Autoabschleppung Wien?
Wenn man (in Wien) falsch geparkt hat und der Abschleppwagen das Auto nicht mitgenommen hat, dann muss man diesen nicht bezahlen, sondern nur die Verwaltungsübertretung.
Nun habe ich mit einer Gruppe diskutiert, welche behauptet, dass man, wenn das Auto nicht abgeschleppt wird, einen Teil zahlen muss. Ich habe auf der Seite von ÖAMTC und der Seite der Stadt Wien nach einem Beweiß gesucht, aber da steht diesbezüglich winfach nichts.
Wie kann ich dieser Gruppe davon überzeugen, dass es nicht so ist, hat jemand nen Link für mich, oder etwas in der Art?
2 Antworten
Ja man muss die Anfahrt plus eine Verwaltungsgebühr bezahlen. Ich habe das letztes Jahr selbst erlebt.
also muss man die Abschleppkosten telweise und die Anzeige komplett bezahlen?
Nein das stimmt nicht. Habe doch selber eine Seite gefunden, wo das Schwarz auf weiß steht.
In DE muss i.d.R. die Anfahrt vom Abschlepper bezahlt werden, wird in Österreich wohl genauso gehandhabt werden.
Okay, wenn du meinst. Les da allerdings nix von einer kostenlosen Leerfahrt.
Eine frage , musstest du jetzt irgendwas zahlen oder nicht,? weil mir ist das selbe heute passiert
Wie gesagt, in Wien zahlt man für den Abschleppwagen nicht, wenn das Auto nicht abgeschleppt wurde, bei einer Verwaltungsübertretung. Anders ist es, wenn du auf einem Privatparkplatz stehst und der Besitzer einen Abachleppwagen ruft. Wie ist es bei dir gewesen?
Also ich hab auf einem privatparkplatz geparkt glaube vor einem Lager, und die Polizeikontrolleure haben deren rundgang gemacht glaube ich, weil das zettel was ich bekommen habe ist von der Landespolizeidirektion wien
Grundsätzlich werden für Privatparkplätze private Parkraumüberwachungsfirmen eingestellt und diese schicken Besitzstörungsklagen. Da aber bei dir die Polizei war, vermute ich war es ein öffentlicher Grund, aber ohne mehr Informationenen, kann ich es nicht genauer Beurteilen. Wenn es so ist wie ich es sage, dann kannst du mit einer Anzeige zwischen 70-100€ rechnen.
Nein in Österreich nicht.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20000517_OTS0196/arboe-abschleppkosten-muessen-bei-autoabholung-nicht-bezahlt-werden