zuweisung in eine maßnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung ablehnen beim 2. besuch!?
hallo, ich beziehe jetzt seit 6 wochen alg1 und habe direkt beim 2. besuch meiner arbeitsagenturtante eine "zuweisung in eine maßnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung" bekommen, weil ich angeblich in ihren augen zu wenig selbst unternehme.
ich habe diese sache abgelehnt und auch die eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben, weshalb sie mich laut ihrer aussage " rausschmeißen lassen will!
was habe ich nun zu befürchten und ist das wirklich ein zwang?