Heizkörper in der Wohnung heizt, obwohl er ausgeschaltet ist?

Ich habe ein Problem mit meiner Heizung in der Wohnung. Ich habe den ganzen Winter über nicht alle Heizkörper voll laufen gehabt, lediglich der im Wohnzimmer war dauerhaft auf eine angenehme Temepratur eingestellt, alle anderen habe ich immer mal wieder umgestellt. Bis auf den in der Küche, der heizte nicht.

Jetzt ist es wieder wärmer, ich habe alle Heizkörper in der Wohnung abgedreht. Aber - im Wohnzimmer, dem größten Heizkörper in der Wohnung - kommt immer noch Wärme an. Obwohl er abgedreht ist und draußen 20°C herrschen. Und das in einem kontinuierlichen auf und ab, mal heizt er voll auf, dann nicht, dann wird er wieder warm, usw.
Auch, nachdem ich den Thermostat abgebaut habe, um den Stift nachzusehen, der für die Regelung zuständig ist, ändert sich nichts an der Problematik.

Nicht nur bei mir ist das Heizverhalten problematisch. Auch bei meiner Nachbarin auf derselben Etage gibt es Probleme. Da hat die Heizung den Winter über nur zu bestimmten Zeiten funktioniert, obwohl die Themostate alle aufgedreht waren.

Meine Frage - was kann hier jetzt sein, dass die Heizungen machen, was sie wollen?

Kann es sein, dass unser "Hausmeister" an der Zentralheizung herumgespielt hat und deswegen das Heizverhalten so verrückt spielt? Ich denke nicht, dass da kaputte Thermostate mit zu tun haben.

Haus, Wohnung, Miete, Sommer, Heizkosten, Heizung, Hausverwalter, Heizkörper, Heizungsanlage
Wer zahlt Klingelschild?

Hallo,

wir sind in eine neue Wohnung eingezogen und es sind seit längerem noch überall die alten Klingelschilder mit dem Namen des vormieters dran.

Der Hausmeister meinte er macht das damit es einheitlich aussieht.

nach über 2 Monaten war leider immer noch nichts dran und ich habe selber ein Schild rein gemacht bis auf das an der Tür, denn es ist fest montiert.

aber Briefkasten und Klingel musste verständlicher weiße sein, denn sonst kann man ja nicht mal Briefe empfangen.

jedenfalls liegt heute ein Brief mit einem

losen Klingelschild drin und eine Rechnung von der Hausverwaltung, dass man 20 Euro zahlen soll.

Ich wusste nicht, und sowas hatte ich bei anderen Wohnung auch nie, dass man die Schilder selber zahlen muss wenn noch der Name vom vormieter dran ist.

Aber gut das verstehe ich ja noch. Aber wie gesagt nach dem 2 Monate nichts passiert ist und ich mich selber drum kümmer werden jetzt 20€ Euro für ein Klingelschild verlangt.

das lustige: die Schilder sind an die Wohnungstür montiert sprich man darf selber da rum machen mit einer Bormaschine.

was ist eure Meinung, aus Erfahrung weiß ich dass die Hausverwaltung das Geld haben will egal was man sagt Und man es sich lieber sparen sollte und bei denen nicht unbeliebt machen soll.

aber 20€ für EIN Schild... wie gesagt Briefkasten/ und Klingel habe ich mich drum gekümmert weil es mir zu doof wurde keine Post zugestellt zu bekommen.

Mietrecht, Hausverwalter
Probleme mit Delta-t, wie kann ich mich dagegen wehren?

Ich habe bereits eine Frage gestellt unter der Link, https://www.gutefrage.net/frage/warum-hat-man-hohe-heizkosten-einer-wohnung wegen hohe Heizkosten. Ich habe einige Antworten erhalten aber ich weiß es leider nicht, wie ich mich gegen dieser Leute wehren kann?

Es passiert zum erstes mal, dass ich so hohe Heizkosten in Rechnung erhalten habe. Wie ich die Sache beobachtet habe, Alle beider Parteien Hausverwalter und Firma Delta-t hören nur noch auf sich Selbst und beider sind sich einig.

Ich habe nun Heute einen Antwort erhalten von der Hausverwalter auf meiner Anfrage. 

Die Zitat lautet:
"wir haben Ihre Daten an die Firma Delta-t zur nochmaligen Kontrolle weiter gegeben. Es wurde nochmals alles kontrolliert und kein Fehler gefunden.

