Ärztliches Artest: Frage

Folgendes:

Vor ein paar Wochen hatten wir Bundesjugendspiele. Ich hatte allerdings ein wenig Fieber und bin zu Hause geblieben. Da es nicht all zu schlimm war, habe ich mir kein Artest vom Arzt geholt (ich brauchte ja nicht hin gehen oder lauf ihr dann direkt zum Arzt?). Mein Sportlehrer wollte daraufhin aber Erwähntes haben, eine schriftliche Entschuldigung meiner Mutter wollte er nicht annehmen. Also hatte ich keins und mir wurde für die komplette Spalte "Leistung" in der Leichtatlethik promp eine 6 eingetragen.

  1. Darf er das?
  2. Ab wann darf er einen Artest verlangen?
  3. Rechtliche Grundlagen?

Weiter: Ca. eine Woche nach den Bundesjugendspielen kam er auf die gloreiche Idee, einen Cooper - (Ausdauer-) test zu machen. Blöderweise hatte ich mir eine ziemliche Erkältung eingefanngen und war werder an dem Tag noch an dem danach in der Schule. Ich habe wieder kein Artest -> warum auch? Jetzt möchte er morgen aber, die, die den Coopertest nicht mitgelaufen sind, nachlaufen lassen (warum eigentlich, die Noten stehen seit Montag!) und bewerten. Ich bin aber gestern in eine Wespe getreten (ohne Scherz) und kann den Fuß nicht abrollen (humpel auch stark beim Laufen). Wie soll ich so bitte an die 2000m laufen?

  1. Brauche ich jetzt rein von rechtlichen Lagen einen Artest?
  2. Wie sehen die Rechte in dem Bezug generell aus?

Ob ich den Lehrer verärgere, ist so ziemlich egal. Ich habe ihn nur noch eine Wochen, gehe danach in die Oberstufe, in der er nicht unterrichtet. (werde also keinerlei konfrontation mehr mit ihm erleben)

Danke schonmal im Vorraus. Hilfreichste Antwort, wird auf jeden fall "erwählt" ;)

Medizin, Schule, Recht, Anwalt, Krankheit, Gesetz, Arzt, Lehrer, Moral
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