Schuhe im Mehrfamilienhaus?

Hey Freunde☺️ In den letzten Wochen wurde ich immer wieder von einer unserer Nachbarinnen (Mehrfamilienhaus) angesprochen, dass ich nicht barfuß durchs Treppenhaus laufen soll. Gestern meinte sie dann, dass sie gerade gewischt hätte und ich auf dem frisch gewischten Boden jetzt überall meine Fußabdrücke hinterlassen würde. Daraufhin hat sie sich bei der Hausverwaltung beschwert🙄

Jetzt hat mich gerade der Hausmeister von unserem Gebäudekomplex angesprochen, als ich im Wäschekeller war und meinte ziemlich unfreundlich, dass er mich nie wieder barfuß im Haus sehen möchte. Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht so ganz, weil die meisten Bewohner ja mit Straßenschuhen im Treppenhaus und Keller herumlaufen und damit die Böden ja dreckig machen😬 Klar erwarte ich nicht von jedem, dass er am Hauseingang die Schuhe auszieht, aber was ist denn umgekehrt das Problem daran, barfuß im Haus zu sein?

Ich würde das auch weiterhin so machen, weil ich es total verrückt fände, mir sowas vorschreiben zu lassen, aber wollte euch vorher fragen, was ihr davon denkt… liege ich irgendwie falsch mit meiner Meinung? Seid bitte ehrlich zu mir, falls nur ich so denke. Vielen Dank für eure Antworten und einen wunderschönen Abend an alle😘

Liebe Grüße, Melody🥰

Mache ich auch, ist okay… 44%
Mache ich nicht, aber finde es trotzdem okay… 44%
Mache ich nicht und finde es auch nicht okay… 12%
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Treppenhausreinigung?

Abend,

ja, ja, die Frage wurde schon öfter gestellt, jedoch nicht in dem Zusammenhang um den es hier bei mir geht.

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zusammen mit unserem Vermieter.

Er bewohnt mit seiner Familie das Erdgeschoss mit Anbau an dem sich eine eigene Hauseingangstür befindet.

Wir wohnen im ersten und zweiten Stock.

Unsere Hauseingangstür befindet sich gegenüber deren Wohnungstür im Erdgeschoss und auch, wenn mein Vermieter mich ständig belügt.. Sie benutzen diese Hauseingangstür genauso, obwohl er darauf besteht, dass es ja unsere ist und die sie nicht benutzen, da sie eine eigene haben. 🤦🏻‍♀️

Egal, das ist jetzt nicht das Thema...

Es geht darum, dass wir ständig im Klinsch liegen, denn mein Vermieter und seine Frau verlangen von mir, (obwohl mein Mann auch hier lebt!) dass ich alle zwei Wochen

die Staubweben im Flur entferne (die Decken sind stellenweise über 3 Meter hoch, durch dem großen Dachschrägen),

die zwei Fenster im Flur,

die Hauseingangstür,

den Briefkasten,

die Klingeln,

die Stufen von dem Eingang

und die Fläche von unserer Hauseingangstür bis zu deren Hauseingangstür,

das Gländer draußen vor der Tür,

das Treppengeländer im Hausflur,

den Boden von unserer oberen Etage bis einschließlich zum Keller putze,

einschließlich die Wände, die zum Teil gefliest sind im Keller.

Ich weiß nicht, ob das so Standard ist aber ich weigere mich, denn ich sehe es nicht ein das Erdgeschoss zu putzen, wenn die es doch bewohnen. Genauso möchte ich nicht den Keller (bis auf meinen Kellerraum) putzen, denn immerhin sind es zwei seiner Kinder die dort unten den Keller bewohnen und sie sind es die den ganzen Tag vom Erdgeschoss in die Kellerwohnung rennen und wieder zurück. 🤷🏻‍♀️

Ich meine.. Die kommen immerhin auch nicht hoch zu mir und putzen hier oben alle zwei Wochen, wobei ich ja auch unten bei denen putzen soll. Ist das echt Schikane oder stell ich mich nur trotzig an?

Dazu möchte ich noch sagen, dass wir keine ordentliche Hausordnung haben in der irgendetwas wirklich beschrieben ist. Es steht lediglich darin, dass der Vermieter einen Putzplan aushängt, indem er die Putzpflicht bestimmt.

