Hallo zusammen, ich habe, nach längerer Arbeitslosigkeit, gerade neue Arbeit aufgenommen. Aufgrund von Überschneidung ALG2 und Erster Gehaltszahlung fordert die Arge jetzt von mir Leistungen für den ersten Monat meiner neuen Beschäftigung zurück. Da ich mich auf dem Weg in die Privatinsolvenz befinde ist meine Frage: "Wenn ich das Geld der Arge zurückzahlen muss, kann es dann in meine Insolvenz mit aufgenommen werden ?"