Unser neuer Vermieter veranlasst zum 31.07.2014 eine Fachfirma zur Treppenhausreinigung. Laut unserem Mietvertrag sind wir allerdings verpflichtet das Treppenhaus selbst zu putzen, und tun dies auch regelmäßig seit Jahren. Jetzt behauptet/unterstellt der Vermieter jedoch das wir unserer Putzpflicht nicht nachkommen, dies aber definitiv nicht der Wahrheit entspricht. Des weiteren werden/sollen uns diese Kosten für die Reinigungsarbeiten als umlagefähige Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung berechnet. Ist dies überhaupt zulässig? Hätte uns der Vermieter uns nicht vorher abmahnen müssen? Dies betrifft alle drei Mietparteien in unserem Haus.