Anwältin ist tätig geworden, ohne Vollmacht und will nun abkassieren!

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wg einer Strafsache (Sexualdelikt meiner Kinder) mußte ich mir einen Anwalt nehmen, damit ich meine Kinder als Nebenkläger vertreten konnte. Über die Opferhilfe erhielt ich dann eine Anwaltsliste und wählte einen Anwalt in meinem Wohnumfeld. Ich ging davon aus, daß die Anwalte in der Liste wirklich die Interessen der Opfer vertreten würden. Soweit so gut. Ich ging zum Anwalt, dieser erklärte mir, daß die anwaltliche Vertretung vor Gericht kostenlos ist, da die Kinder ja noch minderjährig sind und es ein Strafdelikt ist. Weiterhin empfahl sie mir, einen Zivilprozess mit Schmerzensgeld anzustreben. Ich äußerte meine Bedenken bzgl der Kosten. Die Anwältin meinte ich soll Prozesskosten beantragen und dann sieht sie weiter. Dies hab ich aber nicht getan, dennoch hat sie aussergerichtlich, ohne Vollmacht von mir, Schriftverkehr mit dem Angeklagten geführt. Nun will die Dame dafür das Geld. Das verstehe ich nicht, da ich keine Vollmacht unterschrieben habe. ISt sie dann dazu berechtigt??? Sie schickte mir eine Rechnung, worauf ich mit erstaunen reagierte. Auf meine Mail antwortete sie nicht. Dann erhielt ich nun heute, ohne jegliche Mahnung vorab, einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Kann das alles wahr sein???? Kann sich eine Anwältin an dem Leid meiner Kinder so bereichern???? Ich bin tierisch wütend und weiß nicht, was ich tun soll. Dem Mahnbescheid kann ich widersprechen, aber sie strebt dann einen Prozess an.

Was und wie kann ich tun/dagegen vorgehen??

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

LG d.

Rechnung, Anwalt, Kosten, Amtsgericht, Strafrecht, Vollmacht
Vermieter stellt Nachmieter, Nachmieter springt jedoch ab. Wer zahlt Miete?

Hallo an alle,

ich habe ein Mietwohnungsproblem und wollte erst mal hier im Forum nach Tipps fischen, bevor ich vielleicht doch den Anwalt besuchen muss. Folgendes Problem knapp geschildert: Habe Mietvertrag gekündigt, aber da ich am liebsten ab sofort aus der Wohnung raus wollte, habe ich nach einen passenden Nachmieter gesucht. Der Vermieter hatte tatsächlich auch einen Nachmieter gefunden und teilte mir mit, dass der neue Mieter Anfang des nächsten Monats einziehen wird(Jetzt Dezember). Der neue Mieter hat auch die Wohnung mit dem Vermieter besichtigt, daraufhin habe ich begonnen meine Sachen zu packen und mit dem Umzug zu beginnen. Heute kam die Nachricht vom Vermieter, dass der Nachmieter abgesprungen sei und ich die Miete weiter zahlen muss.

In meiner alten Wohnung steht kaum noch etwas und ich wollte dieses Wochenende mein restliches Zeug (noch ein Paar große Möbel) ausräumen und die Wohnung rechtzeitig übergeben, damit der Nachmieter genug zeit hat sich einzurichten.

Jetzt meine Frage: Durch die Ankündigung des Vermieters habe ich schleunigst meine Wohnung geräumt(es sind nur noch sporadisch Möbel drin). Jetzt heißt es aber vom Vermieter, ich soll die Miete über den Dezember hinaus weiter zahlen. Muss ich die Miete wirklich komplett bis Ablauf der 3 Monatsfrist zahlen oder gibt es in diesem Fall eine andere Möglichkeit.

Für Tipps und Recht-wissen wäre ich sehr dankbar.

Mietrecht, Anwalt, Vermieter
Privatverkauf - kaufvertrag - Kein Geld erhalten / Was nun?!

Hallo an Euch, es geht um folgendes: Habe am 9.9.11 Einen PC durch privatverkauf mit privatem Kaufvertrag verkauft. Hier der Vertragsinhalt : § 1 Vertragsgegenstand Folgende Hardware und Software wird veräußert: Computer :

-AMD Athlon 64 x2 Dual Core Processor 3800+ usw.

§ 2 Gewährleistung Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software. Sofern dem Verkäufer jedoch Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Händler oder Hersteller der Hard- und Software zustehen sollten, tritt er diese bei Übergabe und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ab, welcher die Abtretung annimmt. Der Verkäufer Garantiert die funktionstüchtigkeit der in § 1 veräusserten Ware.

