Hey liebe Community :)
Meine Freundin und ich (unverheiratet) ziehen demnächst zusammen und wollen uns eine private Haftpflichtversicherung anschaffen.
Nun ist es ja so, dass wenn man nicht verheiratet ist und auch keine gemeinsame Kasse macht, man auch nach mehr wie einem Jahr zusammenwohnen keine Bedarfsgemeinschaft darstellt und somit der Partner im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit vollen Anspruch auf Hartz IV hat.
Wenn wir nun eine gemeinsame Haftpflichtversicherung haben, kann das Arbeitsamt dann mit Recht davon ausgehen, dass wir dadurch eine Bedarfsgemeinschaft darstellen und das Gehalt des Partners somit auf das Hartz IV des anderen angerechnet wird?
Vielen Dank <3