Anfahrtskosten berechtigt?
Hallo!
Ich habe von der Stadt Mainz einen Brief vom Abschleppdienst bekommen. Die Schnauze von meinem Auto war auf einem behinderten Parkplatz. Da ich kurz vor dem Abschleppwagen kam, wurde mein Auto nicht abgeschleppt, muss aber die Anfahrtskosten bezahlen. Der Typ vom Ordnungsamt meinte es seien nur 80-90€. Aber ich muss 185€ zahlen…. Nur für die Anfahrtskosten? Fallen soviele Gebühren noch nebenbei an?
Es war ein Mittwoch. Muss man tatsächlich so viel zahlen?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto und Motorrad, Fahrzeuge, Mobilität & Logistik
Was der Typ vom ordnungsamt meint und was das abschlepptunternehnen letztendes verlangt sind immer zwei paar Schuhe.
Ja, ist normal! Der Abschlepper ist ja rausgefahren und es gab Verwaltungskosten.
Glaube das heißt in der Fachsprache "Standgeldkosten" ... google das mal!