Zeitstempel auf der Arbeit ist möglicherweise fehlerhaft?

Hallo miteinander,

viele Mitarbeiter in unserem [privaten] Badebetrieb müssen unsere digitale Stempeluhr benutzen.
Allerdings rechnet diese folgendermaßen;
Stempelt man um 6:01 Uhr ein, wird die Arbeitszeit erst ab 6:15 gültig angerechnet.
Stempelt man um 13:11 Uhr ein, wird die Arbeitszeit erst ab 13:15 gültig angerechnet.

Diesem Muster folgend wird die Zeit immer erst ab der vollen Stunde oder Viertelstunde angerechnet [xx:00, xx:15, xx:30, xx:45 Uhr]. Auf die Monate gerechnet wird dann wertvolle Arbeitszeit nicht angerechnet, wenn man nicht haargenau den Stundenzettel kontrolliert.

Umgekehrt ist dies nicht der Fall. Stempelt man um 13:33 oder 23:11 Uhr aus, so wird nicht auf die nächste Viertelstunde aufgerundet.

Beim Stundenzettel ist jedoch das Problem, dass die tatsächliche Uhrzeit, um die man sich eingestempelt hat, angezeigt wird, jedoch die fehlenden Minuten im gesamten Tagesergebnis fehlen. Auch dies wirkt sich massiv auf die Zeit aus.

Daher lautet meine Frage, was wir als Mitarbeiter aber auch der Betriebsrat dagegen tun kann. Bei bisherigen Gesprächen waren die Äußerungen der Chefetage, dass man dann einfach selber nachrechnen müsste. In Arbeitsverträgen wird hierzu nichts näher erläutert.

Einer unserer jüngsten Mitarbeiter, seid 3 Jahren bei uns, hat beispielsweise [insbesondere durch Corona] nun eine übertrieben hohe Anzahl an Stunden, da ihm nie einer die Sache mit den Viertelstunden erklärt hat.

Danke für vorläufige Antworten.

Technik, Arbeitsrecht, Betriebsrat, Rechtslage, Zeit
Beobachtung durch Kollegen?

Hallo zusammen,

einem Kollegen wurde vom Vorgesetzten und Personaler in Personalunion mitgeteilt, dass dieser eine "Detailverliebtheit" und entsprechend "zu langsames Arbeiten" beobachten würde.

Der Vorgesetzte kann jedoch die Arbeitsweise und das Zeitmanagement seiner Mitarbeiter nicht selbst beobachten, da er die meiste Zeit im Homeoffice ist und ansonsten ein eigenes Büro hat. Insbesondere sollte bzw. könnte es ihm auch gleichgültig sein, da es im Unternehmen nur Vertrauensarbeitszeit gibt, Überstunden nicht erfasst werden und der Mitarbeiter seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich nachkommt.

Der Kollege bat seinen Vorgesetzten nun um ein Beispiel, wozu dieser jedoch keines parat hatte. Daher bat er ihn daraufhin darum, ihm dies direkt mitzuteilen, sollte der Vorgesetzte eine solche Situation erneut wahrnehmen - man möchte sich ja verbessern.

Der Vorgesetzte willigte nicht nur ein sondern kündigte auch an, drei weitere Kollegen mit der Beobachtung zu betrauen. Von diesen ist mindestens einer immer mit dem Kollegen im gleichen Büro, was so zu einer Dauerbeobachtung führen würde. Derzeit ist nicht klar, ob diese Aktion bereits angestoßen wurde, jedoch ist das Vertrauen des Kollegen in seinen Arbeitgeber schwer erschüttert.

Die Frage ist nun, ob dieser Sachverhalt nicht mindestens gegen die Menschenwürde verstößt, wenn nicht sogar gegen die DSGVO.

Ich danke euch für eure Einschätzung.

Und was würdet ihr dem Kollegen raten?

Viele Grüße Anita

Arbeitsrecht, Betriebsrat, Menschenwürde, Qualitätsmanagement, Überwachung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Besteht Anspruch auf einen 3 wöchigen Sommerurlaub im Anschluss an Mutter-Kind-Kur?

