Hallo an euch alle,
ich hab da mal eine Frage. Muss der Vermieter eine Heizung einbauen wenn für eine 6 Zimmerwohnung nur 2 Einzelöfen vorhanden sind und in den 2 Kinderzimmer und Elternschlafzimmer es immer kalt ist?
ein Ofen steht im Esszimmer der andere steht im Vorratsraum.
meinen selbst gekauften sollte ich in den Flur stellen da dieser sehr zentral liegt und alle Zimmer Verbindung mit dem Flur haben.
Also der Schornsteinfegermeister hat auch gesagt das in diese Wohnung eine normale Zentralheizung eigentlich rein gehört.
Wir haben auch das Pech das unter uns keiner wohnt, somit ist der Boden eisig kalt. Ich hab uns jetzt schon einen Kamin gekauft damit wir ein wenig wärme bekommen, aber in den Kinderzimmer wird es Nachts immer sehr kalt und früh sind es dann vielleicht gerade mal 13 Grad.
Ist halt ein Altbau mit hohen Decken.
Klar wir wussten alles im vorraus bevor wir eingezogen sind. Nur wurde uns gesagt es würde schon reichen wenn ein Ofen an ist. Dann wär es schon schön warm. Wir merken davon aber nichts, Kinder frieren und sagen zu mir ich soll eine Heizung einbauen. Das kann ich aber nicht, alleine schon aus finaziellen Gründen.
Also gibt es da was vom Gesetz her das der Vermieter eine Heizung nachrüsten muss?
Danke für jede Antwort