Was passiert,wenn man in einer Seitenstraße parkt,im Urlaub ist & währenddessen ein zeitlich beschränktes(absolutes) Halteverbot aufgestellt wird (siehe Bild)?

Gute Nacht, Ihr Lieben! 😃

Wird man dann trotzdem abgeschleppt? Wird ein Auge zugedrückt? Gibt es trotz Unwissenheit eine Strafe? Ich meine, man parkte ja dort, BEVOR das Halteverbot aufgestellt wurde & konnte es somit nicht wissen. Oder hat man sich vorher über solche möglichen Situationen zu informieren? Vielleicht wird aus Kulanz ein mögliches Abschleppen nicht in Rechnung gestellt? & wie viel würde so ein Abschleppen ungefähr kosten? Ich meine ca. 200€ + das Ordnungsgeld. 20€ soll es kosten, wenn man im absoluten Halteverbot hält. Wenn man dort aber parkt, wird es bestimmt teurer sein. Wie viel könnte es ungefähr kosten? Kennt sich da jemand genau mit aus?

Ich komme darauf, da in meiner Seitenstraße von heute 10 Uhr bis Sonntag 10 Uhr absolutes Halteverbot ist, da dort eine Karnevalsitzung im Festzelt stattfindet & die Reisebusse mit den Besuchern sonst nur schwer durch die enge Seitenstraße kämen.

Würde im oben genannten Fall vielleicht auch versucht werden, trotz abwesendem Anwohner ein dort geparktes Fahrzeug zu umfahren?

Bitte aus ordnungsrechtlicher Sicht oder Erfahrungswerten antworten.

Mein Fahrzeug war zum Glück noch nie von so einem Fall betroffen.

Vielen lieben Dank & eine gute Nacht! 😄

Bild zum Beitrag
Abschleppdienst, abschleppen, Halteverbot, Ordnungsamt, Strafe, Ordnungsgeld, Abschleppkosten, Abschleppwagen, temporär
Mitarbeiter auf Mitarbeiterparkplatz abgeschleppt?

Hallo,
mir ist heute folgendes passiert:
Ich arbeite noch nicht allzu lange in einer Firma, die einen Mitarbeiterparkplatz mit 3 Parkplätzen besitzt. Heute habe ich das erste Mal den Chef getroffen, der den Parkplatz gemietet hat bzw. besitzt. Ich habe auf dem Mitarbeiterparkplatz geparkt, allerdings ohne Parkscheibe der Firma, da mir die Schichtleiter bei der Einarbeitung nichts davon gesagt haben. Später stellte ich fest, dass mein Auto nicht mehr da steht, wo ich es geparkt hatte und es stellte sich fest, dass der Chef den Abschleppdienst gerufen hat, um das Fahrzeug abzuschleppen. Er wusste ja nicht, dass es meins ist. Nun bin ich aber trotzdessen auf den Abschleppkosten, die ja nun nicht unbedingt niedrig sind, sitzen geblieben, obwohl das eigentlich nicht meine Schuld ist, da mir ja keiner was von dieser Parkscheibe gesagt hat. Der Chef hätte theoretisch fragen können ob das Fahrzeug denn einem Mitarbeiter gehört, hat er aber nicht gemacht. Die Abschleppkosten wurden sogar schon reduziert, da erst im Nachhinein angegeben wurde, dass ich eine Mitarbeiterin bin. Theoretisch habe ich ja nichts falsch gemacht. Ich bin Mitarbeiterin und durfte daher da parken - egal, ob der Chef wusste, ob es mein Auto ist oder nicht. Für die mangelnde Einarbeitung der Schichtleiter, die nie etwas von einer Parkscheibe erwähnt haben, kann ich ja auch nichts. Müsste daher die Firma nicht die Kosten übernehmen bzw. kann ich mir das Geld nicht zurück erstatten lassen?

Auto, Arbeit, Abschleppdienst, Recht, abschleppen, Parkplatz, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Kann ich Motorrad vom Abschleppdienst abholen (Hilfe, Biker in Not)?