§ 3 Rechte Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, daß er der alleinige Eigentümer der Hard- und Software ist und keine Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter hieran bestehen.

Der Verkäufer versichert, die Berechtigung zu haben, die Nutzungsrechte an der in § 1 bezeichneten Software auf den Käufer übertragen zu dürfen. Er versichert weiter, sämtliche Kopien der Software, welche dem Käufer nicht übergeben wurden (z.B. Backups oder Installation auf einem anderen System des Verkäufers) vollständig gelöscht zu haben.

§ 4 Kaufpreis , Ratenzahlung & Zahlungsmodalität Die Parteien vereinbaren einen Gesamtkaufpreis für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software in Höhe von 99,- € ... (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Die Zahlung erfolgt durch Ratenzahlung und Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:

Die erste Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 16.09.2011 fällig. Die zweite Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 01.10.2011 fällig.

§ 5 Übergabe Die Parteien vereinbaren eine der folgenden Übergabemodalitäten:

o Der Käufer erhielt vom Verkäufer die in § 1 bezeichnete Hard- und Software am 09.09.2011durch abholung.

§ 6 Sonstiges Darüber hinaus wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart:

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der in § 1 bezeichnete Hard- und Software (PC's) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bzw. bis zur zahlung der Schlussrate. Im Falle, das der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstand gerät, ist der Restbetrag in einer Summe zur Zahlung fällig. Der Verkäufer sichert die Funktionsfähigkeit des in § 1 bezeichnetenGegenstandes zu.

Gegenstand/Ware vollständig erhalten am :

Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer

Bisher habe ich aber kein Geld gesehen !!! Der Käufer schrieb per SMS er habe die erste Rate schon längst Überwiesen, jedoch ist kein Zahlungseingang bei mir zu verzeichnen. Desweiteren ist auch am 1.10 keine 2 Rate eingegangen. Er will die Tage rum kommen in Bar die zweite Rate dann wenigstens abgeben.

Wie schauts aus, wie gehe ich jetz richtig weiter vor ? Wo stehe ich rechtlich

verkaufen, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, BGB, Privatrecht
HILFE - Vor Jahren Haus gekauft und jetzt deckt sich etwas auf...

Zur Geschichte: Wir wohnen im schönen in NRW. Haben vor etwa 12 Jahren ein Haus gekauft und uns einen Lebenstraum erfüllt. Jetzt nach so langer Zeit hat man den an unser Grundstück angrenzenden Parkplatz gekauft. Das ist nicht weiter tragisch. Das Problem ist: es kam ein Vermesser. Er hat festgestellt, dass unser Zaun ganze 16 m lang und 2 m breit zu weit auf deren Grundstück liegt. Das ist nicht alles. Wir haben in den letzten Jahren unmengen an Geld investiert in die Außenanlage. Aber das ist das kleinste übel. Nach erneuter Vermessung stellte man fest auch im hinteren Grundstücksteil liegt das selbe problem vor. Wir wollten uns mit dem Neuen Grundstücksnachbarn einigen. Der fordert eine horrende Summe für ein paar Meter Grundstück. Dabei bleibt es aber nicht. Er möchte, dass wir die ganze Vermessung übernehmen, unseren Zaun abreißen und jetzt kommts knüppel dick... er verlangt dass wir siene Planungskosten übernehmen. Denn die würden sich ja ändern... Wir können den neuen Nachbarn ja verstehen... Aber steht uns rechtlich nicht auch jemand hinter. Einen Anwalt können wir uns nicht mehr leisten... Das wäre ein ungewinnbarer Krieg... Denn wir haben vor 12 Jahren das Haus so gekauft wie es da steht und an dem Zaun nix verändert... also nix versetzt oder verschoben... nur verschönert... Unser letztes geld ist in die Außenanlage geflossen... heute haben wir eine Rechnung von knapp 18.000 Euro bekommen. Was sollen wir tun? Haben wir irgendwie eine Chance?

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Eigentum, Grundstück
Kaufvertrag- Auto verkauft- Kein Geld erhalten... HILFE!