Unser Putzplan sieht so aus, dass er einen Jahreskalender aufgehangen hat und mit zwei Farben jeweils eine Woche angestrichen hat. 🤷🏻‍♀️

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Darf die Treppenhausreinigung per Mehrheitsentscheid geregelt werden?

Meine Mutter und Großmutter bewohnen Wohnungen einer Gesellschaft, es handelt sich um jeweils 8-Parteien-Häuser und ihre Mietverträge sind 20 bzw fast 60 Jahre alt. Darin ist geregelt, daß der Mieter nach Putzplan das Treppenhaus selber putzt. Meine Mutter übernimmt dies in dem anderen Haus für meine Großmutter.

Einige der Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt, so daß ca 50% Eigentümer in jedem Haus leben. Die Eigentümer kommen weitgehend ihrer Pflicht zum Putzen gar nicht nach.

Die Wohnungsgesellschaft hat jetzt überall Plakate an den Eingängen aufgehängt, daß in einer Woche jemand von Tür zu Tür geht und Unterschriften dafür oder dagegen sammelt, daß die Reinigung fortan von einer Firma übernommen wird. Eine einfache Mehrheit soll dafür ausreichen. Es sind jeweils einige Parteien dagegen, für eine Mehrheit wird das aber nicht reichen.

Wir hatten schon einmal eine ähnliche Situation in einer unserer früheren Wohnungen und meine mich zu erinnern, daß es dort bereits an einer Person scheiterte, die nicht einverstanden war. Die kostenpflichtige Fremdreinigung durfte keinem aufgezwungen werden, wenn ich mich richtig erinnere.

Stimmt das? Kennt evtl. jemand ein Urteil dazu o.ä.? Ich hätte gerne einen Beleg, mit dem ich mich an die Gesellschaft wenden kann. Herzlichen Dank im voraus.

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Reinigung von Gemeinschaftsfläche im Haus

Hallo, ich wohne in einem 3-Familienhaus. In der Hausordnung ist geregelt, dass jeder Mieter seinen Bereich im Treppenhaus putzen muss. Bedeutet: Die Mieter im ersten Stock müssen nur die Treppe vom 1. OG ins EG putzen. Die Mieter im Erdgeschoss müssen nur den Bereich von deren Wohnung zur Haustür putzen (ca. 3 qm).

Ich allerdings (wohne im Keller) muss von der Eingangstür die Treppe nach unten putzen ca. 15 Stufen und den gesamten Vorraum bis zu meiner Wohnungstür (ca 20 qm). Allerdings hat jeder Mieter einen eigenen Kellerraum. Somit ist der Vorraum regelmäßig versifft. Beispiel: Ich habe Samstags alles gereinigt, musste Sonntags ins Krankenhaus und Dienstags rief mich meine Vermieterin an und sagte ich soll sofort das Treppenhaus putzen es wäre total versifft. Jetzt am Samstag habe ich wieder geputzt. Am Montag war es wieder verdreckt.

Somit meine Frage: Das Treppenhaus (hauptsächlich mein Bereich wie oben beschrieben) wird von allen Mietern genutzt. Darunter auch riesen Schweine :-). Muss ich wirklich das gesamte Treppenhaus alleine putzen? Immerhin ist es Gemeinschaftsfläche. Ich benutze ja auch nicht die Treppen ins 1. OG oder im EG den Vorraum (bis auf vielleicht 50 cm um in den Keller zu laufen). Es ist nach zwei Tagen alles wieder dermaßen dreckig, dass ich eigentlich 3x die Woche putzen müsste. Gibt es irgendwo einen Paragraphen dafür? Ich finde nichts im Internet!

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

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Umlage der Treppenhausreinigung

In meinem Mehrfamilienhaus wurde bisher die Treppenhausreinigung durch die Mieter vorgenommen. Dies wurde in der Hausordnung so geregelt, welche jedoch auch den Hinweis enthält, das die Hausordnung durch den Vermieter jederzeit geändert werden kann.

