungsmechanismus des Bürgergeldes? Was findet Ihr gut, was weniger?
  • Sollte das Bürgergeld Eurer Meinung nach ggf. sogar eher gesenkt werden?
  • Sollte es beim Bürgergeld beispielsweise strikte Staffelungen nach Bezugsdauer geben?
  • Müsste die Höhe des Bürgergeldes vielleicht sogar regional angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-wohlfahrtsverband-kritik-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/buergergeld-erhoehung-2025-nullrunde-heil-100.html

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/buergergeld-keine-erhoehung-nullrunde-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cdu-linnemann-buergergeld-grundsicherung-arbeit-100.html

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Ich finde die Entscheidung richtig, da... 64%
Ich kritisiere die Entscheidung, weil... 29%
Andere Meinung und zwar... 7%
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Restrate Auto?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich des Restbetrages eines Autokaufs.

Ich habe mir ein neues Auto gekauft und vor Ort eine große Anzahlung gemacht (17.000). Für den Rest wurde mit dem Autohaus über die VW Bank eine Ratenzahlung vereinbart. Das Autohaus hat mir den Fahrzeugbrief aber schon per Post gesendet. Den Ratenvertrag erhielt ich ebenfalls per Post zum ausfüllen und dann an die Bank zu schicken. Dort sind die Unterlagen laut Autohaus angeblich nie angekommen.

Das Autohaus wollte dann dass ich meinen Fahrzeugbrief bei der Zulassung als verloren melde (aufbieten lassen hieß es). Die Dame in der Zulassung ist eine Bekannte, die natürlich wissen wollte wie es sein kann dass ich nach so kurzer Zeit nach der Anmeldung schon des Brief verloren habe. Ich habe ihr die Sachlage dann erklärt worauf Sie meinte so etwas noch nie gehört zu haben und dass ich den Brief nicht als verloren melden kann wenn das gar nicht stimmt da ich eine Eidesstattliche Erklärung unterschreiben muss.

Währenddessen verlangte das Autohaus dann die komplette restlichen Summe von mir zu einem bestimmten Datum. Da mir dies nicht möglich ist (hätte ja sonst nicht nach Raten gefragt) habe ich Ihnen geschrieben dass ich um einen neuen Ratenplan bitte wie es vereinbart war und dass ich den offenen Restbetrag nicht komplett zahlen kann, ich aber 1000€ überweisen werden und dann immer 300€ abzahlen könnte. Darauf kam keine Antwort mehr vom Autohaus!? Nun meine Frage wie geht es denn weiter? Können Sie von mir die komplette Summe auf einmal verlangen? Ich kann nichts dafür dass die Unterlagen nicht angekommen sind. Den Fahrzeugbrief habe ich ja auch schon....wie läuft dass denn jetzt ab? Vielen Dank für eure Antworten.

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