Ex Frau lässt Auto abschleppen?

Hallo zusammen,

ich habe hier mal ein konfuse frage.

Es gibt um ein Auto welches auf dem Namen meines Partners angemeldet ist und auch Ihm gehört. Seine noch Frau ist damit fleißig rum gefahren. Schlüssel und papiere hat sie den KFZ Brief er.

Zur Geschichte:

Mein Partner hat sich letztes Jahr von seiner noch Frau getrennt, sie war dann auch nicht mehr erreichbar etc.das Auto behielt sie einfach es war kein rankommen möglich da mein Partner auch keine Schlüssel für hatte. (Er musste sich auch erstmal um die Schulden kümmern die das Weib auf seinen Namen verursacht hatte, Internet Bestellungen,gute 3000€,das war auch der Trennungsgrund) Im Mai diesen Jahres bekam mein Partner Post das, das Auto keinen Versicherungsschutz mehr hat und es versichert oder abgemeldet werden muss. Seine ex war wie gesagt nicht zu erreichen. Er hat der Dame vom Amt das so geschildert und sie hat das Auto dann zur Fahndung ausgeschrieben. Auf einmal meldet sich seine Ex und bat Ihm, ihr den KFZ Brief zu geben damit sie das Auto wieder zulassen kann. Sie hat das Auto auf einer öffentliche Strasse abgestellt und abschleppen lassen. Nun steht das gute Stück beim Abschlepper mein Partner möchte das Auto gerne abholen aber der abschlepper gibt es Ihm nicht raus erst nach Zahlung von knapp 500€.

Wer zahlt die Kosten?? Doch eigentlich der,der es in Auftrag gegeben hat oder?

Würde mich über Antworten freuen

Abschleppdienst, Recht, Verkehrsrecht, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Bleibt die Sperrzeit bei ALG1 trotz neuer Arbeitsaufnahme bestehen?

Ich wurde in der Probezeit gekündigt und habe für 6 Tage ALG1 bezogen. Ich habe dann eine neuer Arbeitsstelle gefunden welche mir aber überhaupt nicht gefiel und die Arbeitszeiten für mich mehr oder weniger nicht machbar waren da ich Alleinrziehend bin, dort habe ich 4 Tage gearbeitet und den Arbeitsvertrag (12 monate befristet) mit einem Aufhebungsvertrag beendet weil ich durch meine laufenden Bewerbungen eine weiter Stelle angeboten bekam was auch meiinen Qualifikationen entsprach. Ich sollte dann für Freitag bis Sonntag eine neuen ALG1 Antrag stellen und auch einen Wisch ausfüllen warum ich dort gekündigt bzw einen Aufhebungsvertrag gemacht habe. Das habe ich gemacht und nun kam bei rum das ich eine Sperre von 12 Wochen erhalten habe. (Die Sicherstellung der Betreuung von Kindern ist egal, das Kind kann sich selber betreuen) Nun meine frage. Ich war nach dem Aufhebungsvertrag 3 Tage Arbeitslos also über das Wochenende. Wenn ich bei meiner jetzigen Stelle in der Probezeit gekündigt werden würde, würde die Sperrzeit bis November trotzdem bestehen bleiben??? Wenn ja WARUM? Das ich für die 3 Tage keine ALG1 bekomme ist klar aber da ich eine neue Arbeit gefunden habe würde ich es nicht verstehen warum die Sperrzeit bestehen bleiben würde. Die Arbeitslosigkeit ist ja wieder beendet wurden und ich müsste ernneut einen neuen Antrag für ALG1 stellen. Kennt sich jemand aus?

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
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