Hallo Ich hoffe mir wird hier ernsthaft weitergeholfen! Folgendes Problem:

Ich habe im Juli besser gesagt am 14.07.2011 mein Zweitwagen (Ford Fiesta) an Privat von (Ich- Privat) via ''Kaufvertrag'' verkauft. Im Kaufvertrag stand, dass der Käufer eine Anzahlung von '1000€' bestätigt & der Verkäufer (ich) damit auch einverstanden ist/sind. Allerdings betrug der Kaufpreis eine Summe von 1200 € somit vereinbarten wir persönlich ein Datum (indem fall 1 monat) wo der Käufer mir das Geld (restbetrag) überweisen würde. Ich gab ihm meine Kontonummer, Blz etc. Er versprach mir das Geld dann rechtzeitig zu überweisen. Beide haben den Kaufvertrag unterschrieben wo auch drin stand u.a welche sachen (Winterreifen,Kfz Brief, Schein, Schlüssel) mitgegeben werden. Soweit sogut. Nun nach 1. Monat bekam ich kein Geld überwiesen, daraufhin Kontaktierte ich den Käufer Telefonisch- er meinte, dass er eine Finanzielle notlage hat & mir das geld in 1. Woche erst überweisen könne. Nach 1. Woche das selbe Problem (Kein Geld überwiesen) daraufhin rief ich den Käufer erneut an- Bloß, dass die Nummer (Handynummer) dann 'aus' war (Handy ausgeschaltet) ich versuchte es 3 Tage lang und gab letzendlich auf... Ich habe zwar eine Adresse des Wohnortes im Kaufvertrag von dem Käufer hier stehen, aber dort hinfahren und anklingen ist nicht so mein ding.

Meine Frage! : Sollte ich den Käufer schriftlich Kontaktieren, wo ich reinschreibe, dass er mir das Geld innerhalb der Frist, die ich mir ausdenke zu überweisen hat? oder aber sollte ich einen Anwalt (und wenn ja) was für einen (Fachgebiet) einschalten? und wie würden die Kosten dann für einen Anwalt aussehen´? müsste ich den Prozess bezahlen oder der Käufer? Ich Bitte um Tipps und Hilfe, da ich selber nicht mehr weiter weiß.

Vielen Dank

Auto, Geld, Anwalt, Kaufvertrag, Autoverkauf
Falsch geparkt und trotzdem kann man Geld bekommen?

Ich weiß nicht ob mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich habe da eine Frage die mich sehr interessiert. Und zwar folgendes. Wir wohnen auf einem Dorf, in einer Straße mit komplett abgesenkten Gehweg/Bordstein ( also die Bordsteinkante ist halb so hoch wie normal) . Unsere Häuser stehen versetzt gegenüber, also Zickzack. Nun ist mir vor ca.3 Jahren ein dummes Malör passiert. Ich musste meinen Mann aus der Spätschicht abholen und fuhr mit unseren damaligen Multipla rückwärts unserer EInfahrt raus und ich hörte es auf einmal knirschen. Pech gehabt, das Auto der Freundin unserer Nachbarin hatte dort geparkt und ich habe das Auto nicht gesehen. Es war kein großer Schaden, ca. 600 Euro ( bevor die Versicherung ins Spiel kam). Als die Frau am nächsten Tag doch den Schaden über eine Versicherung regeln wollte, erfuhr ich,das unsere Versicherung zum Schluß 2500 Euro bezahlen musste, man möchte bedenken, für einen 14 Jahre alten VW-Polo!!!!! Vor gut 2 Jahren ist das gleiche meiner Freundin passiert. Sie fuhr rückwärts raus und eckte an das Auto der Nachbarstochter. Es stand genau an der selben Stelle und es war dunkel. Es war ein Miniminischaden, ein Beulchen so groß wie ein Daumennagel, Da sie den " Anbumser" nicht merkte, ist sie nach Hause gefahren und kurze Zeit später klingelte die Nachbarin..naja, auf jeden Fall musste die Poliziei kommen ( die übringens auch keinen großen Schaden entdecken konnte), die Versicherung meiner Freundin hat auch über 2000 Euro bezahlen müssen und sie war sogar ihre Fleppen für 1 Jahr los wegen Fahrerflucht. Nun stand meine Mutter vor ein paar Monaten an GENAU der selben Stelle wie die anderen beiden Autos, hat schnell was bei mir ausgeladen und als sie wieder kam war ein Strafzettel dran und sie musste 15 Euro wegen falschen parken bezahlen. Aber nun frag ich mich, wenn das Parken dort verboten ist, warum haben die 2 Frauen das volle Geld von der Versicherung bekommen? Hätten die nicht eine Teilschuld mittragen müssen? Ich weiß, ich kann an der ganze nichts mehr ändern, aber interessieren würde es mich doch.... falls wieder mal was passiert! :-o)

Auto, Betrug, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht
Mein Bruder mit 17 Jahren rausgeworfen! Was tun?

