Auto von Privatgelände abgeschleppt wer zahlt das?
Hallo, die Situation hier ist folgende, Ich bin soein kleiner hobby Bastler und habe immer mehrere Fahrzeuge, die ich mal angemedlet mal abgemeldet habe. Vor den nachbarhäusern sind einige privat Parkplätze, 3 davon darf ich nutzen, da ich das mit dem besitzer dieser 3 Parkplätze abgeklärt habe das ich dort meine Autos abstellen darf.
Jetzt ist es so die Nachbarn sind darüber sehr angepisst, da wir hier nicht so viele Parkplätze haben und die die Parkplätze vor ihren Häusern die ihnen ja nicht gehören jetzt nicht mehr nutzen können, weil ich das Nutzungsrecht habe und dort 3 von meinen Autos stehen.
Die Nachbarn haben sich schon des öfteren bei mir beschwert ich soll meine Autos da wegfahren etc. ich habe natürlich nein gesagt da der eigentümer der Parkplätze mir das Nutzungsrecht zugesagt hat.
Daraufhin habe ich seit einigen Monaten immer wieder Zettel an meinen Fahrzeugen auf denen steht, dass sie auf Privatgelände stehen und wenn ich sie nicht wegfahre diese kostenpflichtig abgeschlept werden. Ich habe mit dem Eigentümer der Parkplätze gesprochen von ihm sind die Zettel nicht, daher habe ich sie auch ignoriert.
Jetzt bin ich letztens nach Hause gekommen und musste feststellen das mein abgemeldeter Audi 200 Quattro vom 1. Parkplatz verschwunden war und mein Nachbar dort sein Auto abgestellt hatte.
Daraufhin habe ich natürlich sofort die Polizei gerufen und die haben mir dann gesagt ja ihr Wagen wurde abgeschlept und steht auf dem Abstellplatz.
Habe dann das Abschleppunternehmen angerufen und diese Freundlichst gebeten mein Fahrzeug aber unverzüglich wieder her zu bringen. Da wurde mir nur gesagt bevor ich die Rechnung für das abschleppen nicht gezahlt hätte würde der Wagen auch nicht wieder ausgehändigt werden.
Habe nochmal mit dem Besitzer der Parkplätze gesprochen der hat den Abschlepper nicht beauftragt, daher meine Frage darf jeder einfach nen Abschlepper ordern und irgendwo ein Auto wie ihm beliebt abschleppen ? Und muss ich ernsthaft jetzt noch dafür bezahlen mein rechtmäßig abgestelltes Auto wieder zu bekommen, zumal ich das ja gar nicht ohne weiteres abholen kann da es abgemeldet ist.
Wie soll ich mich jetzt verhalten oder was meint ihr, ich sehe nicht ein die Kosten zu tragen.
4 Antworten
Vor den nachbarhäusern sind einige privat Parkplätze, 3 davon darf ich nutzen
Das sind Privatparkplätze, die an eine öffentliche Straße grenzen? Das heißt, das Grundstück ist nicht klar vom öffentlichen Straßenverkehr abgegrenzt? Meines Wissens nach darfst du dort kein abgemeldetes Fahrzeug abstellen. Vielleicht war ganz einfach das der Grund für das Abschleppen.
Also die Polizei hatte mir gesagt der sei abgeschleppt worden aber nicht von ihnen sondern von einem Privatunternehmen, warum die das wussten weiß ich net vieleicht muss man das an die polizei melden wenn ein Auto abgeschleppt wird weiß net ?
Die Polizei wusste doch aber davon. Wenn es tatsächlich nicht von der Polizei beauftragt wurde, zahlt der Auftraggeber. Das sollte der Abschlepper eigentlich wissen. Ich würde mich dann trotzdem an die Polizei wenden, dass dein Wagen unberechtigt vorenthalten wird.
nein das komplette Gelände ist privateigentum da sind nur Parkplatzmakierungen auf dem Boden. Insgesammt sind da 5 Parkplätze aber die gehören alle dem selben eigentümer nur die anderen 2 sind an 2 feste leute die da wohnen vermietet.
