Ich habe bei dem Arbeitslosengeld I im Dezember eine Ortsabwesenheit beim SB beantragt und ich habe eine EGV unterschrieben, wo drin steht, dass ich mich ca. 1x wöchentlich bewerben muss. Die Dauer überstieg nicht die 3 Wochen. Über eine Rückmeldung nach der Ortsabwesenheit haben wir gar nicht gesprochen. - Musste ich mich auf jedem Fall nach der Ortsabwesenheit persönlich zurück melden? Auf der Webseite von AGA steht ja: „Nach mehr als sechs Wochen Ortsabwesenheit ist eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich.“ - Muss man sich auch während Ortsabwesenheit ca. 1x wöchentlich bewerben?
Muss man sich während einer Ortsabwesenheit bei der Erhalt von ALG I bewerben und sich nach der Ortsabwesenheit persönlich zurück melden?
Arbeitslosengeld,
ortsabwesenheit
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