Nun besteht folgendes Problem: Nach Einzug von 2 neuen Mietparteien ist der Hausfrieden aufgrund der Treppenhausreinigung erheblich gestört. Einer unterstellt dem anderen, er hätte nicht geputzt, diese lautstarken Streitigkeiten führten bis hin zu Handgreiflichkeiten. Beide Mietparteien beschwerten sich mehr als einmal bei mir über die Situation und es war nicht möglich, das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen. Nach der letzten Eskalation entschied ich mich deshalb, das Treppenhaus zukünftig durch den Hausmeister reinigen zu lassen, machte dazu einen Hausaushang mit der Ankündigung und den Gründen sowie einem Hinweis wg. Kostenumlage (ist in der Betriebskostenverordnung - Bestandteil des Mietvertrages - auch geregelt) und schickte jedem Mieter eine geänderte Hausordnung. Nun möchten diese für die Kosten nicht aufkommen, mit der Begründung, sie wurden vorher nicht über die anfallenden Kosten informiert und sie wurden vorher auch nicht gefragt, ob sie das überhaupt möchten. Denn sie wollen die Reinigung weiterhin selbst vornehmen.

Wie soll ich weiter verfahren ? Muss ich den Mietern tatsächlich gewähren, die Hausordnung wieder selbst zu machen und damit den Auszug der einen Mietpartei aufgrund des mobbing riskieren ?

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WEG - können wir gezwungen werden eine Reinigungsfirma für die Treppenhausreinigung zu beauftragen?

Ich habe schon einige Zeit im Netz gesucht, aber nicht genau für unser Problem etwas gefunden. Sondern Fragmente, die ich hier teilweise wiedergebe. Über eine Beurteilung wäre ich sehr dankbar.

Folgende Situation:

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, 3 Hauseingänge; in unserem Haus 4 Wohnungen, davon 3 Eigentümer und eine Mieterin. In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht: „6. Vergabe der Treppenhausreinigung (Antrag Frau K.) Die Treppenhausreinigung soll zukünftig an eine Firma vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 10,00 € pro Wohnung und Monat.“ Mein Mann und ich wollen das nicht, sondern bei der bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben. Welche formalen Möglichkeiten haben wir? Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar. Worüber genau soll eigentlich wer abstimmen? Soll es für die gesamte Eigentümergemeinschaft gelten? Nur für unser Haus? (Soviel ich weiß – ja). Stimmen alle für uns oder nur wir 4 für unser Haus? In der Hausordnung steht: „Die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses obliegt den Eigentümern.“ Auch wenn das auch ein altmodisches Wort ist, bedeutet es ja wohl, das es einerseits unsere Pflicht ist, andererseits, dass wir auch selbst bestimmen können, wie wir es das Treppenhaus säubern. Somit ginge es bei dem Antrag um eine Änderung der Hausordnung. Die anders hätte angekündigt werden müssen. Könnte dann an dem gleichen Tag über die Änderung der Hausordnung abgestimmt werden? Stimmen alle Eigentümer ab? Oder müsste ein Antrag (für die nächst Versammlung) gestellt werden, dass für unser Haus eine extra Hausordnung gelten darf? Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Können wir uns weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig angesetzt sind? Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil wir uns nicht einigen können, kann sie das? Oder muss dann ein Vorwurf gegen uns vorliegen? (Der vorher schriftlich hätte formuliert werden müssen?) Gibt es noch weitere Ansätze? Vielen Dank im Voraus! Gudrun

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Treppenhausreinigung: Unklare Formulierung im Mietvertrag

Hallo liebe Leutz,

ich brauche eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Ich wohne seit ca. 14 Jahren im 2.OG eines 4-Parteien-Hauses, die sich wie folgt aufteilen:

EG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene) 1.OG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene, 1 Kind) 2.OG = 2 kleine Wohnungen (jeweils 1 Erwachsener)

Die Treppenhausreinigung wurde bisher folgendermaßen geregelt:

  • Keller, EG und 1.OG: Reinung durch eine Reinigungsfirma. Kosten wurden von den Parteien im EG und 1.OG getragen.

  • 2.OG: Reinigung wurde von den Mietern durchgeführt

Diese Regelung hat bisher einwandfrei funktioniert.

