elektrische Heizkostenverteiler manipulliert/nicht auf Null gesetzt?angeblich alles richtig!was tun?

hallo, ich weiss garnicht wo ich anfangen soll....mmmhhh... auf alle fälle brauche ich einen experten! es geht um 70 m ² Whg mit 145 monatlichen NK!

1200 € Nachzahlung , obwohl 12 monate x 145€ = 1740€ gezahlt !!! das war für 2008 es sind 2 bäder gewesen, 2 zimmer , flur und küche... es war ein ABLESER da am anfang des jahres 2008 und dann bin ich von einer zwischenablesung ausgegangen! was mit sicherheit nicht der fall war! denn in dem einem Bad wurde die Heizung NIE angestellt und laut Abrechnung soll dort ein Verbrauch vonn 855 Einheiten gewesen sein! 1. so eine hohe nachzahlung hat uns stutzig gemacht und 2. dann bin ich über das Bad gestolppert, was nie beheizt worden ist!!!! mit vielen hin und her schreiben zur Hausverwaltung/Ablesefirma, kam es dann im dez.2009 zu einer gerichtsverhandlung und ich hatte kein anwalt, da sich die 2 anwälte die ich hatte sich nicht wirklich für die sache intressiert haben(aufgrund mit das ich alg 2 bezieherin bin). Auf logisches denkenbat ich den Richter, dass das ein viel zu hoher verbrauch ist, das dann unmöglich sei und hinzu das mit dem bad !das in diese Abrechnung fehler sind und wir den verbrauch bezahlen , von dem Vormieter für ein ganzes Jahr! was wir mit sicherheit tun!ich weiss nur nicht das beweisen zu können! jetzt wollen die für 7 monate von 2009 ,670 € Nachzahlung!!das ist REINE ABZOCKE , was sollen wir tun??

Recht, Anwalt, Prüfer
Personalbogen nach einem Monat Ausbildung gekündigt im Personalbogen verschweigen?

** hallo guten Tag, ich habe mich in diesem Forum angemeldet weil ich dringend wichtigen Rat brauche. Also ich fange ab 01. August eine Ausbildung an. Und das Ausbildungsverhältnis, so wurde mir heute in einem Brief bestätigt, ist bei der IHK eingetragen und es wurde ein Personalbogen beigefügt. Wo man genaue und Lückenlose Angaben, zu seinen bisherigen beruflichen Werdegang angeben muss. Mein Problem ist, dass ich vom 01. August 2008 eine Ausbildung begonnen hatte. Ich wurde jedoch, innerhalb der Probezeit am 28. August beurlaubt und meine Kündigung trat zum 31. September in Kraft. Im Lebenslauf habe ich diesen Werdegang nicht angegeben , da mein Lehrer meinte, es handle sich um zu einen kurzen Zeitraum und müsste das daher nicht angegeben, Ich habe den Zeitraum als "Berufsorienterungsphase" bezeichnet, da ich Ausbildung gesucht habe, EQJ und Praktika und halt diese Erfahrung in der einmonatigen Ausbildung hattte.Jedenfalls beginne ich nun eine Ausbildung im öffentlichen Dienst und da steht, das Falschangaben zur Kündigung führen. Meine Frage ist, muss ich diese unangenehme berufliche Erfahrung im Personalbogen angeben oder kann ich die weglassen, und darauf bauen, das dies keine negativen Konsequenzen haben wird?Ich hab nämlich schieß, das die bei der Stelle genau nachfragen, woran es und es sich dann doch anderes überlegen, obwohl, mich im Grunde genommen keine Schuld triff

Anwalt, Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst
Was schreibe ich in den Betreff, wenn ich einen Anwalt per E-Mail engagieren möchte?

Es geht um eine wichtige Operation für mich, deren Kostenübernahme von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Meine Widerspruchfrist endet am kommenden Freitag(12.02.2010).

Am Mittwoch hatte ich einen Termin bei meinem Chirurgen um den Widerspruch zu besprechen. Nachdem wir dort 2 Stunden im Wartebereich gesessen hatten kam um 18.30 eine Krankenschwester um uns mitzuteilen, dass der Dr.K. nicht im Haus sei. Angeblich hat das bis zu diesem Augenblick niemand gewusst.