Hallo, ich bräuchte Rat bzw. Tipps, wer sich mit folgendem Thema auskennt oder ähnliches schon durchgemacht hat. Mein jüngerer Bruder wird erst in 2 Monaten volljährig und wurde auf hinterlistigste Weise von meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten aus der Wohnung gejagd.

Grund/Ablauf: Die Lebensumstände dort zu Hause sind alles andere als jemals normal gewesen, so wie ich bei öfteren Besuchen selbst mitbekam. Der Junge wurde grundlos vom Stiefvater nur angebrüllt, er durfte sich nur im Zimmer aufhalten und selbst am Kühlschrank musste er fragen ob und was er essen darf etc.. Nicht nur das, es wurden sogar Lebensmittel sprichwörtlich abgezählt. LOL Jedenfalls, mein Bruder war bei einem Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung und bekam sie mit Zusage. Die Freude war groß! Als er nach Hause kam, freute sich seine Mutter. Als er 'ne simple Frage äußerte, ob er nun auch mal 'ne Freundin mit nach Hause nehmen dürfte, wurde er auf übelste beschimpft, sie seien hier kein P**f und trieben es soweit, dass er den Abstand suchte und raus zu Freunden wollte. Währendessen rief meine Mutter meine jüngere Schwester an (25J.) und sagte, dass wir älteren Geschwister uns jetzt um ihn kümmern dürften, denn der bräuchte nicht mehr nach Hause zu kommen, die Türe bliebe hier jetzt zu und wir sollten jetzt zusehen, wie wir mit diesem "Problem" umgehen. Was wir aber nicht wussten, bevor mein jüngerer Bruder aus dem Haus war, haben sie ihm zudem noch heimlich die Wohnungsschlüssel vom Bund abgemacht, was der Junge aber selbst noch nicht wusste. Nun musste ich ihn notfalls aufnehmen, da ich ortsnah wohne und ihn auch nicht einfach auf der Straße sitzen lassen kann. Ein Tag später durfte ich sogar HopplaHop seine Sachen von zu Hause abholen fahren. Das schärfste jedoch finde ich, was ich absolut 'ne Frechheit finde, keine 24 Std. später nach Rauswurf, haben sie sein Zimmer in ein Bürozimmer umgeräumt...

Um auf den Punkt zu kommen, ich selbst (29 Jahre) habe momentan genug eigene Probleme mit denen ich beschäftigt bin. Nun habe ich einen fast 18-jährigen bei mir und kein Amt will dafür zuständig sein. Ich war auch schon mit ihm beim Jugendamt, aber die wimmelten mich ab mit : "Er steht kurz vor dem 18 Lebensjahr, wir vom Jugendamt sind somit nicht mehr zuständig für ihn, auch wenn es noch ein paar Monate bis zur Volljährigkeit sind..." Was kann man da machen? Ich selbst lebe nicht grundlos allein (Krankheits bedingt) und nun habe ich von Heute auf Morgen ein fast volljähriges Kind bei mir zu Hause, der zwar jetzt in Ausbildung ist, aber sich niemand zuständig für ihn fühlt. Und einfach zurück auf die Straße setzen kann ich ihn ja auch nicht. Ich bin zwar sein Bruder, aber mein eigenes Privatleben ist nun selbst komplett über den Haufen geworfen und ich habe selbst eigene Probleme, um die ich mich kümmern muss.

Bräuchte Tipps von Leuten, die sich damit auskennen oder ähnliches schon kennen. Wäre für en paar Ratschläge sehr dankbar.

Kinder, Recht, Anwalt, Unterhalt, Eltern, Gesetz, Jugendamt, volljährigkeit, Beratungsstelle, Lebensunterhalt, Rauswurf
Meine Ex Freundin mobbt mich und versucht meinen Ruf zu schädigen,was tun?

