Hallo, in unserer Betriebs- und Heizkostenabrechnung, die wir im November 2014 für 2013 bekamen, wurden die Kosten für die Treppenhausreinigung auf unsere Wohnung umgelegt. Das heißt, die Abrechnung wurde anhand unserer Wohnungsgröße per qm abgerechnet, was wir sehr ungerecht finden, da es in unserem 8-Parteienhaus, 2 verschiedene Wohnungsgrößen gibt. Wir Hausbewohner hatten im Jahre 2011 einen monatlichen Betrag pro Wohnung vereinbart. 2012 wurde die Reinigungsfirma von der Hausverwaltung gewechselt und wir haben dann einen höheren Betrag gezahlt. Da er gering war, haben wir nicht weiter nachgerechnet . 2013 wurde wieder erhöht. Haben anhand der unterschiedlichen Kosten in der Betriebskostenabrechnung die Hausverwaltung angeschrieben. Die teilt uns nun mit, das keine Anzeigenpflicht für einzelne Preissteigerungen besteht und das es rechtens wäre, die Kosten der Treppenhausreinigung auf die einzelnen qm der Wohnungen zu verteilen. Da wir freiwillig eine Treppenhausreinigung haben wollten, möchten wir auch über Preiserhöhungen informiert werden oder sehe ich DAS falsch. Wer kann mir Auskunft über die Abrechnung der Treppenhausreinigung geben. Danke.