Betriebsrat: Sitzung mit MS-Teams?
§ 30 Abs. 2 BetrVG ermöglicht dauerhaft auch Videokonferenzen statt Präsenzsitzungen unter entsprechenden Voraussetzungen. Aber mit welchem Tool? Kann ich ohne mit § 120 BetrVG in Konflikt zu geraten MS-Teams einsetzen?
Bitte nachrangig abstimmen, eher eine gute Begründung liefern!
Das Unternehmen führt gerade MS-Teams ein, andere, bisherige Lösungen sollen dadurch abgelöst werden.
1 Stimme
3 Antworten
Kommt drauf an... Nutzt euer Unternehmen denn Microsoft Teams? Dann ist es völlig unbedenklich. Hat euer Unternehmen ggf. eine andere Videokonferenz-Lösung? Dann könntet ihr diese nutzen.
An sich sehe ich da generell kein Thema, lediglich der US-Betreiber wäre rein theoretisch kritisch zu sehen in besonderen Unternehmen... Wobei ich nicht denke, dass besonders kritische Daten in diesen Meetings mit einfließen. Ansonsten könntet ihr eure eigene kleine Jitsi Intanz auf nem Server installieren - Jitsi selbst ist kostenfrei.
Frag doch einfach bei eurer EDV nach, ob etwas gegen den Einsatz von MS Teams spricht - wenn ja, dann sollen sie dir ne VM bereit stellen, dass ihr Jitsi nutzen könnt ;)
Alternativ gibt es auch ne in Deutschland gehostete, frei zugängliche Instanz: Freifunk München Jitsi Meet (ffmuc.net)
Zu Fragen der MS-Teams-Verwendung in Betriebsratsbelangen gibt es differenzierte Sichten von eher alarmierenden Äußerungen bspw.
- Nutzungsspuren bei MS-Teams (Was weiß ein (fremder) Administrator über die BR-Sitzung?)
- die haarsträubenden Ergebnisse des Ba.-Wü.-LfDI mit MS-Teams (und der Nutzung an Schulen)
über überaus differenzierte Werke, wie für MS 365 generell eine Betriebsvereinbarung getroffen, mit jeder (!) neuen App-Veröffentlichung oder -Verbesserung überprüft werden muss (!), damit es generell in einem Unternehmen eingesetzt werden könne und dann auch für die BR-Sitzung genutzt werden kann (diese Werke haben Buchstärke) bis hin zu "So einfach nutzt Du MS-Teams für die BR-Sitzung", also vollkommen undifferenzierten und fast schon gedankenlosen Äußerungen.
Verschiedene Fortbildungsinstitute bieten Seminare an, wie eine passende Betriebsvereinbarung zu formulieren oder technische Einstellungen Schritt für Schritt vorzunehmen wären.
Weitere Äußerungen auf GF blieben zu allgemein oder verfehlten das Thema. Daher hiermit meine Erkenntnisse mit derzeitigem Stand zusammengefasst. Selber werde ich jetzt ein Seminar zum Thema besuchen und erhoffe mir dann eine bessere Entscheidungs- und Vorgehensgrundlage.
Der Betriebsrat ist so nie beschlußfähig.
Nicht mehr: BetrVG §33
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Betriebsratsmitglieder, die mittels Video- und Telefonkonferenz an der Beschlussfassung teilnehmen, gelten als anwesend. ...