Kosten für die Treppenhausreinigung auf Mieter umlegen?
bei uns im Haus gibt es immer Ärger mit der Treppenhausreinigung, usw.
Es gibt einen Putzplan, der die Treppenhausreinigung, das Rausstellen der Müllereimer und das Fegen der Einfahrt regelt.
Es gibt aber immer Beschwerden, da es nicht oder nicht richtig gemacht worden ist.
Nun will unser Vermieter eine Mieterin (sie ist wirklich die gründllichste beim Putzen) mit der Reinigung beauftragen und sie bezahlen und die anderen Mieter bekommen die Kosten über die Nebenkosten verrechnet.
Es soll ab 01.01. beginnen.
Kann ich dagegen Widersprüch einliegen ?
Ist der Vermieter überhaupt dazu berechtigt ?
13 Antworten
Es kommt wie immer auf den Mietvertrag an.
Ich kenne Gerichte die urteilen, der Vermieter darf nicht einseitig ändern, der Mieter muss diese Kosten nicht bezahlen; und ich habe Urteile, der liebe Vermieter darf, und der Mieter hat zu schlucken.
Viel Glück.
Die Alternative wäre, das durch eine Reinigungsfirma erledigen zu lassen und die Kosten auch umzulegen. Das käme vermutlich teurer.
Wenn die auf die Mieter übertragene Treppenhausreinigung nicht funktioniert, dann darf der Vermieter eine Reinigungsfirma o. ä. beauftragen und die entstehenden Kosten auf die Mieter umlegen.
Doch in den meisten Fällen bringt das lediglich ein Mehr an Kosten, aber nicht mehr Sauberkeit. Und wo sich vordem einige Mieter immer der Reinigung entzogen haben, da sind es danach dieselben Mieter, die sich dann regelmäßig über die Schlampigkeit der Reinigungsfirma beschweren.
Hast Du das gut, wir hier können das nicht, die Gerichte spielen nicht mit.
Nein, er kann nicht alle Mieter dazu verpflichten, Reinigungskosten zu übernehmen. Der Mietvertrag lautet auf eigenes Reinigen, und wenn Mieter ihren Pflichten nachkommen, können sie nicht gezwungen werden, Kosten für einen Putzdienst zu zahlen. Allerdings kann der Vermieter, wenn ein Mieter der Reinigungspflicht nicht nachkommt, einen Putzdienst beauftragen und auf die Nebenkosten des Mieters umlegen. Haben wir alles schon durch in meinem Haus. Am Mietvertrag ist nichts zu rütteln.
Hier auch noch Infos:
https://www.mietrecht.de/blog/treppenhausreinigung-mieter-ihre-rechte-pflichten/
"Benötigt die Treppenhausreinigung Zustimmung der Mieter?Ja, sofern der Vermieter die Treppenhausreinigung entgegen einer Vereinbarung im Mietvertrag an ein Reinigungsunternehmen übertragen will, benötigt der Vermieter die Zustimmung der Mieter.
Die Treppenhausreinigung darf ohne Zustimmung der Mieter den Mietern nicht einseitig entzogen und kostenpflichtig an einen Reinigungsdienst übergeben werden (Wall in Betriebskosten-Kommentar, 9. Gebäudereinigung Rn. 3515, AG Magdeburg WuM 2002, 576; AG Frankfurt/O. WuM 1997, 432; AG Kerpen WuM 1997, 471; AG Düsseldorf WuM 1986, 306). Die Mieter dürfen sich auf Regelung berufen, da sie nicht nur die Pflicht aus dem Mietvertrag , sondern auch das Recht besitzen, die Treppenhausreinigung selbst durchzuführen.
Sollte Vermieter oder Mieter im Laufe der Zeit die Treppenhausreinigung doch durch ein Reinigungsunternehmen wünschen, genüge es, wenn sich sechs von acht Mietern für eine Umstellung von Eigen- auf Fremdleistung aussprächen (Amtsgericht Köpenick, 26. 10.2009, 5 C 11/09)."
Ja, das darf der Vermieter machen. Du kannst Widerspruch einlegen und verlangen, dass du auch putzen darfst (und dann nicht bezahlen musst). Darauf muss er sich aber nicht einlassen.
Und er muss das als Minijob anmelden.