Nach Brustkrebs-OP und Bestrahlung ging ich ohne Anschlussheilbehandlung und Wiedereingliederung wieder arbeiten.

Ich habe GdB50.

Der Arbeitgeber nahm keine Rücksicht auf den noch angeschlagenen Gesundheitszustand. Zusätzlich musste mein Kind mehrerer Untersuchungen im SPZ und bei Therapeuten unterzogen werden, da es massive Lernprobleme hatte.

Nachdem der AG 2 Monate nach Rückkehr bemängelte, die Arbeit würde nicht mehr im selben Tempo erledigt werden wie zuvor, wurde die Schwerbehinderten Vertretung eingeschaltet, welche den AG auf den GdB50 hinwies und zum Nachholen der Kur riet.

Des weiteren wurde festgestellt, dass das Tempo der Arbeit faktisch nicht zu bemängeln war, da alle Arbeiten nachweislich ordentlich und fristgerecht erledigt worden waren.

Der Hausarzt stellte daraufhin eine Heilmittelverordnung über eine Mutter-Kind-Kur aus, da die Möglichkeit für eine AHB nicht mehr gegeben war.

Diese wurde von der Kasse sofort bewilligt, allerdings wurde die Kur wegen Corona nach 7 Stunden und 700 km Anreise bei Ankunft abgesagt und wir wurden wieder heim geschickt.

Für 2020 wurde der Ersatztermin wegen der Vorerkrankungen letzlich ganz abgesagt. In 2021 stellte der Arzt einen dringlichen erneuten Antrag und es wurde eine andere Klinik gefunden, die uns in den ersten 3 Wochen der Sommerferien aufnimmt, damit mein Kind (5. Klasse, neue Schule, neue Lehrer), das wegen Corona schon viel Schulausfall hatte, keinen weiteren Schulausfall hat.

Dem AG wurde der Termin bekannt gegeben, zusätzlich erfragte ich im Anschluss an die Kur 3 Wochen Sommerurlaub.

Wir sind 4 Kollegen in einem Fachgebiet. Es dürfen max. 2 gleichzeitig weg sein.

Kollege 1 (1 schulpflichtiges und 1 erwachsenes Kind) möchte parallel zu meiner Kur 3 Wochen Urlaub und hätte 2 +3 als Vertreter.

Sie ist nach meiner Kur wieder da und könnte mich, ausser freitags, vertreten, so dass wir beide in den Schulferien gehen könnten.

Zusätzlich könnte in meinen 3 Wochen Urlaub noch Kollege 2 oder 3 gehen.

Einer von beiden müsste aber ausserhalb der Schulferien gehen.

Mein Chef sagt, das könne ich nicht verlangen, 5-6 Wochen am Stück frei für mich seien zu viel.

Fakt ist aber, dass laut Gesetz im Anschluss an Rehas oder medizinische Maßnahmen Urlaub auf Wunsch zu genehmigen ist, damit die Wirkung der Kur nachhaltig ist.

Als ich meinem Chef das sagte, meinte er, ich solle nicht mit Gesetzen kommen.

Würden Kollege 2 oder 3 (kinderlos) nicht in den Ferien gehen wollen, könne ich gehen, ansonsten müsse ich Abstriche machen.

Ist das so? Ich arbeite an meinen eigenen Projekten, keiner der Kollegen vertritt mich da je. Es geht ums Tagesgeschäft, der Chef will nicht, dass mehr als 2 Leute gleichzeitig fehlen. Es müssen immer 2 da sein, egal ob viel oder wenig zu tun ist.

Meine Projekte werde ich vor der Kur fertig haben, so dass nichts in Verzug kommt.

Mein Wunsch:

Woche 1- 3: Kollege 1 Urlaub + ich KurWoche 4-6: Kollege 2 + ich Urlaub Kollege 3 (kinderlos) außerhalb Ferien.

Darf ich 3 Wochen nehmen?

Urlaub, Gesundheit, Arbeit, Beruf, Job, Recht, Arbeitsrecht, Reha, Betriebsrat, Gdb., Gesundheit und Medizin, Kur, Mutter-Kind-Kur, Rehabilitation, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, Urlaubsanspruch, GdB 50

Meistgelesene Beiträge zum Thema Betriebsrat