Um auszuschließen, dass bei der Ablesung vielleicht ein Fehler gemacht wurde, wurde vorgeschlagen, eine Kontrollablesung zu machen. Wenn sich jedoch heraus stellen sollten, dass auch die Ablesung fehlerfrei war, werden wir Ihnen die Kosten in Höhe von ca. Euro 50,00 weiterberechnen.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine Kontrollablesung wünschen und nennen uns dann Kontaktdaten, welche wir an die Firma Delta-t zur Terminvereinbarung weiter geben dürfen."

Die wollen leider das Problem nicht verstehen, obwohl ich mehrmals ausdrücklich erwähnt habe und das sogar mit einem Tabelle der letzten 21 Jahren Abrechnungen. 

Das Ablesung ist in Ordnung aber ich habe leider immer noch keine richtigen Antwort auf meiner Anfrage. Weshalb sind die Heizkosten so Hoch? 

Es ist nicht das Problem die hohe Heizkosten sondern es kommt mir vor wie ein Betrug und wenn es sich hier so einen Problem darstellt, leide ich darunter.
Ich habe gesehen im Leben, das viele Wunden tatsächlich nicht heilbar sind.

Meine Nerven machen das leider nicht mit. Denn, ich habe viel schlimmes erlebt, nach einem schweren Unfall, als Trauma Patient, den ich nicht hier erwähnen möchte und wenn ein Problem auftaucht, fühle ich mich nicht mehr so gut.
Es ist 29 Jahre her und ich lebe leider immer noch mit Depressionen, solange ein Problem auftaucht. Für meiner Depressionen Verantwortlichen sind nur noch die Menschen, vor Allem in Deutschland und in der Türkei. Dieser Menschen haben viel schlimmeres angerichtet, die sich gar nicht vorstellen können. Also, ich habe leider immer noch großer Probleme mit diesen Menschen! Obwohl ich immer wieder versuche, die zu vermeiden, leider kommen die noch mit anderen Problemen heraus! Es ist wirklich ätzend, die kann man nicht so einfach vermeiden, die lauern überall mit. Daran ändert sich leider nicht viel. Es ist natürlich nicht ein schönes Leben, welchen ich leben muss aber, so ist das leider im Leben, daran ändert sich nicht.

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Betrug, Heizkosten, Fußbodenheizung, Ablesung, Abrechnung, Hausverwalter, Jahresabrechnung
Rücklagen-/Instandhaltungskonto durch Verwalter nicht ordnungsgemäß angespart, was tun?

Servus und hallo,

mal wieder bewegt mich eine Frage bzgl. unserer Eigentumswohnung/Eigentümergemeinschaft hier her.

Diesmal geht es um unseren Hausverwalter, der in meinen Augen das Rücklagen-/Instandhaltungskonto nicht korrekt anspart/bedient.

Für Reparaturen oder sonstigen Instandhaltungen haben wir in der Eigentümergemeinschaft ein extra Rücklagenkonto neben dem normalen Hausgeldkonto, von dem laufende Kosten beglichen werden.

Nun ist uns wiederholt bei der letzten Jahresabrechnung (die extrem verspätet kommt für 2018, auf die korrekte von 2017 warten wir auch noch, aber das ist eine andere Geschichte) aufgefallen, dass Geld auf dem Rücklagenkonto fehlt. Wir haben den Hausverwalter bei der letzten Versammlung in 2018 bereits darauf angesprochen und ermahnt er solle zügig alle Zahlungen ordnungsgemäß auf das Rücklagenkonto buchen. Jeden Monat zahlen wir Geld für die Rücklagen neben dem normalen Hausgeld ein.

Nun mussten wir wie gesagt wieder feststellen, dass noch mehr Geld fehlt. Mittlerweile fast 5000€. Der Hausverwalter ist jedoch der Meinung nur einmal im Jahr, meist zum Ende des Jahres die Rücklagen einzahlen zu müssen. Solange würde er angeblich das Geld auf dem Hausgeldkonto parken, damit dieses nicht bei Ausgaben ins Minus rutscht. Ob dies wirklich der Fall ist, könnten wir bislang nicht richtig prüfen.

Nun meine Frage, macht sich der Verwalter durch sein tun oder nicht tun...(Geld nicht korrekt buchen) strafbar? Wenn ja auch, wenn er das Geld nur auf dem Hausgeldkonto parkt und es nicht für sich oder zweckfremde Dinge verwendet? Im Internet habe ich bislang nicht wirklich passendes gefunden.