Also um es mal kurz zusammen zu fassen: Meine Ex Freundin,21 Jahre und Ich,24 Jahre besuchen beide das Abendgymnasium! Ich habe sie,als ich mal früher zur Schule gekommen bin Infalgranti auf dem Rücksitz im Auto eines anderen erwischt beim Sex! 20min. darauf habe ich sie als Nutte vor der Klasse beschimpft,zurecht,nachdem sie mich schäbig angelacht hat im Unterricht ist mir ne Sicherung durchgebrannt! Sie hat sich damals schon als Opfer dargestellt,ich würde lügen und sie hätte Schluss gemacht und könne das aus der Beziehung nicht verkraften etc.! Seitdem versucht sie sich überall als das Are Opfer darzustellen,das sie ständig Stalken würde etc. Ich habe mich nicht einmal bei ihr gemeldet.Sie hat mich 2 Monate nachdem ich sie Infalgranti erwischt ahbe aus dem nichts angerufen und mir vorgeworfen ,ich hätte sie mit Aids angesteckt,kurt darauf hat ihr neuer Macker Schluss gemacht und sie hat mich wieder angerufen,das ich ihr Leben zuerstören würde,weil sie dachte ich hätte ihrem Macker was zugequatscht was sie betrifft,war aber nicht der Falle! Zu letzt ging sie Anfang Juli,zum Direktor und meinte,sie könne nicht mehr mit mir zusammen in einer Klasse sein,da ich sie stänsig bedrohen würde,was ich nie gemacht habe,ich habe sie ja nie Kontaktiert. Dann wurden uns nahe gelegt das einer die Klasse verlassen soll und in die Parallelklasse geht. Ich habe mich freiwillig dafür gemeldet,weil sie eh schon die hälft der Klasse für ihre Lügen gewinnen konnte. Um eins draufzusetzen,habe ich gestern erfahren,das sie sich eine neue Email Adresse zugelegt hat und jedem aus der Klasse geschrieben hat,das ich sie ständig Stalken würde und sie gezwungen war sich eine neue Email adresse anzulegen. Ich schwöre bei Gott,ich habe sie nie Kontaktiert seit dem vorfall auf dem Rücksitz,für mich ist sie als Mensch gestorben. Jetzt habe ich gehört das meine alte Klasse und eben meine neue Klasse,sie Paralellklasse zusammen Französisch hat 4 Stunden,darunter eben wieder mit meiner Ex Unterricht habe.Ich habe jetzt nur wieder so eine Angst,das sie mir in der euen Klasse den Ruf mit ihren Lügen Ruiniert! Ich will,das ihr gemobbe endlich aufhört! Ich meine,ich bin eigentlich keiner,der sich sowas gefallen lässt.Die,die sie auf ihren Seite gezogen hat hören ja auf meine ,,Story" a nicht! und ich kann mich eig. immer gut wehren,aber wie wehrt man sich bei sowas,ich kann ihr a schlecht eine aufs maul schlagen,sie ist ja ne Frau!!! ich hoffe jemand kann mir hier helfen und weiß einen passenden rat für mich,danke im vorraus

Ordnung, Mobbing, Schule, Liebeskummer, Recht, Anwalt, Ex-Freundin, Stalking
Beschneidung gegen meinen Willen und Verkleinerung meiner Eichel am Penis. Hilfe! Was soll ich tun?

Ich habe mich am Penis operieren lassen, wegen eines Risses vom Meatus(Harnröhrenöffnung) aus abwärts. Ich wollte den Riss zunähen lassen, aber der operierende Arzt meinte, dass man soetwas nicht machen kann wegen Verengung und dass stattdessen ein Hautstück reingenäht werden müsse. Der operierende Arzt hat mich gefragt, ob er die Vorhaut oder Mundschleimhaut verwenden soll. Wir einigten uns deutlich auf die Mundschleimhaut. Bei der Patientenaufklärung (durch einen anderen Arzt im Krankenhaus) sagte man mir, dass es sein kann, dass ich aus der Narkose aufwachen könnte, ohne das etwas passiert ist im Falle, dass ich nicht zustimme, dass notfalls etwas von meiner Vorhaut verwendet werden würde. Also stimmte ich zu, weil ich davon ausging, dass man mir im Falle des Falles nur ca. 1x2mm Vorhaut abnimmt. Denn so groß war der Einriss an der Eichel. Nach der Operation stellte ich fest, dass ich komplett Beschnitten worden bin. Aber es kam noch schlimmer: Anstatt den Riss zuzunähen, hat man mir an der Unterseite der Eichel die komplette Haut weggeschnitten, sodass das mittlere Drittel der Eichelunterseite fehlt. Zusätzlich hat der operierende Arzt mir ein Stück aus meiner rechten Eichelhälfte herausgeschnitten, scheinbar um diese weiter nach innen zu klappen und die Unterseite der Eichel wieder zu schliessen. Meine Eichel ist dadurch viel kleiner. Der Meatus(Harnröhrenöffnung) ist jetzt bis zu 0,7mm breit. Ausserdem ist mein Penis durch die fehlende Haut insgesamt schmaler. Ich habe weder einer Beschneidung zugestimmt, noch einem Einschnitt meiner Eichel. Seitdem leide ich extrem und mein Leben ist zerstört! Ich kann nicht mehr in der Öffentlichkeit Duschen, nicht mehr ins Fittnesstudio, nicht mehr in Sportvereinen aktiv sein und nicht mehr in die Sauna. Und an Kontakte mit Frauen ist natürlich garnicht mehr zu denken. Jetzt habe ich meherere Fragen: Was soll ich tun? Soll ich mich an einen Anwalt wenden und kann ich mit Entschädigung rechnen? Gibt es Referenzfälle? Wo finde ich Spezialisten, die sich auskennen in ihrem Fach? Kann man die Vorhaut irgendwie wieder verlängern? Bitte helft mir! Ich bin total am Boden! So möchte ich nicht mehr weiterleben!

