Situation wie folgt:
Anspruch auf ALG 1 war für 15 Monate bewilligt, nach 3 Monaten Erhalt wurde 3 1/2 Jahre ALG 1 Bezug unterbrochen/verschoben. Dann wieder beantragt und wieder bewilligt. Nach 3 Monaten Bezug des ALG 1 wird nun wieder wegen Auslandsaufenthalt unterbrochen für 9 Monate. Es besteht normalerweise ein Restanspruch für ca. 270 Tage auf ALG1 .
Mit diesen 9 Monaten erneuter Unterbrechung + 3.5 Jahre wären die 4 Jahre Ruhezeit ja überschritten.
Oder aber gilt die Regel erneut auf Anspruch 4 Jahre Ruhezeit und das nach den 9 Monaten der Restanspruch von 270 Tagen wieder bewilligt wird?
"Grundlage: Verfallsfrist des Restanspruchs auf ArbeitslosengeldDer Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt 4 Jahre nach der Arbeitslosmeldung. Wer seine Unterbrechung nach dem Ablauf dieser 4 Jahre beendet, erhält kein Arbeitslosengeld mehr."