Hallo,

Ich hatte gestern einen Motorradunfall. Mein Motorrad ist jetzt bei einem Abschleppdienst.

Ich bin ADAC und ACE Mitglied.

Die Polizei hat alles aufgenommen und beiden Versicherungen ist der Unfall nun bekannt. Meiner und der gegnerischen Versicherung.

Nun: Also ich fahre gleich Montag früh auch zum Anwalt. Da ich ebenfalls Schmerzensgeld geltend machen möchte, Und übergebe dem Alle Informationen damit der sich mit dem Fall befasst. Da die Versicherungen einen Monatelang warten lassen bis da mal was passiert. Mit dem Anwalt geht das innerhalb von kürzester Zeit und mein Motorrad gammelt nicht vor sich hin.

Ich habe nur eine Frage zurzeit. Wo ich einfach nicht weiter weiss. Mein Motorrad ist ja seit dem Unfall gestern beim Abschleppdienst und steht da halt. Was ja pro Tag kostet.

Darf ich das Teil überhaupt abholen? Die Polizei hat dazu nichts gesagt. Fahrbar ist das Motorrad jedenfalls nicht. Daher hätte ich nur die Idee den ADAC Oder ACE mein Motorrad abschleppen zu lassen. Da dies kostenlos ist. Also zu mir nach Hause abschleppen lassen.

Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?

Hoffe auf Rückmeldung

LG

Motorrad, Leben, Gebrauchtwagen, Abschleppdienst, KFZ, Notfall, Unfall, Verletzung, Recht, Anwalt, Werkstatt, Führerschein, Krankheit, Gericht, Kfz-Versicherung, ADAC, Fahrzeug, ACE, anklage, Gutachten, Gutachter, Honda Civic, Kawasaki, Kfz-Mechatroniker, Kraftfahrzeug, Krankenhaus, Krankenwagen, Kriminalität, motorradunfall, Suzuki, TÜV, unfallschaden, Unfallversicherung, Unrecht, Zivilrecht, Abschleppkosten, ADAC-Plus, honda-cbr, Unfallfahrzeug, KTM Duke 125, Auto und Motorrad
Abschleppen ohne Auftrag?

Hallo zusammen,

im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 wurde mein Fahrzeug von einem örtlichen Abschleppunternehmen abgeschleppt.

Das KFZ wurde ordnungsgemäß gegen Wegrollen und Diebstahl gesichert in einer Hauseinfahrt geparkt. Aufgrund des Hochwassers schwamm es jedoch einige Straßen weiter, wo es auf einem Gehweg gesichtet wurde. Von Falschparken kann deswegen nicht gesprochen werden.

Nun fordert das Abschleppunternehmen nach einem halben Jahr die Abschlepp- und Verwahrkosten in Höhe von über 3000€.

Zuvor habe ich keine Benachrichtigung vom Abschleppunternehmen oder einer anderen Stelle erhalten wo mein Fahrzeug hin ist, da ich nach der Flut andere Sorgen hatte als mich um mein zerstörtes, weggeschwommenes Fahrzeug zu kümmern.

Da keine Kaskoversicherung vorliegt, zahlt die Versicherung nicht. Diese sagte mir aber auch, dass sie selbst bei Kaskoversicherung nicht zahlen würde, da weder sie noch ich einen Auftrag zum Abschleppen erteilt haben.

Die Polizei hat auf meine Nachfrage auch keinen Auftrag zum Abschleppen erteilt, was beim Abschleppen aus öffentlichen Verkehrsraum meines Wissens notwendig ist. Und falls Privatpersonen aus öffentlichem Verkehrsraum abschleppen lassen, trägt die Privatperson als Auftraggeber die Kosten.

Nun sieht es für mich so aus, als ob nie ein Auftrag zum Abschleppen vorlag, was meiner Meinung eine unrechtmäßige Inbesitznahme meines Eigentums durch das Abschleppunternehmen darstellt, faktisch Diebstahl.