Wir wissen nicht ob er das Geld abbucht und für andere Dinge verwendet, das würde ich aktuell auch nicht unterstellen wollen. Ich möchte nur wissen ob er sich bereits strafbar macht, wenn er es nicht ordnungsgemäß jeden Monat auf dem entsprechenden Konto anspart, sondern angeblich erst am Ende eines Jahres auf das Rücklagenkonto schiebt, soweit das Geld denn dann da sein mag?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter, Weg
Was genau bezahlt die Gebäudeversicherung alles und was die WEG-Gemeinschaft?

Mal ein kleines Beispiel. Ein Haus mit 5 Etagen. Es gibt zunächst ein Wasserrohrbruch in der Steigleitung in der 3.Etage. Der Verwalter lässt aber nur die Steigleitung vom Erdgeschoss bis zur 3.Etage erneuern. Gebäudeversicherung zahlt einen Teil dazu. Die Wände müssen jetzt aufgemacht werden, um an die Rohre zu kommen. Die Fliesen die weg gekloppt werden, gibt es nicht mehr zu kaufen. Hat der Bewohner jetzt Anspruch darauf, dass ihm das ganze Badezimmer neu gefliest wird, damit wieder alles einheitlich ist? Wer würde das dann bezahlen? Die Versicherung mit Sicherheit nicht, also müßte die WEG-Gemeinschaft einspringen. Besteht denn hier eine automatische Pflicht dazu? Kann der Verwalter das ganze ohne Sonderversammlung und Beschluss der WEG dann einfach auf Gemeinschaftskosten so beauftragen?

Zumal dann nur 6 Wochen! später in den oberen Etagen ein Wasserrohrbruch in den noch verbliebenen alten Leitungen aufgetreten ist? Dann gab es einen erneueten Wasserschaden, diesmal nur Feuchtigkeitsschäden, in den unteren Wohnungen, hier wurde dann aber wieder fleißig renoviert.

Wenn das Gemeinschaftseigentum das Sondereigentum schädigt, gibt es dann automatisch einen Erstattungsanspruch des einzelnen Eigentümers an die Gemeinschaft?

Grüße an alle und genießt das schöne Wetter.

Versicherung, Immobilien, Gebäudeversicherung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Sanitär, Wasserschaden, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
Kann man Verwalter wegen Nötigung und Gelder Veruntreuung anzeigen?

Ich habe im letzten Jahr meine Wohnung verkauft am 31.3.15 und jetzt in diesem Jahr bekomme ich zwei Hausgeldabrechnungen von 2014 und von 2015 (1.1. bis 31.3.15.) Jetzt ist es so, dass der neue Eigentümer über meine Belange abgestimmt hat, obwohl hier Rechnungen vom Mai 2015 und Juni 2015 und auch Dezember 2015 drin sind. Z.B. ist eine Rohrreinigung vom 21.5.15 dabei, obwohl ich kein Besitzer mehr war und seit Juli 2015 auch kein Eigentümer mehr bin und jetzt im April 2016 hat er mir die Abrechnungen erst zugesandt.. Darf der neue Eigentümer überhaupt über meine Belange und Abrechnungen abstimmen? Eine Abrechnung rührt von 2014 und die andere von Januar bis März 2015.

Über diese beiden Abrechnungen hat der neue ET abgestimmt? Beide Abrechnungen waren falsch, da er die ganzen Kosten, welche nach dem 31.3.15 angefallen sind, alle auf mich, bzw. in den zeitraum 1.1.15 bis 31.3.15 anteilig umgelegt hat. Z.B. Heizungsrechnung, Dezember 2015, Rohrreinigung 21.5.15 etc. Darüberhinaus waren alle Miteigentumsanteile falsch und nicht nach der teilungserklärung. Auch die Qudratmeterzahl war falsch. Im Protokoll steht, dass das mit der Quadratmeterzahl geringfügig ist. Ich weiß nicht, ob das geringfügig ist wenn eine Eigentümerin 11 QM mehr hat.

Dann hat er fürs letzte Jahr und vorletzte Jahr Hausgeldzahlung einbezogen, da es 5 Monate lang keinen Verwalter gab. 203 Euro mal 5, also habe ich 1015 Euro nachbezahlt. In diesem Betrag sind aber auch Verwaltervergütung enthalten. Fallen die jetzt auch an, wenn es keinen Verwalter gibt. Da von Oktober 14 bis Ende Februar 15 keinen Verwalter gab und der neue Verwalter erst ab 1.3.15 eingetreten ist.

Jedenfalls will der Verwalter jetzt aus beiden Abrechnungen Geld, obwohl die beide falsch sind. Die eine Abrechnung von 2014 die im April 2016 beschlossen wurde über 1300 Euro kann ich ja meinem Mieter gegenüber garnicht mehr abrechnen.

