Darf ein PKW ohne Einwilligung der Polizei abgeschleppt werden?

5 Antworten

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten

1.) Mit Zugfahrzeug parken, dann gelten die 2 Wochen nicht

2) Auf entsprechend ausgewiesenen Parkpätzen parken.

3.) Auf einen privaten Parkplatz / Garage parken.

4.) Sondergenehmigung bei der Stadt beantragen

Darf ein Abschleppunternehmen

Ein Abschleppunternehmen wird ohne Auftraggeber in der Regel nicht tätig, da das Unternehmen ja Geld haben will.

nur,weil beispielsweise ein Anwohner oder Fußgänger sich daran stört

Da braucht man schon einen guten Grund, d.h. muß in seinen Besitzrecht behindert werden. Ein auf Privatgrund abgestelltes Fahrzeug darf vom Grundstückseigentümer abgeschleppt werden, ähnlich sieht es aus, wenn die Einfahrt zugeparkt wird.

Die allgemein Ordnungsfunktion ist hingegen den Ordnungsamt vorbehalten. Natürlich wird auch da nicht sofort abgeschleppt, sondern zunächstmal ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt.

Mein Plan ist es,mich mit verschiedenen Polizeiwachen per Brief in Verbindung zu setzen,und meine Situation zu erklären.

Die Polizei ist dafür nicht zuständig, sondern das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt.


Iris8765 
Fragesteller
 20.09.2019, 03:18

Danke sehr !

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Was soll denn dieser ganze Drum - Herum-Text? Aus welchem Grund Du wild campen willst, spielt keine Rolle, das ist in Deutschland nicht erlaubt. Wenn Du deinen Wohnwagen länger als die erlaubten 14 Tage ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt hast, kommt das Ordnungsamt ins Spiel. Das benötigt keinerlei polizeiliche Befugnis, um das Gefährt abschleppen zu lassen, weil es selber über hoheitliche Rechte verfügt.
Ein Privatmensch, der sich in seinem Besitz gestört fühlt, kann sich slebstredend auch an das Ordnungsamt wenden. Wenn dort Handlungsbedarf gesehen wird, kann das Teil auch schon vor Ablauf der 14 Tage entfernt werden müssen. Und das alles ohne Polizei.


Iris8765 
Fragesteller
 20.09.2019, 11:31

Das ganze Drumherum soll erklären,weshalb ich meine Wohnung aufgeben,und in einen Wohnwagen einziehen möchte.Wildes Campen ist in DE verboten-stimmt.Aber es gibt bereits in Berlin aufgrund der Wohnungssituation einen Bereich,in dem das wilde Campen erlaubt ist.Werde die Briefe nicht an die Polizei sondern an die verschiedenen Ordnungsämter in Hamburg schreiben.Danke und schönen Tag noch

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ZuumZuum  20.09.2019, 12:57
@Iris8765

Aber es gibt bereits in Berlin aufgrund der Wohnungssituation einen Bereich,in dem das wilde Campen erlaubt ist.

Wildes campen ist nicht erlaubt, es wird allenthalben geduldet in einem überschaubaren Bereich als Notunterkünfte, das ist ein großer Unterschied, und auch mit Sicherheit nicht dann für die Allgemeinheit ein zeichen, das das jeder darf.

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Hi, der Abschlepper macht das in öffentlichem Verkehrsraum nur, wenn er einen Auftrag von Polizei oder Ordnungsamt hat.

Falls Dritte auf die Idee kommen, direkt den Abschlepper zu beauftragen, wird er diese an die entsprechenden Institutionen verweisen.

Auf einem Privatgrundstück könnte er tätig werden, wenn der Besitzer ihn beauftragt. Dann müsste der Besitzer aber zunächst die Kosten vorstrecken und kann sie dann vom Verursacher einklagen.


Iris8765 
Fragesteller
 20.09.2019, 03:20

Danke sehr !

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Keine Ahnung was letztendlich die Frage ist, aber das mit der Polizei kannst du dir sparen. Keine Polizeidienststelle wird dir irgendeine Bescheinigung oder Garantie erteilen. Wenn du eine Genehmigung für was auch immer haben willst, ist das eine Amtsentscheidung und zwar streng nach dem Gesetz.


Iris8765 
Fragesteller
 20.09.2019, 00:50

Das Gesetz sagt auch,dass wildes Campen in DE verboten ist,und in einem berliner Stadtteil ist es erlaubt.Was konkret meine Frage ist : darf ein Abschleppunternehmen einen PKW OHNE EINVERSTÄNDNIS der Polizei abschleppen ? !

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Iris8765 
Fragesteller
 20.09.2019, 00:54

danke

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Im Wohnwagen leben ohne einen Stellplatz, das wird ein Problem und da werden sich die Behörden einmischen.

Du kannst den Wagen auf ein Privatgrundstück stellen, dann interessiert es keinen. Im öffentlichen Raum ist es außerhalb von zulässigen Stellen verboten, wild zu campen.