Körper, Anwalt, Penis, Arzt, Arzthaftung, Krankenhaus, Operation, patientenrecht, Strafrecht
Wie auf den Brief vom Anwalt reagieren?

Habe heute einen Brief von einem Anwalt bekommen und bin ein wenig sauer.

Mal zur Vorgeschichte: Ich habe im Internet etwas "gekauft" und habe dann einen Tag vorher von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. War soweit auch alles in Ordnung. Die haben dann allerdings den Betrag von meinem Konto abgebucht. Ich habe mit denen telefoniert und die sagten mir das sich die Abbuchung mit dem Eingang des Widerrufes überschnitten hat. Also habe ich bescheid gesagt das ich das Geld zurückbuchen werde.

Soweit so gut. Allerdings haben die mir ein paar Tage später diesen Betrag wieder auf mein Konto überwiesen. Da ich nicht jeden Tag auf mein Konto gehe habe ich es nicht sofort mitbekommen. Habe das Geld quasi doppelt erhalten. Bekam dann von denen per E-Mail zwei Mahnungen. Ich muss zugeben das ich die erste einfach nicht richtig gelesen habe und erst bei der zweiten aufs Konto geschaut habe. Dann habe ich denen das Geld aber überwiesen.

Allerdings kam da schon ein Brief von einem Inkassounternehmen. Die haben den Betrag gefordert und noch mal fast das doppelte für sich. Also habe ich noch mal bei dem Anbieter angerufen. Die sagten mir das meine Zahlung eingegangen ist und das Thema für sie erledigt wäre. Ok, dachte ich mir hat sich das etwas überschnitten und das Thema ist für mich auch erledigt.

Also kam Brief Nr. 2 vom Inkassounternehmen. Darauf schrieb ich denen das ich die Zahlung an die nicht leisten werde da die Forderung schon beglichen ist.

Als Antwort kam heute der Brief vom Anwalt (ohne Originalvollmacht natürlich) In der Forderungsaufstellung steht immer noch die (schon lange bezahlte) Hauptforderung und natürlich alle möglichen weiteren Kosten die ich nun an diesen Anwalt überweisen soll.

Wie reagiere ich nun richtig? Ich meine die Hauptforderung ist ja schon bezahlt. Und die Anwaltsgebühren sehe ich auch nicht wirklich ein zu zahlen, da sie ja schon bezahlt war bevor dieser Anwalt überhaupt eingeschaltet worden war.

Sorry der Text wurde recht lang, danke fürs lesen;-)

Brief, Schulden, Recht, Anwalt, Forderung, Inkasso, Mahnung
Ärztliches Artest: Frage

Folgendes:

Vor ein paar Wochen hatten wir Bundesjugendspiele. Ich hatte allerdings ein wenig Fieber und bin zu Hause geblieben. Da es nicht all zu schlimm war, habe ich mir kein Artest vom Arzt geholt (ich brauchte ja nicht hin gehen oder lauf ihr dann direkt zum Arzt?). Mein Sportlehrer wollte daraufhin aber Erwähntes haben, eine schriftliche Entschuldigung meiner Mutter wollte er nicht annehmen. Also hatte ich keins und mir wurde für die komplette Spalte "Leistung" in der Leichtatlethik promp eine 6 eingetragen.

  1. Darf er das?
  2. Ab wann darf er einen Artest verlangen?
  3. Rechtliche Grundlagen?

Weiter: Ca. eine Woche nach den Bundesjugendspielen kam er auf die gloreiche Idee, einen Cooper - (Ausdauer-) test zu machen. Blöderweise hatte ich mir eine ziemliche Erkältung eingefanngen und war werder an dem Tag noch an dem danach in der Schule. Ich habe wieder kein Artest -> warum auch? Jetzt möchte er morgen aber, die, die den Coopertest nicht mitgelaufen sind, nachlaufen lassen (warum eigentlich, die Noten stehen seit Montag!) und bewerten. Ich bin aber gestern in eine Wespe getreten (ohne Scherz) und kann den Fuß nicht abrollen (humpel auch stark beim Laufen). Wie soll ich so bitte an die 2000m laufen?