Jetzt ist eine der Wohnungen im 2.OG frei geworden und soll neu vermietet werden. Im Zuge dessen haben die Vermieter einseitig beschlossen, die Treppenhausreinigung nun auch im 2.OG von der Reinigungsfirma vornehmen zu lassen. Ich wurde hierzu nicht gefragt, sondern mir wurde lediglich mitgeteilt, das dem nun so ist.

Kosten: 160,00 EUR pro Monat gesamt, die durch die vier Parteien geteilt werden sollen. Das sind 40,00 EUR pro Partei/Monat!!!!!

Das ist mir einfach zu viel. Das kann ich mir nicht leisten, und ich möchte gerne weiterhin selber putzen.

In meinem Mietvertrag (Mustermietvertrag Haus + Grund, Stand März 1997) steht hierzu geschrieben:

§ 5 Haus-/Treppenhausreinigung: "Wird vom Mieter durchgeführt bzw. anteilig nach WE"

§ 15 Hausordnung: "Die anliegende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages"

In der Hausordnung steht:

III) Reinigung: "[...], die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen."

Die Vermieter vertreten den Standpunkt, dass ihnen die Formulierung im Mietvertrag die Wahlmöglichkeit eröffnet, den Mieter selber putzen lassen, ODER eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Beide Optionen wären durch die Formulierung im MV vertraglich vereinbart, und die einseitige Beauftragung des Reinigungsdienstes würde keine zustimmungspflichtige Vertragsänderung darstellen.

Diese Auslegung verunsichert mich sehr. Ich habe diese Formulierung bisher immer so interpretiert, dass ich selber putzen muss, und erst, wenn ALLE einer Fremdvergabe zugestimmt haben, die Kosten anteilig nach Wohneinheit umgelegt werden.

Wie seht ihr das?

Sind wirklich beide Optionen vertraglich vereinbart, oder gilt zuerst die erstgenannte Option und dann erst die zweite, oder ist diese Klausel vielleicht sogar unwirksam, weil sie nicht eindeutig ist?

Ich wünsche euch einen schönen Abend Fragerlein

Anm.: Bitte entschuldigt, dass es sich um ein Crossposting handelt. Ich habe diese Frage nämlich so ähnlich (unklarer formuliert :-)) schon mal in einem anderen Forum gestellt, dort aber auf meine Nachfrage keine Antwort mehr erhalten.

Mietvertrag, Treppenhausreinigung
Wie errechnet man eigentlich für 8 Parteien eine Putzkraft für Treppenhausrienigung?

Wir sind hier ein 8 Parteienhaus, was 2 Etagen groß ist. Normal putzen wir hier immer seit Jahren schon alle selber, aber da zwischenzeitlich auch mal neue Mieter gewechselt haben und ich auch immer pünktlich bislang die Treppe gemacht habe als Mieterin, stinkt es irgendwie bald zum Himmel, das die neuen Mieter meinen, sie können putzen wann sie wollen. Ich habe dies auch schon mit einer anderen Dame hier im Haus mal beim Vermieter vorgetragen. Mal geht es ne zeitlang gut (nach einem Einlauf vom Vermieter) dann wieder nicht. Ich würde gerne die andern Mieter im Haus, insbesondere die eine Dame, die hier so ein wenig das sagen hat und sie auch in e inem Alter ist, wo sie nicht mehr wirklich putzen kann (84 Jahre alt) fragen, was sie von einer Treppenhausreinigung hält und das wir dann halt Unterschriften sammeln. Es kann nicht angehen, das 3 von 8 Parteien hier im Haus stinkendlfaul sind, andere sind auch berufstägig und müssen putzen. Wie würde das jetzt errechnet, wenn hier 8 Parteien im Haus sind und was müsste man ungefähr mehr bezahlen? Unser Vermieter ist allerdings wenn es ums Geld ausgeben geht, ziemlich geizig, weil die Gartenpflege machen hier auch schon einige Nachbarn, aber das mit der Treppenhausreinigung geht mir auch auf den Zeiger, weil sich keiner richtig an die Regeln hält. Wer kennt sich aus?

Mieter, Kosten, Treppenhausreinigung

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