Hallo Ich hab mal eine Frage : Mir ist jemand auf mein geparktes Fahrzeug gefahren und hat es auch gleich zugegeben,der Sachverständige hat dann ein gutachten erstellt und mir geraten da es sich um die Huck...... handelt einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der schaden belief sich auf ca. 1200 Euro. Die versicherung hat dann den Schaden reguliert und das Geld an meinen Rechtsanwalt überwiesen und der hat mir das Honorar des Gutachters abgezogen . Er erklärte mir das wir das restliche Geld einklagen werden ( Gutachterhonorar).Jetzt hab ich herausgefunden das die beiden sich sehr gut kennen,meine Rechtsschutz ist im beitrag gestiegen und das restliche Geld kann ich wahrscheinlich auch in den Wind schreiben da die Huck.... in Berufung ging.

Durfte der Rechtsanwalt eigentlich das Honorar des Gutachters an meiner Schadenssumme abziehen, ich wusste davon nichts und wäre auch damit nicht einverstanden gewesen. Unterschrieben hab ich nur die sogenannte Abtretungserklärung in der ich zustimme das der Gutachter in meinem Namen sein Geld einklagen darf.

Bitte um Antwort

MFG