Hallo Leute,

ich bin seit September 2013 arbeitslos gemeldet. Vor zwei Tagen also am 06.02.2014 habe ich ein schreiben vom Arbeitsamt bekommen ( Anhörung ) in dem drin steht, das mir am 28.10.2013 eine Beschäftigung bei der Firma XY angeboten wurde und ich mich da nicht vorgestellt oder beworben habe.

Ich schreibe hier mal den unteren text hier auf:

Das Stellenangebot war für Sie nach einem bisherigen Kenntnisstand zumutbar. Ich muss nun prüfen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist (§ 159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III ). Um Überzahlungen zu vermeiden, habe ich die Zahlung vorläufig eingestellt (§ 331 SGB III).

Ich weiss jetzt nicht wie ich mich bei der Anhörung verhalten soll bzw. sagen soll ? Am 06.11.2013 hatte ich mich bei der Firma per e-Mail beworben und am 27.01.2014 zum zweiten mal per e-Mail beworben und anschließend eine Einladung bekommen zum Vorstellungsgespräch am 03.02.2014. Zu diesen Termin konnte ich nicht hinfahren da ich am gleichen Tag einen Maßnahmebeginn durch das Arbeitsamt hatte. Am 03.02.2014 habe ich noch eine e-Mail zu der Firma geschickt und um ein anderes Termin gebeten.

Meine Fragen jetzt :

Wie sehen Sie die Sache ? Würde ich eine Sperre bekommen ? Musste ich zu diesen Termin erscheinen ?

Ich bitte um ein Rat.