Abschleppkosten?

1 Antwort

Hallo,

anhand der Kostenabrechnung des Abschlepp-Betriebes könntest Du einen Versuch über ein gerichtliches Mahnverfahren übernehmen. Die Gebühren für das Mahnverfahren kannst Du dann auch noch auf ihn umlegen zu lassen. Danach müßtest Du allerdings auch leider erst mal abwarten, ob er der Forderung dann widerspricht, oder sie an nimmt.

Widerspricht er, bliebe leider nur noch eine zivilrechliche Klage auf Schadenersatz. Dann wärest Du allerdings in der Beweislast dahingehend, die Abschleppung als letztes und unvermeidliches Mittel anweisen lassen zu müssen. ( z.B. wegen massiver Behinderung Deiner eigenen Zufahrtsinterressen, o.Ä. )

LG