Weder Versicherung, noch die örtliche Polizei konnten mir weiterhelfen. Beim Abschleppunternehmen wird nicht auf meine Nachrichten geantwortet und am Telefon ist angeblich der zuständige Kollege nie im Haus. Man sagt mir nicht wer den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat bzw. ob es je einen gab.

Wie kann ich nun gegen das Abschleppunternehmen und dessen Zahlungsaufforderung vorgehen?

Ist das Abschleppunternehmen rechtmäßig im Besitz meines Eigentums?

Durfte das Abschleppunternehmen den Wagen abschleppen, wenn kein Auftrag vorlag?

Wer übernimmt die Kosten oder bleibt das Abschleppunternehmen auf den Kosten sitzen?

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, abschleppen, Abschleppkosten, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Darf ein PKW ohne Einwilligung der Polizei abgeschleppt werden?

Hallo.Darf ein Abschleppunternehmen einen Wohnwagen,der nicht im Halteverbot steht,der aber schon seit länger als 14 Tagen dort steht ( wo er niemanden stört,aber es ist offiziell nur 14 Tage erlaubt ) einfach abschleppen,nur,weil beispielsweise ein Anwohner oder Fußgänger sich daran stört ( b.z.w.ein Problem mit mir,der Halterin des Wohnwagens hat ) ,oder muss auch die Polizei dafür das okay geben ? Da ich kein Wohnmobil,sondern lediglich einen Wohnwagen habe,könnte ich diesen nicht alle 14 Tage umstellen.Mein Plan ist es,mich mit verschiedenen Polizeiwachen per Brief in Verbindung zu setzen,und meine Situation zu erklären.Wenn eine Wache sagen würde "wenn sie ihr kleines Wohnmobil in die......strasse stellen,akzeptieren wir das,und der Wohnwagen wird nicht abgeschleppt" würde ich gerne schon jetzt gewisse Vorbereitungen in Richtung Wohnmobil säubern,einräumen,dekorieren,in eine entsprechende Straße stellen,treffen,damit ich ( falls ich wohnungslos werde ) gleich dort einziehen kann.( Unter mir ist ein Getränkemarkt,darunter ist ein Keller,in diesem befinden sich Stützpfeiler,da der Getränkemarkt durch die Getränke sehr viel wiegt.Außerdem wurde aufgrund von starken Rissen in den Wänden vor 4 Jahren schon einmal das Haus evakuiert,und ich bekam vom Vermieter keine Ersatzwohnung gestellt,sondern war 7 Monate mal hier und mal da bei Kirchen-Leuten untergekommen,was ich aufgrund schlechter Erfahrung nie wieder tun möchte.Nun habe ich wieder ( dezente ) Risse in den Wänden,und der Vermieter möchte 6 große Balkone,die sich jeweils 2 Mieter ( mit Trennwand dazwischen ) teilen müssten,anbauen.Das sind schätzungsweise 48.000 kg ! Und das bei einem so unstabilen Haus.Ob er den Statiker,der den Anbau der Balkone genehmigt hat,bestochen hat,oder ob dieser einfach nur seinen Job nicht richtig gelernt hat ist mir schleierhaft.Normal ist das jedenfalls nicht.Die Arbeiten beginnen in 2 bis 4 Wochen,und einen Statiker,der mir ein Gegengutachten erstellt,hat frühestens in 4,wenn nicht sogar erst in 6 Monaten,Zeit.Da es ohnehin Probleme mit dem kriminellen Vermieter gibt,finde ich die Option Wohnwagen garnicht mal so schlecht.Mir kam die Idee mit der Toleranz der Polizei,da in ganz DE zwar wildes Campen verboten ist,aber aufgrund der Wohnungsproblematik schon seit mehreren Monaten in einem bestimmten Bereich in Berlin wildes Campen gestattet wird.Ich wohne in Hamburg.Da ich SCHUFA-Einträge habe bekomme ich ohnehin keine neue Wohnung.Mir gefällt auch die mit dem im Wohnwagen wohnen verbundenen Freiheit.DANKE für Eure Antworten !

