Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

5 Antworten

Mit 1200 netto brauchst du keine Leistungen vom JC mehr und fällst aus der BG raus. Deinen Eltern wird dadurch dein Anteil an der Meite (KdU) und dein Regelsatz gestrichen. Du musst ihnen also alle Kosten die du verursachst erstatten.

Selbst wenn du dann deinen Eltern genausoviel Geld gibst, wie sie jetzt an Leistungen für dich bekommen, lebst du immernoch günstiger als mit einer eigenen Wohnung.

Für deine Eltern macht es keinen Unterschied, ob du bei ihnen bleibst und deinen Mietanteil zahlst oder ausziehst und sie wieder die volle Miete vom JC bekommen.

Du brauchst weder für den Mietanteil noch die Lebenhaltungskosten deiner Eltern aufkommen.

Diese Antwort beruht auf mehrfacher eigener Erfahrung.


Georg63  09.08.2015, 01:48

Die ganzen Freibetragsberechnungen sind nur solange relevant, wie man noch Anspruch auf (aufstockende) Leistungen hat - wie z.B. bei deiner Mutter. Die könnte sich allein vermutlich auch selbst versorgen, ist aber gegenüber deinem Vater und deinem Bruder unterhaltspflichtig und bleibt daher im Leistungsbezug.

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schwaugler 
Beitragsersteller
 09.08.2015, 12:34
@Georg63

Vielen Dank für deine schnelle und nachvollziehbare Antwort :)

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Wahnsinnig kompliziert. Ich an deiner Stelle würde mir eine eigene Bleibe suchen und deiner wirklich nicht auf Rosen gebetteten Familie hin und wieder einen fünfzig-Euro-Schein in die Blechdose in der Küche stecken. Ich glaube, das wäre für alle das Beste. In Deutschland ist einerseits alles geregelt - und doch kann's einen "Meinunssalat" geben. Die Fronten sind also schon abgesteckt. Dann bleibt dir nur noch der Gang zu einem Rechtsanwalt (ÖRA oder Amtgericht - würde ich machen, solange du noch in der Unterstützung bist, sonst musst du das nämlich selbst finanzieren und das kannst du dir nicht leisten!).

klar kannste das machen und im Endeffekt bleibt euch gemeinsam mehr vom Leben


Georg63  09.08.2015, 01:50

Das kann er nicht nur machen, dass passiert sogar automatisch, sobald er mehr Einkommen hat, als er jetzt an Leistungen bekommt.

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Solange du dort wohnst bist du in der BG. Lies dazu auch hier.Gleich der erste Absatz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft


Georg63  09.08.2015, 01:39

falsch

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compu60  09.08.2015, 08:54
@Georg63

Und was ist daran falsch zu verstehen?

Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.

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Georg63  09.08.2015, 14:18
@compu60

Kinder brauchen nicht für ihre Eltern aufkommen.

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compu60  09.08.2015, 19:06
@Georg63

Worüber schreibst du nun wieder. Darum geht es gar nicht.

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Havenari  10.08.2015, 13:23
@compu60

Wenn du den Wikipedia-Artikel etwas weiter liest, findest du den Abschnitt "Angehörige der Bedarfsgemeinschaft". Darin sind u.a. aufgeführt "die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1. bis 3. genannten Personen, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können". Ergo: (ausreichendes) eigenes Einkommen -> nix Bedarfsgemeinschaft.

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Ich kann dir nur raten, dir schnellstmöglich eine kleine Wohnung zu suchen, damit dein Gehalt nicht zum Lebensunterhalt der Familie herhalten muss. Solange du im Elternhaus wohnst, wird das Jobcenter kaum anerkennen, dass du plötzlich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehörst.


Georg63  09.08.2015, 01:39

falsch

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