Was passiert,wenn man in einer Seitenstraße parkt,im Urlaub ist & währenddessen ein zeitlich beschränktes(absolutes) Halteverbot aufgestellt wird (siehe Bild)?
Gute Nacht, Ihr Lieben! 😃
Wird man dann trotzdem abgeschleppt? Wird ein Auge zugedrückt? Gibt es trotz Unwissenheit eine Strafe? Ich meine, man parkte ja dort, BEVOR das Halteverbot aufgestellt wurde & konnte es somit nicht wissen. Oder hat man sich vorher über solche möglichen Situationen zu informieren? Vielleicht wird aus Kulanz ein mögliches Abschleppen nicht in Rechnung gestellt? & wie viel würde so ein Abschleppen ungefähr kosten? Ich meine ca. 200€ + das Ordnungsgeld. 20€ soll es kosten, wenn man im absoluten Halteverbot hält. Wenn man dort aber parkt, wird es bestimmt teurer sein. Wie viel könnte es ungefähr kosten? Kennt sich da jemand genau mit aus?
Ich komme darauf, da in meiner Seitenstraße von heute 10 Uhr bis Sonntag 10 Uhr absolutes Halteverbot ist, da dort eine Karnevalsitzung im Festzelt stattfindet & die Reisebusse mit den Besuchern sonst nur schwer durch die enge Seitenstraße kämen.
Würde im oben genannten Fall vielleicht auch versucht werden, trotz abwesendem Anwohner ein dort geparktes Fahrzeug zu umfahren?
Bitte aus ordnungsrechtlicher Sicht oder Erfahrungswerten antworten.
Mein Fahrzeug war zum Glück noch nie von so einem Fall betroffen.
Vielen lieben Dank & eine gute Nacht! 😄
7 Antworten
Man muss alle 48-72 Stunden nach seinem Auto schauen ob es ein temporäres Halteverbot gibt. Ist man im Urlaub muss das ein Bekannter, Nachbar…. übernehmen.
macht man das nicht wird das Auto abgeschleppt und man muss zahlen.
Moinsen,
Erfahrungswerte: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Der Satz ist beschissen aber leider sehr zutreffend.
"Eigentum verpflichtet" ist das nächste Übel, was dir blüht. Auch, wenn die Karre vielleicht nicht dir gehört, sondern der Bank, weil Leasing-Auto etc, du bist der derzeitige Besitzer/ die zulassende Person und verantwortlich für den Wagen.
Auf öffentlichen Parkplätzen zu parken birgt immer die Gefahr, dass sich irgendwas ändert.
Rechtliche Sicht: Ein Parkverbot muss der Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen oder wenn Bau-/Umzugs-/Transport-Maßnahmen geplant sind und nun umgesetzt werden. Es kann auch der Sicherheit der Anweohner dienen, bspw. wenn Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr durch enge Straßen kommen oder Hochwasser droht oder eben ein Meteoriteneinschlag bevorsteht und genau da hinfällt (weiß der KuckKuck - Die Bürokratie deckt ja mittlerweile alles ab).
Zur Frist des Aufstellens hat der ADAC was Nettes verfasst: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/mobiles-halteverbot/
Bei der Urlaubsreise würde ich persönlich immer auf Nummer sicher gehen und jemanden suchen, der mich zum Bahnhof/Hafen/Flughafen fahren kann (Taxi, Kumpel, Oma etc) oder den Wagen eben teurer, dafür sicherer im Parkhaus des Bahnhofs/Flughafens abstellen.
Grüße
Ja, natürlich wird man abgeschleppt. Es weiß ja keiner, dass man im Urlaub ist. Das Auto darf da dann nicht stehen und fertig.
Ich weiß. Aber es stand ja ZUVOR regelkonform. Man konnte es ja nicht wissen bzw. war davor ja kein Halteverbot.
Könnte es nicht auch sein, dass das Ordnungsamt bei Nachbarn nach dem Fahrzeug fragt, bzw. versucht den Urlauber zu erreichen oder einen Nachbarn darum bittet, dass dieser irgendwie versucht das Fahrzeug seines Nachbarn zu entfernen?