  1. Brauche ich jetzt rein von rechtlichen Lagen einen Artest?
  2. Wie sehen die Rechte in dem Bezug generell aus?

Ob ich den Lehrer verärgere, ist so ziemlich egal. Ich habe ihn nur noch eine Wochen, gehe danach in die Oberstufe, in der er nicht unterrichtet. (werde also keinerlei konfrontation mehr mit ihm erleben)

Danke schonmal im Vorraus. Hilfreichste Antwort, wird auf jeden fall "erwählt" ;)

Medizin, Schule, Recht, Anwalt, Krankheit, Gesetz, Arzt, Lehrer, Moral
Wie bindend ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs?

Mich würde interessieren ob ein Urteil des BGH gleichbedeutend mit einem Gesetzt ist. Ist das Urteil dann genauso bindend wie ein Gesetz also Paragraph? Oder kann dies auch wieder umgeworfen werden?

Mir geht es konkret um dieses:

kein Verschulden des Mieters bei Schwarzstaubablagerungen Fogging infolge vertragsgemäßen Gebrauchs

BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, Az: VIII ZR 271/07

Leitsätze der Redaktion:

Bei Schwarzstaubablagerungen in einer Mietwohnung ("Fogging") schuldet der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Beseitigung unabhängig davon, ob die Ursache des Mangels in ihrem eigenen oder im Gefahrenbereich der Mieter zu suchen ist. Selbst wenn der Mangel Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs durch den Mieter ist, trifft diesen kein Verschulden gem. § 538 BGB.

Sachverhalt:

Bei der Klägerin, einer Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten, traten Anfang Dezember 2002 plötzlich Schwarzstaubablagerungen ("Fogging") zunächst in geringem Umfang in der Küche, dem Bad und den Zimmern der Wohnung auf, wobei die Ablagerungen auf bis Februar 2003 auf sämtliche Decken und Wände verbreiteten. Erfolglos hatte die Klägerin die Beklagten zunächst zur Beseitigung der Schwarzverfärbungen aufgefordert, weshalb sie eine Kostenvorschussklage für die Kosten der Beseitigung der Verfärbungen anhand des Angebots eines Fachbetriebs erhob. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht die Beklagten antragsgemäß verurteilt; die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten wies der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zurück.

Wie der Bundesgerichtshof nun entschied, hatte das Berufungsgericht in den plötzlich aufgetretenen Schwarzverfärbungen zu Recht einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 BGB gesehen, dessen Beseitigung die Beklagten als Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB schuldete. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ursache des Mangels in ihrem eigenen oder im Gefahrenbereich der Klägerin zu suchen ist, denn nur wenn die Klägerin die Entstehung des Mangels zu vertreten hätte, könnte etwas anderes gelten.

Gemäß dem vom Berufungsgericht eingeholten Sachverständigengutachten kamen als Ursachen jedoch nur Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs in Betracht (Ausstattung der Wohnung mit einem handelsüblichen Teppich, das Streichen der Wände mit handelsüblichen Farben und das Reinigen der Fenster im Winter). Diese Maßnahmen und deren Folgen hat jedoch der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 98/2008

Recht, Mietrecht, Anwalt, Gesetz, Jura
Meine Ex Freundin zeigt mich ständig Grundlos bei der Polizei an,was soll ich blos tun?

Ich (23 Jahre) kann einfach nicht verstehen,warum sich meine Ex (21 Jahre) die ganze Zeit einbildet ich will ihr Schaden? Jetzt habe ich schon die zweite Anzeige von ihr bekommen wegen Bedrohung und so langsam nervt mich das,weil das ohne jeglichen Grund ist! Um es mal zu Schildern.