Abschleppdienst, Polizei, Recht, Parkverbot, Abschleppkosten, Abschleppwagen, parkendes-auto, pkw-stellplatz
Auto von Privatgelände abgeschleppt wer zahlt das?

Hallo, die Situation hier ist folgende, Ich bin soein kleiner hobby Bastler und habe immer mehrere Fahrzeuge, die ich mal angemedlet mal abgemeldet habe. Vor den nachbarhäusern sind einige privat Parkplätze, 3 davon darf ich nutzen, da ich das mit dem besitzer dieser 3 Parkplätze abgeklärt habe das ich dort meine Autos abstellen darf.

Jetzt ist es so die Nachbarn sind darüber sehr angepisst, da wir hier nicht so viele Parkplätze haben und die die Parkplätze vor ihren Häusern die ihnen ja nicht gehören jetzt nicht mehr nutzen können, weil ich das Nutzungsrecht habe und dort 3 von meinen Autos stehen.

Die Nachbarn haben sich schon des öfteren bei mir beschwert ich soll meine Autos da wegfahren etc. ich habe natürlich nein gesagt da der eigentümer der Parkplätze mir das Nutzungsrecht zugesagt hat.

Daraufhin habe ich seit einigen Monaten immer wieder Zettel an meinen Fahrzeugen auf denen steht, dass sie auf Privatgelände stehen und wenn ich sie nicht wegfahre diese kostenpflichtig abgeschlept werden. Ich habe mit dem Eigentümer der Parkplätze gesprochen von ihm sind die Zettel nicht, daher habe ich sie auch ignoriert.

Jetzt bin ich letztens nach Hause gekommen und musste feststellen das mein abgemeldeter Audi 200 Quattro vom 1. Parkplatz verschwunden war und mein Nachbar dort sein Auto abgestellt hatte.

Daraufhin habe ich natürlich sofort die Polizei gerufen und die haben mir dann gesagt ja ihr Wagen wurde abgeschlept und steht auf dem Abstellplatz.

Habe dann das Abschleppunternehmen angerufen und diese Freundlichst gebeten mein Fahrzeug aber unverzüglich wieder her zu bringen. Da wurde mir nur gesagt bevor ich die Rechnung für das abschleppen nicht gezahlt hätte würde der Wagen auch nicht wieder ausgehändigt werden.

Habe nochmal mit dem Besitzer der Parkplätze gesprochen der hat den Abschlepper nicht beauftragt, daher meine Frage darf jeder einfach nen Abschlepper ordern und irgendwo ein Auto wie ihm beliebt abschleppen ? Und muss ich ernsthaft jetzt noch dafür bezahlen mein rechtmäßig abgestelltes Auto wieder zu bekommen, zumal ich das ja gar nicht ohne weiteres abholen kann da es abgemeldet ist.

Wie soll ich mich jetzt verhalten oder was meint ihr, ich sehe nicht ein die Kosten zu tragen.

Recht, Nachbarn, Abschleppkosten, Privatparkplatz, Auto und Motorrad
Rechnung für Abschlepp- und Standkosten erst nach über einem Monat ausgestellt?

Hallo Liebe Gemeinde,

Und zwar geht es um folgendes:
  
Vor über einem Monat (18.10.17) ist das Auto eines Freundes abgebrannt. Einer der Passanten hat daraufhin über mein Handy den Abschleppdienst angerufen.
Der Freund, dessen Auto abgebrannt ist, kann wenig Deutsch, weshalb ich übersetzt habe.
Am 19.10.17 sind wir gegen Mittag, zu dem Mann, welcher das Auto abgeschleppt hat gegangen. Er wollte, dass das Geld (400€) bar bezahlt werden. Der Freund wollte jedoch, dass ihm eine Rechnung ausgestellt wird, damit er es per Banküberweisung zahlen kann. Darum hat er auch höflich gebeten.
Bis vor zwei Tagen kam nichts.
Vor zwei Tagen dann der Schock: eine Abschlepprechnung von über 800€ (!) liegt im Briefkasten, ausgestellt wurde diese aber erst am 22.11.17. Dadurch sind Standkosten über 400€ angefallen. Zudem wurde die Rechnung an mich adressiert, und ich soll die Rechnung bezahlen, obwohl ich nicht einmal den Abschleppauftrag gegeben habe und auch nichts unterschrieben habe.
Nun ist es so, dass der Abschlepper ein alter Bekannter meines Vaters ist (Parteien sind versteiften) und dadurch meinen Namen und meine Anschrift kennt.

