ist dadurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erloschen?
von der Arbeitsvermittlung wurde nach Aktenlage ein Gutachten erstellt. Das Ergebnis wurde ihm in einem neuen Termin erläutert und ein neuer Antrag (Teilhabe am Arbeitsleben) wurde ihm mitgegeben. Den hat er umgehend ausgefüllt bei der Agentur für Arbeit eingeworfen. Nun kam gestern dieses Schreiben.
Das heißt er kriegt kein Arbeitslosengeld 1?
3 Antworten
Darin geht es nur um den gestellten Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, dafür ist die Agentur für Arbeit nach Prüfung nicht zuständig.
Deshalb wurde der Antrag an die RV - weitergeleitet.
Wenn bisher ALG - 1 bezogen wurde, der Anspruch noch nicht verbraucht ist, sollte es auch weiterhin Leistungen von der Agentur für Arbeit geben.
Sonst müsste ja ein Aufhebungsbescheid ergangen sein bzw.noch ergehen, aus diesem Schreiben geht eine evtl. Einstellung nicht hervor.
Wenn ein Antrag gestellt wurde, er sich einen Anspruch erworben hat und dem Arbeitsmarkt für min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen kann, dann sollte es auch rückwirkend Leistungen geben.
Da steht doch, wer jetzt zuständig ist.
Es geht jetzt um die Verrentung.
Das heißt er kriegt kein Arbeitslosengeld 1?
- Wenn er bisher ALG 1 erhalten hast
- wenn sein Anspruch auf ALG 1 nicht erschöpft ist
müsstet er einen Bescheid über das Ende, die Einstellung der ALG 1 Zahlung erhalten.
Aus dem Schreiben selbst ist dies nicht erkennbar, lediglich dass sein Antrag auf Teilhabe an den zuständigen RV-'Träger weitergeleitet wurde.
Er befindet sich noch im Antragsverfahren. Zur Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes ist ja die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber Voraussetzung. Diese kam erst gestern an und liegt heute der Agentur für Arbeit vor. Da bekommt er doch vom 01.07.2021 an bis zum 26.10.2021 Arbeitslosengeld 1 nachgezahlt oder?