Meine Ex hat Ende Januar mit mir Schluss gemacht.Gleich danach hatte ich noch eine Sex Affäre mit ihr,was von ihr aus gewollt war.Von mir natürlich auch,aber nur weil ich sie wieder zurück gewinnen wollte.Als ich ihr sagte,das ich wieder mir wieder eine Beziehung zu ihr wünsche hat sie auch die Affäre abgebrochen.Dann 3 Wochen Funkstille zwischen uns.Aufeinmal bekomme ich eine Mail von ihr,wo drinnen stand: ,,Ich will Dich nicht verlieren,du bist mir sehr wichtig geworden-aber nur Freundschaftlich!" Das habe ich dann ausgeschlagen,weil ich mir ziemlich verarscht vor kam.Am tag darauf habe ich sie dann mit einem anderen Typen erwischt.Das hat mich natürlich sehr verletzt und in dem Moment ist eine Welt für mich zusammen gebrochen. Als sie dann auch noch lachend an mir vorbei ging ist bei mir eine Sicherung durchgebrannt und dann habe ich ihr Sätze an den Kopf geworfen wie: ,,Und Fickt der neue besser als ich? Schön wie wichtig ich dir bin,wenn du gleich wieder was mit nem neuen hast!"

Und 2 tage später hatte ich einen Brief von der Polizei im Briefkasten,das sie mich angezeigt hat wegen: ,,Bedrohung"! Sie hat mir vorgeworfen,ich hätte zu ihr gesagt,das ich sie fertig machen will etc.! Von diesen Worten habe ich aber nichts gesagt.

Und da ich zeugen hatte,wurde die Anzeige auch fallen gelassen!

Dann 2 Monate wieder Funkstille und sie ruft mich aus heiterem Himmel an,ob ich Aids hätte-einfach so ohne jeglichen Hintergrund! Sie hat gesagt das sie keines hatte,aber das hat mich schon etwas durcheinander gebracht.

Darauf habe ich mich mit ihrem Lover in Verbindung gesetzt und ihm gesagt das er aufpassen soll.da meine Ex sich bei mir gemeldet hat und mich gefragt hat ob ich Aids habe,sie mir gesagt das sie keines hat.Aber das der Anruf halt schon komisch war. Klar ich wollte damit die Affäre auch zerstören,was mir auch irgendwie gelungen ist.

Kurz darauf ruft sie mich wieder an und wirft mir vor ich hätte gesagt sie hätte HIV Positiv und warum ich ihr leben zerstören will etc.!

Dabei habe ich ja gar nicht gesagt das sie HIV Positiv ist,da gibt es ja auch Zeugen die neben dran standen. Und eben dieses Telefonat wo ich wieder mit ihr geführt habe,hat sie dazu bewogen mich wieder bei bder Polizei Anzuzeigen wegen: ,,Bedrohung".dabei habe ich nichts in der Art zu ihr gesagt.

Gestern ist sie dann zum Direktor unserer Abendschule und meinte sie kann den Unterricht nicht mehr Besuchen solange ich da sei.Sie fühle sich in meiner Anwesenheit Bedroht!

Darauf habe ich sie gefragt ob sie Glücklich ist mit dem was sie gerade abzieht.darauf hat sie mir geantwortet: Das alles hier wäre meine Schuld!!!

Wer kann mir weiterhelfen warum sie das alles macht????

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Was soll ich machen, wenn ein Haftbefehl vor liegt?

Guten Tag! Habe ein folgendes Problem. Heute morgen hatte ich ein Besuch von einem Gerichtsvollzieher. Ich war leider nicht zu Hause, und wann ich nach Hause kam, habe ich gesehen dass gegen mich ein Haftbefehl vor liegt. Das ist sehr lange Geschichte, die immer noch nicht klären kann. Ich habe die Schulden bei der Sparkasse 400€. Wann ich dieses Problem mit der Sparkasse klären wollte, wollte sie nicht antworten und auf meine ständige Briefe hätte die nicht reagiert. Nun musste ich ein e.V abgeben. Ich habe alles gesammelt und zu diesem Gerichtsvollzieher gefahren, aber der war nicht zu Hause. Ich war pünktlich bei ihm, und habe auch angerufen und auch gehört wie sein Telefon geklingelt hat. Niemand machte auf, und ich habe nach Hause gefahren. (Es war vor paar Monate) Danach hatte ich noch mal ein Termin bei ihm, aber dies mal hatte ich keine Möglichkeit dahin zu fahren, weil ich kein Auto hätte, und die Busse fahren nicht dahin. Ich habe sogar ein Brief zu ihm geschickt, wo ich mich entschuldigt hatte und um einen anderer Termin gebietet. Keine Antwort, Nichts. Und heute kommt er und sagt dass gegen mich ein Haftbefehl vor liegt. FRAGEN. Wie kann ich des jetzt klären? Kann ich diesen Betrag in Raten abzahlen? Er hat gemeint, dass ich ihn heute anrufen soll. Was soll ich zu ihm sagen? Wie kann ich aus dieser Situation rauskommen.? Bitte helfen sie mir, Danke!

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