Wie muss man ein defektes bewegliches Wirtschaftsgut als Vollabgang in der Steuererklärung angeben?

Hi zusammen,

ich sitze aktuell an der Steuererklärung meines Gewerbes (Kleinunternehmer-Regelung).

Letztes Jahr habe ich mir ein iPhone Xs gekauft und angefangen über die 5 Jahre (als Handy) abzuschreiben. Das iPhone ist aber leider kaputt gegangen, sodass ich es nicht weiter nutzen kann.

Aus diesem Grund würde ich es gerne in meiner Steuererklärung, die ich mit der Software "Smartsteuer" mache, als Vollabgang angeben. Hierzu habe ich aber folgende Fragen.

  • Man muss das Wirtschaftsgut in der aktuellen Steuererklärung angeben. Dies habe ich so gemacht (Ich habe den Kaufpreis, das Anschaffungsdatum usw.):

  • Anschließend muss eine Abschreibungsmethode gewählt werden. In meinem Fall die lineare Abschreibung:

  • Das Programm ermittelt automatisch die Nutzungsdauer usw.:

  • Anschließend muss gewählt werden, was mit dem Wirtschaftsgut im aktuellen Jahr der Erklärung (also 2020) passiert ist. In meinem Fall liegt ein Defekt vor, also habe ich Zugänge oder Abgänge gewählt:

  • Im letzten Schritt muss der Abgang in eine Tabelle eingetragen werden. Hier bin ich mir ebenfalls nicht sicher, ob meiner Angaben richtig sind. Vollabgang ist gewählt. Den Betrag 919,29 habe ich angegeben, weil das iPhone bereits 1 Jahr abgeschrieben wurde, also habe ich praktisch 1149€ / 5 Jahre gerechnet und den Betrag für das erste Jahre von den Anschaffungskosten abgezogen. Ist das so richtig (falls man das überhaupt bei einem Vollabgang angeben muss). Darüber hinaus habe ich keine Ahnung, was bei der Spalte "Veräußerungserlös" rein muss (falls überhaupt etwas rein muss).

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen bzw. mich berichtigen, falls ein Fehler vorliegt.

Vielen Dank im Voraus :)

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Computer, Steuern, Technik, Einkommensteuer, Steuerberater, steuerberatung, Technologie, Abschreibung, Wirtschaft und Finanzen
’Gaming’ Laptop für Studium und Privates von Steuer absetzen möglich?

Hallo,

ich würde mir gerne einen neuen Laptop für mein Studium ab Januar kaufen. Mein alter Laptop ist 7 Jahre alt und tut es nicht mehr wirklich. Nun ist es so, dass der Laptop fast jeden Tag in der Uni gebraucht wird, ich aber natürlich manchmal zu Hause gerne etwas darauf spielen möchte und auch nach dem Studium. Ich bekomme durch die Uni Prozente auf gewisse Laptops und habe zwei nahezu identische Laptops gefunden. Die Auswahl war leider nicht so groß. Beide sollen mit Rabatt 719 Euro kosten. Beide sind wirklich sehr identisch, nur dass der eine Laptop ”Gaming” beinhaltet und dadurch eine größere Festplatte und eine bessere Grafikkarte besitzt. Der andere hat nicht das Wort ”Gaming” drin und besitzt dafür ein CD DVD Laufwerk. Da ich aber kein internes Laufwerk brauche durch mein externes, wäre natürlich also die bessere Wahl der ”Gaming” Laptop. Nun habe ich aber Angst, dass wenn ich diesen ”Gaming” einreiche, das FA ihn komplett streicht und nicht anrechnet. Bei ”normalen” Laptops kann man sie ja mittlerweile bis 8xx Euro sofort abschreiben.

Da ich ja nicht als Steuersünder auftreten möchte, würde ich jetzt gerne fragen, wie ich hier verfahren soll bzw. kann. Kann ich mir den Gaming Laptop kaufen oder eher den normalen, obwohl es wirtschaftlich gesehen Schwachsinn wäre?

Danke euch!

Computer, Finanzen, Steuern, Studium, Technik, Steuererklärung, Abschreiben, Finanzamt, studieren, Technologie, Abschreibung
Wie werden Abschreibungen im BIP verrechnet?

Hallo, ich habe am Mittwoch meine mündliche Abi-Prüfung in Wirtschaft und mein Thema ist das Bruttoinlandsprodukt. Allerdings habe ich da ein kleines Verständnisproblem mit den Abschreibungen.

Dazu mal ein kleines Gedankenbeispiel. Wenn eine Firma eine Maschine zur Produktion für zB 10.000€ kauft, wird das zu den Bruttoinvestitionen dazugerechnet. Dadurch steigt logischerweise das BIP. Auf der anderen Seite wird das ja zunächst als Einkommen verbucht, da die Firma, die die Maschine verkauft ja logischerweise Gewinn dadurch macht. Soweit ist ja alles ausgeglichen und verständlich.

Jetzt kommen ja aber noch die Abschreibungen hinzu, da die Maschine einen Wertverlust erleided. Soweit auch logisch. Wenn man jetzt aber mal ganz theoretisch davon ausgeht, dass die Maschine nach einer Wirtschaftsperiode einen Wertverlust von 100% hat, dann sind die Abschreibungen in der nächsten Periode also auch 10.000€... Nun muss die Firma eine neue Maschine für 10.000€ kaufen, was ja einen kontenmäßigen Ausgleich zu den Abschreibungen darstellt. Zusätzlich werden die 10.000€ aber wieder zu dem Einkommen gerechnet, denn die Firma die die Maschine herstellt bekommt ja trotz den Abschreibungen noch Geld dafür.

Zusammenfassend wird dann ja aber die Maschine doppelt in das BIP eingerechnet??? Gut, einen kontenausgleich sehe ich darin, dass die 10.000€ die zum Einkommen zählen auch entsprechend im Konsum auftauchen. Aber das ändert dann ja trotzdem nichts daran, dass die Maschine im BIP doppelt gezählt wird... Ich denke mal nicht, dass das der Fall ist, daher meine Frage: Wo liegt mein Denkfehler?

Schule, Wirtschaft, Abitur, Volkswirtschaft, Abschreibung, Bruttoinlandsprodukt

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