Förderung für Führerschein für Ausbildung?
Hallo liebe Experten!
Vielleicht kann ich durch diese Plattform konkrete Antworten zu meiner Frage erhalten. Ich beschreibe mal kurz worum es genau geht:
Ein junger Mann (19) nimmt derzeit an einer Berufsvorbereitenden Maßnahme an der LEB teil. In dieser Zeit durchläuft er ein 9 monatiges, unentgeltliches Praktikum in einer Kfz-Werkstatt. Hier wird er im Anschluss eine Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker antreten können.
Die besagte Person verfügt allerdings nicht über einen Auto-Führerschein. Diesen soll er bis zur Ausbildung lt. Betrieb im besten Fall aber besitzen, da er nicht in der gleichen Stadt wohnt, ein Umzug aufgrund Partnerschaft nicht möglich ist, mit Führerschein nicht mehr auf den Zug angewiesen ist (welcher häufiger Verspätung hat und somit auch der Praktikant nicht rechtzeitig den Arbeitsbeginn einhalten kann) und eben auch Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes bewegen dürfte.
Der junge Mann hat mit seinem Berufsberater über die Fördermöglichkeit für einen Führerschein gesprochen, welcher sofort diese ausgeschlossen hat.
Fakt ist, dass für eine Förderung für solche Fälle grundsätzlich kein Rechtsanspruch gilt. Dennoch stellt sich die Frage, welche Anlaufstelle der junge Mann haben kann, um ggf. doch noch eine Förderung zu erhalten. M.E. liegen genügend Begründungen vor und selbst habe ich bereits aus Erfahrungsberichten lesen können, dass selbst Personen, welche sich sogar schon in der Ausbildung befanden, eine solche Förderung von der Agentur für Arbeit evtl. auch JobCenter erhalten haben.
U.a. sehe ich folgenden Gesetzestext als erfolgsversprechend:
§ 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget
(1) Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden...
Vielleicht hat der Bursche einfach nur den falschen Ansprechpartner gehabt?
Beste Grüße
Beate
5 Antworten
Alle privaten Belange spielen keine Rolle. Der Arbeitsweg ist grundsätzlich immer Verantwortung und "Problem" des Arbeitnehmers. Genau so ist es seine freie Entscheidung, wo er wohnt. In dieser Kombination ist die Argumentation, dass man ja so einen komplizierten Arbeitsweg hätte, eine, die sofort abgeschmettert werden wird.
Was aber greifen könnte, wäre die Argumentation, dass für die Ausbildung und den späteren Beruf der Führerschein nun mal unverzichtbar ist. Und das sehe ich bei dieser Ausbildung durchaus als möglich, da man als KFZ-Mechatroniker ja auch mal Testfahrten durchführen muss, die nicht nur auf dem Betriebsgelände stattfinden können. Das geht eben nur mit Führerschein.
Mit dieser Argumentation - und nur mit dieser! - könnte er es also noch mal versuchen bei der Arbeitsagentur bzw. beim Jobcenter.
Und abseits dieser staatlichen Förderungen gibt's noch eine weitere Option, nämlich den Ausbildungsbetrieb! Wenn er sich dort als so gut und fähig bewiesen hat, dass die ihn gerne ausbilden möchten und sie dafür den Führerschein verlangen, kann er dort durchaus mal freundlich anfragen, ob es eine Möglichkeit gäbe, dass sie sich an den Kosten beteiligen.
Der Weg über den Betrieb ist auf jeden Fall der einfachere als der über öffentliche Förderungen! Wenn also diese Option besteht, soll die Person das auch nutzen.
Zudem ist bis zum Ausbildungsbeginn im August / September ja auch noch etwas Zeit. Da muss ja sein Anteil, wenn der Betrieb nicht alle Kosten übernimmt, nicht sofort in voller Höhe schon auf einem Konto liegen. Und dann ist das wahrscheinlich eine Summe, die sich mit einem Nebenjob recht gut in der verbleibenden Zeit dazuverdienen lässt. Vielleicht gibt es ja sogar dafür eine Möglichkeit in diesem Betrieb, also, dass er dort bis Ausbildungsbeginn irgendeinen Minijob bekommt? Wäre ja zudem auch direkt eine tolle Chance, um schon erste Erfahrungen und Einblicke für die Ausbildung zu bekommen!
Der Betrieb könnte den Führerschein über ein Arbeitgeberdarlehen finanzieren, gleich zu Beginn der Ausbildung. Der Azubi kann dann fast 3 Jahre lang das Darlehen in kleinen Raten abzahlen.
Ich Danke Dir für Deine Antwort. AG-Darlehen müssen ja auch versteuert werden... Ich weiß nicht, ob er dann nicht viel zu viel drauf zahlt. Da müsste sich der Betrieb diesbzgl. schlau machen was für Möglichkeiten es gibt.
Das muss nicht versteuert werden, wenn der es nicht zinslos ist. Und den Zins kann man momanten sehr niedrig ansetzen.
Nur der Zinsvorteil wäre steuerpflichtig ab einem Betrag ab 2.600,- Euro. Das dürfte jedoch für einen Führerschein locker reichen. Also geht auch zinslos.
Schriften formlosen Antrag stellen, besagte Situation erklären und bei Ablehnung einen schriftlichen Widerspruch einlegen.
Die Ablehnung sollte dann ja auch begründet sein, selbst wenn man auf die Übernahme solcher Kosten keinen Rechtsanspruch hat.
Ich danke Dir für Deine Antwort.
Wo wäre denn der Antrag zu stellen? Agentur für Arbeit? Haben die da eine extra Stelle für solche Belange? JobCenter?
Wenn das ganze über die Agentur für Arbeit läuft, dann natürlich da, zuständig wäre dann der SB - des jungen Mannes.
Bitteschön
Auf alle Fälle braucht er eine gute Begründung, warum er den Führerschein unbedingt benötigt. Er sollte daher einen Ausbildungsvertrag vorlegen und eine Begründung des Betriebes, warum sie den Führerschein verlangen. Dabei sollte es um betriebliche Gründe gehen und nicht darum, dass Züge verspätet sind oder er nicht umziehen möchte.
Dann sollte er noch insgesamt beim Jobcdenter den Eindruck hinterlassen, dass er die Ausbildung auch antritt und durchhält.
Danke für Deine Antwort. Ich sehe das natürlich genauso das private Belange kein überzeugendes Argument ist.
Soweit ich aber auch verstanden habe kann und möchte der Betrieb an dieser Stelle auch gerne unterstützen.