Darf ein PKW ohne Einwilligung der Polizei abgeschleppt werden?
Hallo.Darf ein Abschleppunternehmen einen Wohnwagen,der nicht im Halteverbot steht,der aber schon seit länger als 14 Tagen dort steht ( wo er niemanden stört,aber es ist offiziell nur 14 Tage erlaubt ) einfach abschleppen,nur,weil beispielsweise ein Anwohner oder Fußgänger sich daran stört ( b.z.w.ein Problem mit mir,der Halterin des Wohnwagens hat ) ,oder muss auch die Polizei dafür das okay geben ? Da ich kein Wohnmobil,sondern lediglich einen Wohnwagen habe,könnte ich diesen nicht alle 14 Tage umstellen.Mein Plan ist es,mich mit verschiedenen Polizeiwachen per Brief in Verbindung zu setzen,und meine Situation zu erklären.Wenn eine Wache sagen würde "wenn sie ihr kleines Wohnmobil in die......strasse stellen,akzeptieren wir das,und der Wohnwagen wird nicht abgeschleppt" würde ich gerne schon jetzt gewisse Vorbereitungen in Richtung Wohnmobil säubern,einräumen,dekorieren,in eine entsprechende Straße stellen,treffen,damit ich ( falls ich wohnungslos werde ) gleich dort einziehen kann.( Unter mir ist ein Getränkemarkt,darunter ist ein Keller,in diesem befinden sich Stützpfeiler,da der Getränkemarkt durch die Getränke sehr viel wiegt.Außerdem wurde aufgrund von starken Rissen in den Wänden vor 4 Jahren schon einmal das Haus evakuiert,und ich bekam vom Vermieter keine Ersatzwohnung gestellt,sondern war 7 Monate mal hier und mal da bei Kirchen-Leuten untergekommen,was ich aufgrund schlechter Erfahrung nie wieder tun möchte.Nun habe ich wieder ( dezente ) Risse in den Wänden,und der Vermieter möchte 6 große Balkone,die sich jeweils 2 Mieter ( mit Trennwand dazwischen ) teilen müssten,anbauen.Das sind schätzungsweise 48.000 kg ! Und das bei einem so unstabilen Haus.Ob er den Statiker,der den Anbau der Balkone genehmigt hat,bestochen hat,oder ob dieser einfach nur seinen Job nicht richtig gelernt hat ist mir schleierhaft.Normal ist das jedenfalls nicht.Die Arbeiten beginnen in 2 bis 4 Wochen,und einen Statiker,der mir ein Gegengutachten erstellt,hat frühestens in 4,wenn nicht sogar erst in 6 Monaten,Zeit.Da es ohnehin Probleme mit dem kriminellen Vermieter gibt,finde ich die Option Wohnwagen garnicht mal so schlecht.Mir kam die Idee mit der Toleranz der Polizei,da in ganz DE zwar wildes Campen verboten ist,aber aufgrund der Wohnungsproblematik schon seit mehreren Monaten in einem bestimmten Bereich in Berlin wildes Campen gestattet wird.Ich wohne in Hamburg.Da ich SCHUFA-Einträge habe bekomme ich ohnehin keine neue Wohnung.Mir gefällt auch die mit dem im Wohnwagen wohnen verbundenen Freiheit.DANKE für Eure Antworten !
5 Antworten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten
1.) Mit Zugfahrzeug parken, dann gelten die 2 Wochen nicht
2) Auf entsprechend ausgewiesenen Parkpätzen parken.
3.) Auf einen privaten Parkplatz / Garage parken.
4.) Sondergenehmigung bei der Stadt beantragen
Darf ein Abschleppunternehmen
Ein Abschleppunternehmen wird ohne Auftraggeber in der Regel nicht tätig, da das Unternehmen ja Geld haben will.
nur,weil beispielsweise ein Anwohner oder Fußgänger sich daran stört
Da braucht man schon einen guten Grund, d.h. muß in seinen Besitzrecht behindert werden. Ein auf Privatgrund abgestelltes Fahrzeug darf vom Grundstückseigentümer abgeschleppt werden, ähnlich sieht es aus, wenn die Einfahrt zugeparkt wird.
Die allgemein Ordnungsfunktion ist hingegen den Ordnungsamt vorbehalten. Natürlich wird auch da nicht sofort abgeschleppt, sondern zunächstmal ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt.
Mein Plan ist es,mich mit verschiedenen Polizeiwachen per Brief in Verbindung zu setzen,und meine Situation zu erklären.
Die Polizei ist dafür nicht zuständig, sondern das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt.
Was soll denn dieser ganze Drum - Herum-Text? Aus welchem Grund Du wild campen willst, spielt keine Rolle, das ist in Deutschland nicht erlaubt. Wenn Du deinen Wohnwagen länger als die erlaubten 14 Tage ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt hast, kommt das Ordnungsamt ins Spiel. Das benötigt keinerlei polizeiliche Befugnis, um das Gefährt abschleppen zu lassen, weil es selber über hoheitliche Rechte verfügt.
Ein Privatmensch, der sich in seinem Besitz gestört fühlt, kann sich slebstredend auch an das Ordnungsamt wenden. Wenn dort Handlungsbedarf gesehen wird, kann das Teil auch schon vor Ablauf der 14 Tage entfernt werden müssen. Und das alles ohne Polizei.
Aber es gibt bereits in Berlin aufgrund der Wohnungssituation einen Bereich,in dem das wilde Campen erlaubt ist.
Wildes campen ist nicht erlaubt, es wird allenthalben geduldet in einem überschaubaren Bereich als Notunterkünfte, das ist ein großer Unterschied, und auch mit Sicherheit nicht dann für die Allgemeinheit ein zeichen, das das jeder darf.
Hi, der Abschlepper macht das in öffentlichem Verkehrsraum nur, wenn er einen Auftrag von Polizei oder Ordnungsamt hat.
Falls Dritte auf die Idee kommen, direkt den Abschlepper zu beauftragen, wird er diese an die entsprechenden Institutionen verweisen.
Auf einem Privatgrundstück könnte er tätig werden, wenn der Besitzer ihn beauftragt. Dann müsste der Besitzer aber zunächst die Kosten vorstrecken und kann sie dann vom Verursacher einklagen.
Keine Ahnung was letztendlich die Frage ist, aber das mit der Polizei kannst du dir sparen. Keine Polizeidienststelle wird dir irgendeine Bescheinigung oder Garantie erteilen. Wenn du eine Genehmigung für was auch immer haben willst, ist das eine Amtsentscheidung und zwar streng nach dem Gesetz.
Das Gesetz sagt auch,dass wildes Campen in DE verboten ist,und in einem berliner Stadtteil ist es erlaubt.Was konkret meine Frage ist : darf ein Abschleppunternehmen einen PKW OHNE EINVERSTÄNDNIS der Polizei abschleppen ? !
Im Wohnwagen leben ohne einen Stellplatz, das wird ein Problem und da werden sich die Behörden einmischen.
Du kannst den Wagen auf ein Privatgrundstück stellen, dann interessiert es keinen. Im öffentlichen Raum ist es außerhalb von zulässigen Stellen verboten, wild zu campen.
Das ganze Drumherum soll erklären,weshalb ich meine Wohnung aufgeben,und in einen Wohnwagen einziehen möchte.Wildes Campen ist in DE verboten-stimmt.Aber es gibt bereits in Berlin aufgrund der Wohnungssituation einen Bereich,in dem das wilde Campen erlaubt ist.Werde die Briefe nicht an die Polizei sondern an die verschiedenen Ordnungsämter in Hamburg schreiben.Danke und schönen Tag noch