Heute habe ich Dr.K. auf Rat der Schwester heute nochmal angerufen. Dieser hat mir nur mitteilen lassen, dass er gerade sehr im Stress sei und keine Zeit hat mit mir zu sprechen. Also habe ich mich an meinen Hausarzt gewandt. Die Assistentin sagte mir sie teile mein Anliegen dem Arzt mit und er würde mich dann zurückrufen. Nun hat sie mich wieder angerufen und mir mitgeteilt, dass der Arzt mir auch nicht helfen kann.

Jemand hat mir einen Anwalt empfohlen, der sich auf Widerspruchsfälle bei Krankenkassen spezialisiert hat. Sie hat mit ihm ihren Widerspruch erfolgreich durchgesetzt.

Da ich nun keine andere Möglichkeit mehr sehe möchte ich mich auch an den empfohlenen Anwalt wenden, von den Ärzten kann ich ja offensichtlich keine Hilfe mehr erwarten.

Ich möchte dem Anwalt erst auf den AB sprechen und ihm sagen, dass ich auch eine Mail geschrieben habe. Was schreibe ich am Besten in den Betreff?

Danke.

Anwalt, Barmer, Krankenkasse
Problem mit Nachmieter - will Ablöse nicht zahlen!

Hallo! Wir hatten am SA unsere Wohnungsabnahme mit der Vermieterin. Es lief alles problemlos und nach einer dreiviertel Stunde war alles geritzt. Kurz darauf hatten unsere Nachmieter die Übergabe mit der Vermieterin. Heute bekomme ich eine bitterböse E-mail von unserem Nachmieter und er schreibt, dass er uns die Küche nicht um den schriftlich festgehaltenen Betrag ablösen will! Wir haben im August bereits einen handschriftlichen Vertrag aufgesetzt, in dem steht, dass ER die Streicharbeiten übernimmt und er uns die Küche ablöst, sobald sein Mietvertrag wirksam wird. Und jetzt will er uns die Küche nicht ablösen, weil er a) sagt, wir hätten irgendwelche Regale in der Küche entfernt --> wir hatten noch nie Regale in der Küche! b) Dübel in der Decke noch etwas aus dem Putz rausschauen, er das alles ausbessern musste --> stimmt nicht. Hat außerdem ein Maler gemacht. c) Die Ausbesserungsarbeiten an der Wand, also das Verputzen der zurückgebliebenen Löcher von Dübeln oder Nägeln ist ihm zu großflächig ausgeführt. --> Das war ein Maler, der das bestimmt nicht zum ersten Mal gemacht hat. d) das Backblech ist zu alt --> alles klar, oder? Darf er jetzt wirklich von dem Vertrag zurücktreten und die Zahlung der Küche verweigern? In unserem Vertrag steht eindeutig, dass er die Streicharbeiten übernimmt. Sollen wir einen Anwalt einschalten? Vorab schon vielen Dank für Eure Hilfe.

Mietrecht, Anwalt, Ablöse
Anwalt berechnet 660 Euro für einen Brief und ein Telefonat?

Hallo,

seit ein paar Monaten habe ich ein Problem mit einer stümperhaften Firma, die einen Lackierauftrag total versaut hat, jedoch auf Zahlung der Rechnung besteht. Da mir jedoch durch die Arbeit dieser Firma ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden ist, habe ich mich an einen Anwalt gewandt, da die Firma in keinster Weise kooperieren wollte. Da durch den Schaden auch das Geschäft zum stillstand gekommen ist, und so ziemlich das ganze Kapital jetzt "totliegt" habe ich den Anwalt gefragt, was für kosten auf mich zukommen werden. Dieser meinte, ich brauch mir keine Sorgen machen, wir setzen uns mal zusammen und sprechen darüber. Dann bat er mich noch um eine Auflistung des Schadens, welche ihm bisher aber noch nicht vorliegt. Als mein Gegner meinte, er muss sich einen Anwalt nehmen, schrieb mein Anwalt einen kurzen Brief zurück. Das war’s. Jetzt bekam ich eine Rechnung in Höhe von 660 Euro, welche seine bisherige Tätigkeit abdeckt. Als ich ihn anrief um zu fragen, ob die Rechnung denn richtig sei, wurde er nur patzig und meinte ich müsse das bezahlen.

Das kann doch nicht richtig sein, oder? Muss man in so einem Fall nicht den Mandaten darüber in Kenntnis setzten, was es kostet, wenn er einen Brief schreibt? Auch hat er einen Streitwert als Grundlage genommen, der überhaupt nicht passt, und erst recht nicht abgestimmt ist mit mir. Was kann ich dagegen unternehmen?

Gebühren, Recht, Anwalt

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