Urlaubstage nach Kündigung werden mit ALG 1 verrechnet?

2 Antworten

§157 (2) S.1 und S. 2 SGB III: Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.

Urlaubstage nach Kündigung werden mit ALG 1 verrechnet?

Nein.

Das Geld für die ausgezahlten Urlaubstage (Urlaubsabgeltung) wird nicht verrechnet mit Deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Die Höhe Deines Arbeitslosengeldes und die Bezugsdauer ändern sich deswegen also nicht.

Lediglich der Beginn der Zahlung verschiebt sich nach hinten entsprechend der Zahl der abgegoltenen Urlaubstage.

Du nimmst Deinen bezahlten Urlaub quasi erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses und vor dem Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld.

Das wird von Betroffenen zwar oft nicht verstanden oder/und als ungerecht empfunden, ist tatsächlich aber gerecht und losisch, denn sonst würde ein Arbeitnehmer ja zwei Gelder parallel erhalten - Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld - und damit bessergestellt werden als ein Arbeitnehmer, der seinen Urlaub noch vor dem Endes des Arbeitsverhältnisses genommen hat und keine Urlaubsabgeltung erhält.

Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren hat Sabsi665 in ihrer Antwort mitgeteilt.