Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Petition, die ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke zum Ziel hat?

Dass eine Partei wie die AfD durch ihr Wahlprogramm, ihre Aktionen und auch ihre Vertreter immer wieder hohe Wellen schlägt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schon seit Jahren finden sich in den Nachrichten immer wieder (skeptische) Berichte über die Partei und deren Vertreter. Nun gibt es eine Petition - und zwar gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke. Gefordert wird, dass ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen ihn gestellt wird.

Was ist eine Grundrechtsverwirkung? Grundgesetz Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Juristische Kommentare bezeichnen dieses Instrument der Demokratie als eine symbolische Funktion. Damit soll klar signalisiert werden, dass von Seiten der Demokratie ein Missbrauch der Grundrechte nicht geduldet wird im Kampf gegen die Demokratie selbst.

Was passiert durch eine Verwirkung der Grundrechte?

Wie im oben aufgeführten Zitat ersichtlich wird, hängt das unter anderem maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht ab. Generell kann gesagt werden, dass eine Person sich gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte berufen kann. Die Person kann weiterhin demonstrieren oder auch seine Meinung äußern - erfährt allerdings in dem Fall, dass staatliche Stellen gegen ihn vorgehen deutlich weniger Schutz.

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht einer Person, die die Grundrechte verwirkt hat, auch das Wahlrecht entziehen - ebenso wie das Recht gewählt zu werden.

Vorgehen im Verfahren bezüglich der Verwirkung der Grundrechte

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe kann ein solches Urteil aussprechen. Dafür bedarf es aber eines Verfahrens, bei dem die betroffene Person angehört wird. Einen Antrag auf die Verwirkung der Grundrechte kann außerdem keinesfalls jeder stellen, das kann nur der Bundestag, die Bundes - oder Landesregierung. Die Dauer der Verwirkung von Grundrechten beträgt mindestens ein Jahr.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass von der betroffenen Person eine "ernsthafte Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Bisher gab es vier solcher Verfahren - alle scheiterten an der Begründung, dass die "Beklagten" politisch zu unbedeutend waren.

Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung? Wie bewertet Ihr die Petition, die zum Antrag gegen Höcke auffordert? Wie sollte der künftige Umgang mit der AfD weiter stattfinden? Rein spekulativ - welche Auswirkungen könnte ein Erfolg oder ein Scheitern eines solchen Antrages haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte beachtet auch bei diesem brisanten Thema unsere Netiquette. Wir wissen, dass Themen wie diese stets zu angespannten Diskussionen führen können. Bleibt aber bitte auch in diesem Fall freundlich und lasst einen sachlichen Austausch stattfinden.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-debatte-verbot-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

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Meinung des Tages: Russische Sportler zu den Sommerspielen 2024 zugelassen - wie bewertet Ihr die Entscheidung des IOC?

Das IOC hat entschieden, russische und belarussische Athleten bei den kommenden Sommerspielen in Paris wieder zuzulassen. Ukrainische Vertreter kritisieren die Entscheidung und befürchten vor allem etwaige russische Propaganda...

Voraussetzungen für russische und belarussische Sportler

Knapp zwei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sollen russische und belarussische Sportler bei den Olympischen Sommerspielen im nächsten Jahr in Paris antreten dürfen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass die Athleten ausschließlich unter neutraler Flagge teilnehmen und Mannschaften zudem nicht zugelassen sind. Darüber hinaus wird es untersagt sein, die Nationalhymnen beider Staaten zu spielen und nationale Symbole und Fahnen zu präsentieren. Weiterhin darf keiner der partizipierenden Athleten eine Verbindung zur Armee oder den Sicherheitsbehörden aufweisen oder den Angriffskrieg in der Vergangenheit in irgendeiner Art und Weise befürwortet haben.

Als zusätzliche Auflage fordert das IOC von allen Athleten ein schriftliches Bekenntnis zur Olympischen Charta sowie dem friedvollen Charakter der olympischen Bewegung. Dass die beiden Staaten im kommenden Sommer in Paris antreten dürfen, stößt jedoch auf teils große Kritik...

Kritik an der Entscheidung des IOC

Obgleich beide Staaten seit vielen Monaten sowohl wirtschaftlich als auch politisch weitgehend isoliert sind, schrumpfte die Zustimmung innerhalb der internationalen Sportverbände in den vergangenen Monaten, die Sportler beider Länder weiterhin kategorisch von Sportveranstaltungen auszusperren.

Sowohl der ukrainische Außenminister Dmitro Kuleba als auch Innenministerin Nancy Faeser befürchten, dass Russland die Olympischen Spiele für Propagandazwecke missbrauchen könnte. Es sei nur schwer vorstellbar, dass die Athleten vor den Augen des internationalen Publikums tatsächlich neutral auftreten würden. Der ukrainische Schwimmer Mychailo Romantschuk mahnte an, dass bereits über 400 ukrainische Athleten im Krieg umgekommen seien. Seiner Meinung nach sei es eine Schande für die Welt des Sports, die beiden Staaten sukzessive wieder zu integrieren, während die russischen Angriffe auf Städte, Zivilisten und Sporteinrichtungen weitergingen.

Auf Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes begrüßt man die Entscheidung vor allem hinsichtlich der nun herrschenden Klarheit für die teilnehmenden Athleten. In Russland selbst gab es unterschiedliche Reaktionen auf die Entscheidung: Während einige Sportler den Schritt begrüßten, gingen manchen Sportfunktionären die Zugeständnisse des IOC nicht weit genug. Die Bedingungen kämen einer Diskriminierung gleich und seien nicht mit dem Grundsätzen des Sports vereinbar.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Entscheidung des IOC? Ist es angebracht, russische Athleten wieder in internationale Sportveranstaltungen zu integrieren? Ist eine Trennung zwischen Politik und sportlichen Großereignissen überhaupt möglich? Sollten Sportler für die Handlungen ihrer Regierung bestraft werden dürfen? Und wie verlässlich können Nachweise über eine etwaige Befürwortung des Krieges oder Militär- oder Kreml-Nähe überhaupt erbracht werden?

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/sport/sommerspiele-2024-ioc-beendet-russland-bann-1.6316846

https://www.sueddeutsche.de/sport/russland-krieg-ukraine-faeser-paris-2024-olympia-ioc-putin-1.6316957

Die Entscheidung des IOC ist gut, da... 63%
Ich finde die Entscheidung kritisch, weil... 30%
Ich habe eine andere Meinung und zwar.. 7%
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