In unserem Verwaltervertrag ist ganz allgemein eine Sondervergütung vorgesehen. Es heißt dort: Sonderleistungen werden nach in einer im Einzelfall durch die Eigentümergemeinschaft zu beschließenden Sondervergütung bzw. nach Stundensatz berechnet. Der Verwalter hat ohne jegliche Absprache für 4 Stunden Ortstermin und 4 Stunden Schriftverkehr jeweils netto 90 Euro/Stunde, also incl. Mehrwertsteuer 856,80 Euro vom Konto der WEG abgebucht. Es ist nicht angegeben, wer die Stunden geleistet hat. Wir haben von der ganzen Sache erst bei der Prüfung der Jahresrechnung erfahren. Wir sind der Meinung, daß schon das eigenmächtige Abbuchen der Sondervergütung von unserem Konto widerrechtlich ist. Wie ist Ihre Meinung? .