Hallo, habe für 1 Jahr Arbeitslosengeld genehmigt bekommen.

Meine Fragen: 1) Sollte ich in dieser Zeit ein Arbeitsverhältnis erneut eingehen, dann erneut arbeitslos werden, bekomme ich dann für die restliche Zeit nur Arbeitslosengeld oder werden die Monate in denen ich gearbeitet habe, dann " hinten dran " gestellt? 2) Gehe ich ein erneutes Arbeitsverhältnis ein, beende dieses jedoch in der PROBEZEIT, wird mir dann eine Sperrfrist eingeräumt? Falls ja, wie lange? Trifft dies in der PROBEZEIT überhaupt zu? 3) Und wenn man die Zahlung des ALGI für 1 Jahr in Anspruch genommen hat, wie lange muß man erneut arbeiten, um dieses erneut ( KEIN ALG II ) wieder in Anspruch zu nehmen?

Bitte direkte Antworten, keine Verweise auf "irgendwas" = steige bei den Broschüren des Bundesministerium für Arbeit & Soziales nicht durch, bzw. habe dort keine befriedigenen Antworten erhalten, auch nicht über die Homepage der Agentur für Arbeit.

Vielen Dank ...