Ist es zulässig was hier gemacht wurde? Muss ich die Rechnung bezahlen? Ist es überhaupt zulässig, dass die Rechnung am 22.11.2017 ausgestellt und abgeschickt wurde und nicht schon am 19.10.2017 wie aufgefordert?
Was soll/kann ich tun?

Vielen Dank für die Hilfe!

Recht, abschleppen, Abschleppkosten
Ex Frau lässt Auto abschleppen?

Hallo zusammen,

ich habe hier mal ein konfuse frage.

Es gibt um ein Auto welches auf dem Namen meines Partners angemeldet ist und auch Ihm gehört. Seine noch Frau ist damit fleißig rum gefahren. Schlüssel und papiere hat sie den KFZ Brief er.

Zur Geschichte:

Mein Partner hat sich letztes Jahr von seiner noch Frau getrennt, sie war dann auch nicht mehr erreichbar etc.das Auto behielt sie einfach es war kein rankommen möglich da mein Partner auch keine Schlüssel für hatte. (Er musste sich auch erstmal um die Schulden kümmern die das Weib auf seinen Namen verursacht hatte, Internet Bestellungen,gute 3000€,das war auch der Trennungsgrund) Im Mai diesen Jahres bekam mein Partner Post das, das Auto keinen Versicherungsschutz mehr hat und es versichert oder abgemeldet werden muss. Seine ex war wie gesagt nicht zu erreichen. Er hat der Dame vom Amt das so geschildert und sie hat das Auto dann zur Fahndung ausgeschrieben. Auf einmal meldet sich seine Ex und bat Ihm, ihr den KFZ Brief zu geben damit sie das Auto wieder zulassen kann. Sie hat das Auto auf einer öffentliche Strasse abgestellt und abschleppen lassen. Nun steht das gute Stück beim Abschlepper mein Partner möchte das Auto gerne abholen aber der abschlepper gibt es Ihm nicht raus erst nach Zahlung von knapp 500€.

Wer zahlt die Kosten?? Doch eigentlich der,der es in Auftrag gegeben hat oder?

Würde mich über Antworten freuen

Abschleppdienst, Recht, Verkehrsrecht, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Abschleppkosten für eine abgebrochene Umsetzung trotz anderweitiger Abschleppung?

Hallo Zusammen,

kurz und knapp, ich hab am 15.11.17 falsch geparkt und es tut mir Leid. War ein Parkplatz für Elektroautos und ich wusste nicht, ob ich da stehen darf.

Als ich zu meinem Auto kam, hat der Abschlepper mehrere Autos fotografiert und wollte das neben mir stehende Fahrzeug abschleppen. An meinem war ein Strafzettel an der Scheibe. Es war keine Polizei oder Ordnungsamt vorort und ich fuhr weg. Strafzettel kam schon und ich hab den bezahlt.

Heute 28.03.18 kam ein Gebührenbescheid über eine abgebrochene Umsetzung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs.

Amtshandlungsgebühr 82,- €

Gemeinkostenzuschlag 57,- €

Abschleppkosten 49,80 €

Zusammen 188,80 €

Da der Abschlepper keine Leerfahrt hatte und eine anderweitige Einsatzmöglichkeit für sein Abschleppfahrzeug hatte, wäre es nicht verhältnismäßig mir die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die Anfahrt hätten dem Verantwortlichen des benachbarten Wagens in Rechnung gestellt werden können. Dieser wurde ja abgeschleppt.

Was kann ich tun? Ich könnte erstmal in Widerspruch gehen.