Jetzt droht er mir mit gerichtlichem Mahnbescheid wenn ich das nicht bis 23.5.16 bezahlt habe. Ist das nicht Nötigung?? Es hat im 7. April 16 eine EV gegeben. Der neue ET könnte ja theoretisch Klage gegen die Abrechnung eingereicht haben. Schliesslich hat er einen Monat Zeit und einen weiteren Monat Zeit die Klage zu begründen. Also bis 7. Juni 16. Ist das dann nicht Nötigung und kann ich dagegen Anzeige erstatten?

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Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung in meinem Wohnzimmer erhalten, niemand will bezahlen, jeder schiebt es auf den anderen (Hausverwalter, Nachbar, Nachbarhausverwalter, Haftpflichtversicherung), wer muss nun für den Schaden aufkommen ?

Ich hatte vor längerem bemerkt das die Wand hinter meinem Kunststoffregal im Wohnzimmer feucht ist und die Tapete sich löste und mich deshalb gleich an den Nachbarn (Migrationshintergrund, bewohnt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung) gewandt da ich schon öfters Duschgeräusche in der früh gehört habe.
Der sagte kann nicht sein, ich habe die Dusche vor 4 Jahren neu gemacht !
Vorher hatte ich zusätzlich meinen Hausverwalter wegen dem Wasserschaden angeschrieben, schließlich befinden sich an der Stelle in meiner Wohnung im Wohnzimmer in diesem Bereich keine Wasserleitungen oder Heizrohre.
Da dann immer noch Wasser rüberkam und er immer noch duschte habe ich einen Feuchtigkeitsmesser besorgt und dem Nachbarn angeboten in seinem Bad zu messen, er hat es abgelehnt und weiter morgens geduscht.
Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.
Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.
Die Nachbarhausverwaltung (des Nachbarn) hat mir geschrieben das der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner der Nachbarwohnung aufgefordert wurde sein Bad in Ordnung zu bringen und gesagt empfohlen dem Nachbarn (mit anderem Hausverwalter)die Rechnung zu schicken, er wäre bereit die Rechnung zu übernehmen.
Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.
Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen (da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).
Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.
Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung, die des Nachbargebäudes oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

Dusche, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausverwalter, Nachbarn, Wasserschaden, Weg, Wohnungseigentum, Wohnzimmer
Miteigentümer zahlt nicht bzw. nur sporadisch / WEG RECHT was tun?

Hallo zusammen!

Mal wieder eine Frage zu der ich im Netz keine passenden Antworten finden konnte.

Sachlage: In unserer Haus Eigentümergemeinschaft gibt es 7 Eigentümer. Bis auf einen Eigentümer zahlen auch alle ihr Hausgeld bzw. Umlagen wegen Sanierungsarbeiten.

1 Eigentümer, den ich hier namentlich nicht erwähne, gerät immer wieder in Verzug und zahlt zum Teil sein Hausgeld nicht und vorallem nicht die Sonderumlagen. Aus diesem Grund mussten wir vor 1 Jahr für den genannten Eigentümer ca. 1000€ auslegen, weil er keine Zahlungen geleiset hat. Das Geld haben wir bis heute nicht wiederbekommen, weil sich der Eigentümer wie gesagt immer wieder im Rückstand befindet.

Unsere Hausverwaltung erreicht bisher immer den Titel zur Mietpfändung und erhält dann auch für einige Monate das Geld von den Mietern. Leider aber immer nur für die Summe, die vom Hausverwalter angegeben wurde. Das bedeutet, dass wir uns quasi in einem Teufelskreis befinden, denn gerade wenn die alte Forderung beglichen ist, sind wieder neue Forderungen offen.

Soweit ich weiß haftet eine WEG für die anderen Eigentümer, aber kann das ein Dauerzustand sein ? Ich frage vorallem, weil das Dach bei uns dran ist und dieses soll gesamt ca. 40.000-50.000€ kosten. WEnn ich jetzt daran denke, dass der Eigentümer wieder nicht zahlt wird mir Angst und Bange, weil wir es wieder auslegen müssten und dann wahrscheinlich darauf sitzen bleiben.

Deshalb meine Frage:

  1. Was kann man außer gerichtlichen Mietpfändungen noch unternehmen ?

  2. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten oder wird man vor Gericht verlieren, weil die WEG gemeinschaftlich haftet ?

