Person X ist Mieter eines Mehrparteienhaus. Dieser bekam etwa vor einem Jahr ein allgemeinen Brief, das die Hausreinigung von einer Firma übernommen wird. Person X ging davon aus das er dies übernehmen muss und reagierte deswegen nicht auf das Schreiben. Ein Jahr später stellt sich heraus das nur einige der Parteien schriftlich widersprochen haben und die Kosten daher auf die überträgen wurden die es stillschweigend hingenommen haben.

Ist das stillschweigende hinnehmen ein rechtlich gültiger Vertrag oder bedarfs es einer schriftlichen Zustimmung seitens Person X. Kann der Mieter X sich nachhinein widersprechen.