allo liebe Mitglieder, leider ist die Firma wo ich gearbeitet habe pleite gegangen und somit hat mich die Kündigung erwischt.

Ich habe mich natürlich rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet und ALG1 beantragt.

Als ich dort war sagte mir die Sachbearbeiterin das ich noch einen Restanspruch habe von frühr (5 Monate).

Das kommt daher das ich vor Jahren die genannten 5 Monate arbeitslos war aber nie das ALG1 in Anspruch genommen habe.

Jetzt die eigentliche Frage: ich habe meine anspruchszeit ja voll von 1 Jahr Alg1 durch meine Lätzde Arbeit. Werden mir jetzt diese 5 Monate von frühr in einer hohen Summe nachgezahlt? Entschuldigung für diese dumme frage aber ich bin erst zum zweiten mal arbeitslos und kenne mich damit nicht aus.

Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten

LG "