  3. Würde eine Zwangsverwaltung Abhilfe schaffen ?

Würde mich total freuen, wenn ihr mir helft :)

Gruß aus Bremen

Bremer1982

Eigentumswohnung, Hausverwalter, Weg, Zwangsverwaltung, hausgeld, miteigentümer
Hausverwalter und Beirat sind kriminell und handeln immer zum Nachteil der WEG - was tun?

Ich habe leider ein sehr komiziertes Problem. Unser Verwalter macht was er will und der Beirat hängt mit drin. So werden zum Beispiel Vollmachten für die Hausversammlung mit Verbreitung von lügen erschlichen, er gibt leerstehebde Wohnungen hinter dem Rücken der Eigentümer an Hausfremde Personen, die die Wohnungen als Lager nutzen. Kommt ihm wer auf die Schliche, dann ist plötzlich ein Wasserschaden in der Wohnung und der Verwalter lässt diese komplett sanieren. Allerdings ohne Trocknungsgeräte und auf hauskosten, dabei müsste die Gebäudeversicherung den schaden übernehmen, wenn er dich tatsächlich echt wäre. Dann verrechnet er permanent Rechnungen an die WEG, die eigentlich nur einzelne Eigentümer angehen( diese sitzen zufällig im Beirat) und so geht es dahin. Er weigert sich Punkte auf die Agenda der HV zu setzen, er verschickt hinter meinem Rücken Schreiben an die anderen Eigentümer, in dem er lügen über mich erzählt. Hab ihn bereits wegen Verleumdung, Betrugs und Veruntreuung angezeigt. Weitere Anzeigen laufen, sowie Klagen. Nun steht in 4 Tagen die nächste Hausversammlung an. Was kann oder muss ich machen um ihn seinen Amtes zu entheben. Detail am Rande... Wir haben ca 70 Eigentümer für 110 Einheiten, und der Verwalter bekommt meist 20 vetretungsvollmachten und weitere 20 stimmen hat ein Beiratsmitglied, das da auch mit drin hängt. Somit entscheiden die beiden zusammen ALLES!! Was kann ich machen?? Bitte um Hilfe, weiß nicht mehr weiter. Danke!!

Haus, Hausverwalter
Jahresabrechnung WEG Hausverwalter Fristsetzung, wenn Parteien sich uneinig?

Hallo. Wir haben folgendes Problem. Wir bewohnen eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus, d.h. es gibt noch eine weitere Partei bei uns im Haus die eine Eigentumswohnung bewohnen.

Unser Anwesen wird per WEG per Hausverwalter verwaltet. Dies soll auch weiterhin so laufen, da wir uns in einigen Sachen was Geld usw angeht nicht immer ganz einig sind mit den anderen...

Per Teilungserklärung gibt es keine Frist, auch im Vertrag mit dem Hausverwalter haben wir dummerweise keine Frist gesetzt, bis wann dieser die Jahresabrechnung für das Vorjahr erstellt haben muss. Es gibt auch gesetzlich keine Fristen, die der Verwalter einhalten muss. Nach einem Gerichtsurteil haben Verwalter 6 Monate Zeit eine Abrechnung zu erstellen.

Es ärgert mich jedoch sehr, dass sich der Verwalter sooo lang Zeit lässt mit dem Erstellen. Sind doch nur zwei Parteien und viele Rechnungen gibt es da auch nicht. Ich möchte aber natürlich manches gern beim Finanzamt angeben, wie zB. Schornsteinfeger oder sowas.... was natürlich nur geht wenn sie mir vorliegen. Sprich konnte immernoch nicht meine Steuer einreichen.

Beide Parteien haben mehrfach in den vergangenen Monaten um die Abrechnung gebeten. Er reagiert jedoch nicht.

Nun zur eigentlichen Frage. Die andere Partei möchte dem Verwalter für das kommende Jahr keine (kürzere) Frist setzen, in der er uns die Abrechnung zu übergeben hat... wir jedoch wollen diese natürlich so zeitnah wie möglich, um die Steuer erstellen zu können, bekommen einiges an Geld zurück und daher wollen wir diese zügig erstellen. Aus welchem Grund die andere Partei keine Frist setzen will ist uns unbekannt.

Können wir dem Verwalter nun alleine eine Frist setzen? Obwohl die anderen ja eigentlich was das Haus usw angeht genauso viel Stimmrecht haben? Oder kann der Verwalter sagen, nein nur wenn beide sich einig sind und gemeinsam eine Frist setzen wollen?

Sry dass die Frage nun so lang geworden ist, wollte nur jede mögliche Rückfrage ausschließen.

Vvielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Recht, Steuererklärung, Eigentumswohnung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Jahresabrechnung, Weg, Frist, Wohnungseigentumsgesetz