Dann würde ich mal bei der Polizei nachfragen, warum das Auto abgeschleppt wurde.
nein ist abgegrenzer Hinterhof die Parkplätze sind nicht auf der straßenseite.
Es gibt dort aber noch mehrere Parkplätze, die nicht dir gehören? Somit ist das öffentlich.
Öffentlich ist es nur, wenn jeder darauf darf (nicht nur Bewohner). Hinterhöfe sind daher im Normalfall nicht öffentlich.
Sobald das aber jemand anderes auch nutzt, würde ich behaupten, dass man dort keinen abgemeldeten Wagen hinstellen darf. Was ist denn, wenn durch den Wagen ein Schaden entsteht? Ist ja nicht versichert.
Die anderen sind aber klar definiert. Es kann nicht jeder x-beliebiger ein Auto dahin stellen, daher ist es privat.
Wenn der Wagen einen Schaden anrichtet, muss der Besitzer zahlen. Das ist immer so. Aber da das Auto ja nur dort steht bzw. Schritttempo fährt, kann da auch nicht groß was passieren, weshalb man ja auch keine Versicherung braucht.
Nach Deinen Schilderungen gab es keinen haltbaren, belastbaren Grund, das Auto abzuschleppen. Ich denke, damit sollte Dir die Option zur Verfügung stehen, eine Anzeige wegen Diebstahl zu erstatten. Das bringt dann Drive in die Angelegenheit.
ok und wie ist das mit dem abschleppunternehmen die mein Wagen nicht raus rücken wollen bis die rechnung bezahlt wurde ?
Tja, lass doch mal die Polizei ermitteln. So wie Du das schilderst, hat das Abschleppunternehmen nicht geprüft ob der Auftraggeber berechtigt war, den Auftrag zu erteilen. Im Ergebnis hat also das Abschleppunternehmen den Diebstahl begangen. Selbstredend könnten sie dafür natürlich nix in Rechnung stellen. Im Gegenteil werden sie die Kosten für die Rückführung übernehmen müssen.
Ein nicht angemeldetes Fahrzeug darf nicht auf einem öffentlichen Parkplatz stehen.
Und dass die Nachbarn angepisst sind, kann ich verstehen.
das sind keine öffentlichen Parkplätze das ist Privatgeläde das dem eigentümer gehört. Und der Eigentümer hat mir das nutzungsrecht gestattet.
Wahrscheinlich hat ein Nachbar ein Abschleppunternehmen geholt. Wenn der behauptet, es sei sein Parkplatz und das Auto stehe da unrechtmäßig, hat man das nicht nachgeprüft (immerhin wohnt er da, dann geht man einfach davon aus, dass das so stimmt).
Da du offiziell die Autos da abstellen darfst, dürfen sie natürlich nicht einfach den Abschlepper rufen. Deine Autos stehen ja zurecht dort.
Allerdings glaube ich, dass es irgendeine Regel gibt bezüglich nicht angemeldeten Autos. Irgendwas mit öffentlichen Straßen, bin mir aber nicht sicher.
Ich würde dir dazu raten, zur Polizei zu gehen und zu fragen, warum man es genau abgeschleppt hat. Wenn die Nachbarn behauptet haben, dass das Auto da nicht stehen darf, müssen sie zahlen (sogar einklagbar). Wenn es aus Gründen der Straßenverkehrsordnung abgeschleppt wurde, musst du zahlen.
Die Parkplätze sind ja auf Privateigentum im Hinterhof nicht an der öffentlichen straße daher darf da nen abgemeldetes auto stehen, hatte ich mich schon erkundigt.
das Abschleppen wurde ja nicht von der Polizei organisiert der Nachbar hat einfach nen Privates abschleppunternehmen beauftragt die abzuschleppen.