Soll ich zu dem Widerspruch auch Urteile nennen, die zu meinen Gunsten entschieden hätten? z.B. Aktenzeichen 5 A 1687/12 - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013

Ist dieser Gebührenbescheid überhaupt rechtskräftig? Es sind mehr als 3 Monate seit dem Tag vergangen.

Vielen Dank im Voraus

Abschleppdienst, Gebühren, Recht, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Muss ich Abschleppdienst wirklich wie folgt bezahlen?

Hallo,

vorweg: Bitte keine (guten) Ratschläge ohne fundierte Kenntnisse (also nicht sowas wie: Lass halt alles den Anwalt machen!). Ja, davon gibt es hier immer einige, aber diese sind eigentlich immer irgendwie unbrauchbar :-) Danke.

Am Freitag ist mir jemand heftig ins Heck gefahren, und mein Auto wurde auf Veranlassung der Polizei abgeschleppt, weil ich ins Krankenhaus zur Wirbelsäulen Untersuchung musste. Nun möchte ich das Auto vom besagten Schleppdienst in die Werkstatt schleppen lassen - dies würde zwar auch die Werkstatt tun, aber dann verzögert sich alles, und das will ich nicht.

Jetzt fordert der von der Polizei beauftragte Schleppdienst ~430 Euro Kosten (für eine Schleppdistanz von knapp 15-20 km, und Stellplatzgebühr für 5 Tage). Das kommt mir unverhältnismäßig hoch vor! Noch dazu wollen sie die Gebühr in bar bei Abholung des Autos kassieren.

Mir regt sich hier der Verdacht, dass man mich abzocken möchte, in dem Wissen, ich bin die Geschädigte und werde schon bezahlen, weil ich ja annehmen muss, das Geld von der gegnerischen Versicherung wiederzusehen.

Meine Fragen sind:
- Ist die Gebühr gerechtfertigt?
- Muss ich das jetzt wirklich bei Abholung bezahlen? Kann man mir was verweigern wenn ich mich weigere (zB meinen Autoschlüssel).?
- Habe ich Anspruch auf andere Zahlungsmöglichkeiten?

Danke!

Abschleppdienst, Unfall, Recht, Unfallversicherung, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Muss ich als Nutznießer die Kosten für die Abschleppung eines nicht angemeldeten Autos tragen wenn dieses in dem von mir angemeldeten Halteverbotes steht?

Hallo ich habe eine Frage,

ich bin Ende letzten Jahres umgezogen und habe ein Halteverbot ordnungsgemäß angemeldet und aufstellen lassen. Am Umzugstag stand immernoch ein Auto mitten im Halteverbot, sodass weder der Platz vor noch nach dem Auto für den Umzugswagen benutzt werden konnte. Da wir weder eine Gefahr für den Verkehr beim Rangieren noch Schäden an anderen Autos verursachen wollten haben wir die Polizei gerufen. Diese kam auch und hat festgestellt, dass das Auto platte reifen und ein amerikanisches Kennzeichen hat. Das Auto wurde abgeschleppt.

Wir mussten sogar eine polizeiliche Aussage tätigen warum das Auto abgeschleppt wurde.

Nun bekommen wir einen Bescheid in dem steht, dass kein Halter ermittelt werden konnte und wir nun als Nutznießer für die Abschleppung bezahlen sollen.

Von den Polizeibeamten wurden wir jedenfalls nicht darauf hingewiesen und waren entsprechend überrascht.

Nach meinem Verständnis hätte das Auto als nicht "angemeldeter Wagen" dort sowieso nicht stehen dürfen. Hätte die Polizei das Auto nicht sowieso abschleppen müssen?

ist es wirklich rechtens, dass mir nun als gesetzestreuer Bürger die kosten dafür übergeholfen werden obwohl ich schon für das Halteverbot bezahlen musste? Welches ich nicht hätte nutzen können wenn das Auto nicht abgeschleppt worden wäre

Hoffentlich habt ihr eine Antwort für mich

Auto, Recht, Gesetz, Halteverbot, Abschleppkosten, Auto und Motorrad