Nein, kann es nicht. Das Auto wird abgeschleppt und du musst zahlen. Fertig, aus!
Wie soll den ein Nachbar das Auto wegfahren? Er hat ja keinen Schlüssel und was die Versicherung angeht, wäre das auch sehr fragwürdig.
Es ist DEIN Auto, also musst DU Dich darum kümmern!
Ich finde, man könnte von Seiten der Stadt aber trotzdem von Kosten absehen aufgrund der außergewöhnlichen Situation. Auf der anderen Seite hätte sich aber auch wiederum der Fahrer informieren können. Ich kann beide Situationen verstehen. Schwierige Situation. Trotzdem natürlich danke für die Antwort. {:-)
Der Gesetzgeber sagt diesbezüglich, dass man sich als Führer eines Kraftfahrzeugs bewusst ist, dass sich Situationen im Straßenverkehr - und eben auch Parkplatzsituationen dynamisch ändern können, was einen dazu verpflichtet eben regelmäßig sich nach diesen zu erkundigen und danach zu schauen.
Du darfst dein Fahrzeug zwar "dauerhaft" irgendwo abstellen, bist aber dazu verpflichtet eben regelmäßig dafür zu sorgen festzustellen, ob die Parksituation weiter besteht oder sich geändert hat. Außerdem musst du den Fahrzeugzustand regelmäßig überprüfen, das Fahrzeug muss jeder Zeit fahrbereit sein.
tldr; - ja sie dürfen dich abschleppen wenn du es verpennst nach deinem Auto zu schauen, die Verantwortung liegt da bei dir und da gibt es keine Ausrede.
Könnte es aus Kulanz dann aber zu keinen Kosten kommen? Wie ist da der Erfahrungswert? Ich meine, dass die Stadt dann ein Ordnungsgeld einstellt & selbst den Abschleppdienst bezahlt.
Ich finde, man könnte von Seiten der Stadt aber trotzdem von Kosten absehen aufgrund der außergewöhnlichen Situation. Auf der anderen Seite hätte sich aber auch wiederum der Fahrer informieren können. Ich kann beide Situationen verstehen. Schwierige Situation. Trotzdem natürlich danke für die Antwort. {:-)
Ist nur meine persönliche Meinung.
Ist ja nicht so als gäbe es da auch keine Lösungen, wie zum Beispiel den Schlüssel bei jemanden zu hintgelegen der das macht, zum Beispiel jemand der auch die Katze füttert oder die Blumen gießt. Oder das Fahrzeug auf einen privaten Stellplatz stellen, oder ein Parkhaus oder ausgewiesene Dauerparkplätze.
Wie oft sollen wir Dir noch erklären, dass Du verantwortlich bist.
Sowas wie Kulanz gibt es da schon garnicht.
Allerdings liegt es im Ermessen des Mitarbeiters vom Ordnungsamt, ob er nur das Fahrzeug um die Ecke umparken lässt oder komplett abschleppen lässt.
Zahlen musst Du so oder so.
Kannst du noch hundertmal erklären. Er will trotzdem die Stadt verklagen und bis vor den Europäischen Gerichtshof mit der Sache.
Wird man dann trotzdem abgeschleppt?
Je nach Anlass des temporären Haltverbost ja. Wenn z.B. eine Baustelle eingerichtet werden muss werden die kaum warten bis alle wieder aus dem Urlaub zurück sind.
Gibt es trotz Unwissenheit eine Strafe?
Ein Bußgeld kann in aller Regel nicht verhängt werden, aber dir werden die Abschleppkosten auferlegt.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/mobiles-halteverbot/
Aber wenn man nachweisen kann, dass man im Urlaub war, wird dann aus Kulanz kein Ordnungsgeld & keine Abschleppgebühren in Rechnung gestellt bzw. zahlt die Stadt dann den Abschleppdienst?