Gehalt - Erst 6 Wochen nach Arbeitsbeginn...
Huhu :(
Eine ähnliche Frage habe ich auch gestellt.
Nun zum Sachverhalt:
- Neue Arbeit am 01.04.2015 angefangen. - Arbeitsvertrag letzte Woche unterschrieben. - Arbeitsvertrag mit Unterschrift/Stempel der Einrichtung kommt diese Woche angeblich. - Im A.-Vertrag steht nichts im Bezug auf die Gehaltszahlungsfrist. - Mündlich wurde jedoch gesagt, dass ich rückwirkend das Geld zum 15. des Folgemonats (demnach zum 15.05.2015 !!) erhalte... - Aus FAULHEIT des Sekretariats & der Zahlungspositionen, konnten sämtliche Daten erst jetzt erhoben werden.
Nun die Frage - wenn NICHTS im A.-Vertrag steht - muss der Arbeitgeber dann am 31. zahlen (also Ende des Monats)? Oder kann "er zahlen wann er will (srich 15.)?? :((((
Alle Mitarbeiter (auch befristete & auch mit Probezeit) erhalten ihr Geld IMMER Mitte des Monats, indem sie arbeiten!! :(((
--- Ich mach mir einfach mega Sorgen! Ich erhalte weder ALG1, noch ALG2 --- ich muss auch Rechnungen zahlen!!! Grrr --- Alles nur wegen Faulheit!! ---
Danke für eure Hilfe! :) LoveHidalgo
PS:
Nein! Man erhält nicht immer das Geld NACH Arbeitsleistung (ich selbst erhielt es sogar in einer anderen Einrichtung am 01. ...) ;)
4 Antworten
Beantrage schriftlich eine Abschlagszahlung.
Hallo Kirschkerze:
Doch. Faulheit. :(
Bescheinigungen sind eine Sache (Sozialversicherungsausweis ist doch da & Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerkarte ist ebenso immer vorhanden gewesen)...
Daten, wie etwa Lohnsteuerklasse - Bankverbindung - Adresse, etc., hätte man vor Arbeitsbeginn erheben können (umsonst renne ich nicht schon seit 4 Wochen wegen dem Personalbogen, etc. hinterher). :(
LG
EDIT: Nö :( ...
Daten erhebt man vorher! :((
Ich habe in diesem 4 Wochen jeden(!) Tag nachgefragt & NIE einen Personal - und Erhebungsbogen gesehen.... :(((
"Aus FAULHEIT des Sekretariats & der Zahlungspositionen, konnten sämtliche Daten erst jetzt erhoben werden."
Da ich die Vorfrage kenne: Das war nicht Faulheit seitens der Buchhaltung sondern Unwissenheit deinerseits. Dir hätte klar sein sollen dass sie all diese Unterlagen (Sozialversicherungsnummer etc. etc) von dir brauchen. Normalerweise hinterlegt man all das schon vor Arbeitsbeginn, spätestens am 1. Tag beim Arbeitgeber
Die Buchhaltung muss nicht extra für dich nochmal zum 31. bemüht werden. Das heißt wenn sie nett sind bekommst du das Gehalt zum Monatsende nach. Wenn nicht erst zur Regelauszahlung zum 15.
Ich beziehe mich übrigens auf das hier:
"tc., aber vor allen eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, sowie Sozialversicherung vorlegen muss, da ansonsten keine Auszahlung erfolgt..!"
Wie hätten die deiner Meinung nach ohne das Zeug dein Gehalt abrechnen sollen? Solche Infos gibt mal als Arbeitnehmer kommentarlos ab und nicht erst auf Einladung. Ist halt dem Arbeitgeber erst aufgefallen als die Buchhaltung das erste Gehalt verrechnen wollte.
Wenn es dort üblich ist, zum 15. rückwirkend, dann ist es zum 15.rückwirkend.
Bei Fragen wendest Du Dich an Lohnbuchhaltung deines AG (uns hältst dich mit Aussagen wie 'Faulheit ' besser zurück).
Und Sie bitte besser lesen..! ALLE Mitarbeiter erhalten ihr Gehalt am 15. des momentan gearbeiteten Monats = sprich April = 15. April..! Und Faulheit nenne ich es sehr wohl, wenn man wochenlang den Vertrag + Personalfragebogen + Erhebungsbogen nicht rausrückt!! Dennoch liebe Grüße. :(